Feuerwehr und Bürgermeisterin veröffentlichten auf Facebook folgende Mitteilung:
Bild: FFW auf Facebook
Quelle: Facebook
Nachrichten im Biebertaler-BilderBogen.de +++ Gestaltungsphase ++++
Feuerwehr und Bürgermeisterin veröffentlichten auf Facebook folgende Mitteilung:
Bild: FFW auf Facebook
Quelle: Facebook
Liebe Leserinnen und Leser des Biebertaler Bilderbogens!
Das Jahr 2023 ist am letzten Tag angekommen; und ein jeder von uns zieht Resümee. Für einige war es traurig, andere wiederum fanden es ganz normal, und wieder andere empfanden es als Superjahr. Jeder hat da so seine eigenen Ansichten. 365 Tage hatte das Jahr 2023, und dies bedeutet auch, dass im Bilderbogen 365 neue Nachrichten in der Dorfzeitung erschienen sind. Und genau aus denen will ich mal meine Top 12 pro Halbjahr küren. Insgesamt 24 Nachrichten, die mich im Jahr 2023 bewegt haben. Fangen wir mit den Monaten Januar – Juni an.
Wenn ihr auf das Bild klickt, erscheint oben der Link zum zugehörigen Beitrag.
Bereits am 09.01. schrieb Eveline einen Beitrag zur sinkenden Einwohnzahl Biebertals. Nach wie vor sind wir über der Marke von 10.000 Einwohnern in der Gemeinde, aber die Zahl nahm immer leicht ab. Ein wenig verwunderlich, hört man doch immer, dass so viele Leute nach Biebertal wollen und neue Baugebiete erschlossen werden.
Danke zu sagen gilt hier mal Gerd Wegel. Er ist nicht nur mein Nachbar, sondern auch Vorsitzender des ACE (AutoClubEuropa) Mittelhessen. Er versorgt uns immer mit den neusten Regeländerungen in Bereich Verkehr.
Es lohnt sich, diese mal durchzulesen. Könnte eventuell Kosten ersparen, denn Nichtwissen schützt vor Strafe nicht.
Die Digitalisierung hält weiter Einzug. Nun soll jeder Patient eine ePA erhalten – es sei denn – derjenige widerspricht aktiv dagegen. Mal schauen, wie es dort weiter geht. Alfons Lindemann wird euch da auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.
Bargeld ist so eine Sache. Klar in Rodheim gibt es Sparkasse und Volksbank. Zusätzlich kann man in den Supermärkten Bargeld mitnehmen. Aber wie kommt man auf anderen Dörfern dran? Fellingshausen hat seinen Geldautomat und schaffte es damit sogar in den Focus.
Mit Thorsten Geier haben wir einen renommierten Schildkrötenexperten in der Gemeinde. Aber Schildkröten hat nicht jeder und normal kommen sie auch nicht in Feld und Wald vor. Füchse hingegen schon. Und was bietet sich besser an, dass ein Fellingshäuser Fuchs sich diesen Wesen genauer annimmt. Daniel Peller stellte sein neues Buch vor.
Henning Schmidt aus Rodheim zieht sich nach 39 Jahren als aktiver Feuerwehrmann und Einsatzleiter im Bereich Mitte zurück. Wer so viel Einsatz im Ehrenamt beweist bekommt auch zurecht das deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold verliehen.
Viel Arbeit hat mich mein Artikel zu meinem Urlaub im Herbst 2022 gekostet. Und doch hat dieser Urlaub gezeigt, wie klein die Welt ist. Da treffen sich ehemalige Arbeitskollegen in Dubai auf dem Flughafen auf der Toilette, und der Flughafen ist ja nicht gerade klein und es gibt nur eine Toilette oder wie in meinem Fall bucht einer aus dem selben Dorf ohne vorige Absprache in der selben Unterkunft. Zufälle die immer in Erinnerung bleiben.
Noch immer ist der Neubau für den Schutzbereich Mitte nicht fertig gestellt. Die Kosten sind schon deutlich höher als ursprünglich angesetzt. Mal sehen wann und ob man 2024 endlich den neuen Feuerwehrstützpunkt beziehen kann. Was mich als normaler Bürger aber immer wieder fasziniert, sind so manche Planungen. Bei einem Einsatz zählt jede Minute, und doch muss hier die Feuerwehr erst ein S fahren, um auf die Hauptstraße zu gelangen. Für mich einfach unverständlich.
Ein weiteres Highlight folgte Ende April. Zum ersten Mal habe ich die Cider World im Palmengartenhaus in Frankfurt besucht. Die Cider World ist die größte Fachmesse für Apfelweine aus der ganzen Welt. Wer also unser Stöffche liebt, sollte sich diese Messe nicht entgehen lassen. Sie findet 2024 im übrigen am Samstag, den 27.04. statt.
Viel Erfolg hatte Diana Schad mit ihrer ersten Zumba Party im Rodheimer Bürgerhaus. Ein Event, welches 2024 mit Sicherheit wiederholt wird. Die Zumba-Party bescherte dem Bilderbogen in einer Maiwoche gleich 3 Beiträge in der Dorfzeitung. Das schafft nicht jede Veranstaltung.
Da schicken Licher Schüler in einer AG einen Satelliten ins Weltall, und der Biebertaler Bilderbogen ist hautnah dabei. Von der Idee bis zur Umsetzung ist unser Technik-Mann Winfried Senger bei dem Projekt involviert. Zudem bekam unser Medium eine extra Einladung aus der Staatskanzlei. Da wurde sogar der geplante Urlaub um einen Tag nach hinten verschoben. Denn wenn man neben ARD, ZDF und HR persönlich als Presse eingeladen wird, dann darf man nicht absagen.
Ja, welche Gemeinde kann so etwas schon vorweisen? Zwischen den Seerosen leben die Egel in riesiegen Becken und werden in der ganzen Welt für medizinische Fälle eingesetzt. Denn Blutegel sind Arzneimittel. Im Rahmen des Besuches des Gewerbevereins erfuhr unsere Redakteurin Eveline einiges über die kleinen Tierchen. Dieses Wissen hatte sie in 2 Beiträgen weiter gegeben. Lesen lohnt sich auf alle Fälle.
So liebe Leserinnen und Leser. Das waren so meine Highlights aus den Monaten Januar – Juni 2023 in der Dorfzeitung. Morgen folgen dann die restlichen 6 Monate. Ihr seht, bei uns in Biebertal ist immer was los.
Startbild: Christoph Haus
Restlichen Bilder: Bildrechtinhaber im Bericht.
Diese Rettungsgasse sollte eigentlich jeder Autofahrer beherrschen. Schließlich ist man froh, wenn man selbst schnelle Rettung bei einem Unfall bekommt. Aber um die geht es mir als Autor diesen Artikel heute gar nicht.
Über einen Beitrag im Gießener Anzeiger bin ich auf dieses Projekt aufmerksam geworden. So unterstützt der Main-Kinzig-Kreis die Kampagne “Rettungsgasse an der Kasse”. Grund ist der Alltag der Menschen, die andere retten. Ob Notarzt, Feuerwehr oder sonst wer. Sie alle springen und lassen alles liegen, wenn sie zum Einsatz müssen. Dazu erklärte der Landrat Stolz bei einem Besuch in Langenselbold: “Wir haben in den vergangenen Tagen gesehen, dass es mit dem Respekt vor Hilfs- und Rettungsverbänden nicht bei allen Zeitgenossen so weit her ist. Aber die breite Mehrheit der Bevölkerung schätzt die Arbeit von Rettungsdienst, THW, Polizei und Feuerwehren hoch ein. Und es gibt gute Möglichkeiten, das zum Ausdruck zu bringen“. Deshalb lassen wir Rettungskräfte an der Kasse immer vor.
Eine einfache und tolle Aktion, an die ich mich in Zukunft schon persönlich halten werde. Und ich würde es befürworten, wenn unsere Biebertaler Geschäfte dem folgen. Werbeprospekte und Infomaterial konnte man bisher nur als ansässiger des Main-Kinzig-Kreises bekommen. Aber vielleicht unterstütz der Gewerbeverein die Initiative ja zusammen mit der Gemeinde. Auch werde ich der Landkreis Gießen darüber informieren. Mit kleinen Gesten viel bewirken und jeder kann sie ab morgen direkt umsetzen. Unsere Rettungskräfte werden es uns danken.
Bild 1: wikimedia.commons
Bild 2-4: Pressestelle Main-Kinzig-Kreis
Bild 5: wdr.de
Quelle: Pressestelle Main-Kinzig-Kreis
Bauplaner sind in erster Linie Architekten und Ingenieure, die eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung durchlaufen haben. Eine Ausbildung als Architekt erhältst du nur durch ein fachwissenschaftliches Architekturstudium oder durch ein duales Studium “Architektur”. Als Voraussetzung benötigst du somit die allgemeine Hochschulreife oder mindestens das Fachabitur.
Ok, das habe ich nicht gemacht, aber jedes Mal wenn ich an unseren 2 neuen Prachtbauten vorbei komme, frage ich mich, ob die Planer bei gewissen Stunden nicht anwesend waren. Ich weiß nicht, ob man jetzt schon froh sein und Applaus geben soll, dass sie den neuen Bauhof hinten und die Feuerwehr vorne hin gesetzt haben. Allerdings muss es doch bei einem Einsatz der Feuerwehr immer schnell gehen, da entscheiden Sekunden. Warum müssen diese also erst mal ein S fahren, um auf die Hauptstraße zu kommen.
Der Gesunde Menschenverstand sagt mir einfach, entweder entferne ich die Wiese, damit die Einsatzfahrzeuge direkt in gerader Strecke auf die Hauptstraße kommen oder ich drehe das Gebäude, was ja jetzt nicht mehr geht und mache die Ausfahrt der Feuerwehr direkt zur Straße hin.
So manchmal frage ich mich als normaler Bürger, wie so etwas passieren kann und für was manche Leute eine so fundierte Ausbildung haben, um es hinterher doch mit Fehlern zu planen. Ich hoffe, dass alle schnelle Hilfe bekommen. Vielleicht ändert sich ja noch etwas und die Wiese verschwindet tatsächlich noch.
Fotos: C. Haus
Quelle: aubi-plus.de, google
Viele haben es mitbekommen: Seit Freitag Nachmittag brennt bei Dillenburg-Manderbach ein Wald.
Bis jetzt waren Waldbrände immer weit weg von un; selbst unsere Försterin schloss derartige Gefahren im letzten Jahr noch aus. Und auf einmal sind sie doch so nah dran. Klar kann man sagen, das Dillenburg jetzt auch noch ein ganzes Stück (über 30 km) weg ist. Dennoch war die Rauchsäule bis zu uns zu sehen, wie das Video oben eindrucksvoll zeigt. Aufgenommen wurde es vom Hasenköppel in Frankenbach. Auch viele aus Königsberg oder Bieber haben die riesige Rauchsäule von hier aus sehen können.
Der Boden im Wald ist ausgetrocknet wie sonst was. Da hilft auch der ein oder andere Regen nicht weiter. Gerade glimmende Zigaretten können der Grund für so ein Inferno sein. Deshalb werft diese bitte nicht achtlos weg.
Dabei gibt es doch viele tolle Taschenaschenbecher.
Übrigens brauchen Zigarettenstummel bis zu 15 Jahre, um vollständig zu verrotten.
Wenn ihr auf das Bild klick, gelangt ihr übrigens direkt zu dem Taschenaschenbecher.
Danke an dieser Stelle auch an die Einsatzkräfte aus Biebertal, die im Rahmen des Katastrophenschutz mithelfen, den Brand zu löschen.
Weitere Bilder und einen Einsatzbericht der Freiwilligen Feuerwehr Hohenahr, die ebenfalls zur Brandbekämpfung in Manderbach im Einsatz waren, findet ihr auf deren Homepage.
Zum Abschluss wollen wir nur hoffen, dass wir von solchen Bränden verschont bleiben. Nicht auszudenken, wenn unser geliebter Hausberg auf einmal in Flammen stehen würde.
Bilder: Marcus Horn auf Facebook, Amazon,
Video: M. Bena aus Frankenbach
Der Grundstein lag eigentlich schon. Nur zwei Zeitkapseln wurden verlegt. Für alle jetzt schon neugierigen Altertumsforscher: Es wurden eine rote und eine blaue Zeitkapsel einbetoniert. Darin befinden sich
1 Stein vom Baugelände, die Baugenehmigung und die Bauzeichnung, die Gießener Allgemeine und der Gießener Anzeiger vom 21. Juni 2021, eine Bodenprobe und 3,88€ in aktuellen Münzen. In der Zeitkapsel für den Feuerwehrstützpunkt außerdem ein kleines Feuerwehrauto und in der für den Baubetriebshof ein kleines Baggermodell.
Gemeinsam mit Bauamtsleiter Kais vertraute Frau Ortmann die Zeitkapseln dem Boden an.
Lesen sie weiter unter : Grundsteinlegungen
Auf Facebook hat die Freiwillige Feuerwehr Biebertal einen Einsatz in der Nacht vom 2. auf den 3. Februar (2021) gepostet, um auf möglicher Hochwasser in unserer Region vorbereitet zu sein.
Wir fanden es wichtig, die Arbeit der 35 Einsatzkräfte zu würdigen und zu zeigen, was da für uns alle im Hintergrund geleistet wird:
Um 21 Uhr löste die Truppe aus Biebertal die Wehr aus Allendorf/Lda. am Heuchelheimer Bahnhof ab.
Hier werden an der stationären Abfüllanlage rund 2500 Säcke mit Sand befüllt. 1000 davon wurden mit dem Wechsellader aus Lich direkt zur Biebertaler Salzhalle gebracht und von weiteren Feuerwehrleuten abgeladen. Erst nach Mitternacht konnten die meisten Einsatzkräfte ihren wohlverdienten Feierabend antreten.
Unterstützend waren Bauhof Biebertal und Heuchelheim, die Feuerwehren aus Lich und Heuchelheim und der THW Gießen an der Aktion beteiligt.
Aber nicht nur hier kam die Freiwillige Feuerwehr zum Einsatz: insgesamt rückte die Einsatzabteilung in 2020 zu 30 Einsätzen aus – zu Brandeinsätzen, technischer Hilfeleistung oder zur Unterstützung von Rettungskräften. Unter den erschwerten Bedingungen – der Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel wurden in dem Jahr zu ständigen Begleitern – traf sich die Einsatzbereitschaft regelmäßig, um Fahrzeuge und Gerätschaften zu warten. Daher nochmals Danke für Euer Engagement.
Quelle und Fotos: Freiwillige Feuerwehr Biebertal und Gießener Anzeiger, 9.2.2021
Video: Friedhelm Scholz
Am 26. Juli 2020 gab es eine Überlandfahrt von Feuerwehr-Oldtimern. 35 Fahrzeuge machten sich auf einen Rundkurs von 70 km, dabei kamen die Fahrzeuge auch durch Krumbach, von der dortigen Feuerwehr und Interessierten Bewohnen erwartet. Das älteste Fahrzeug war ein Opel Blitz aus dem Jahre 1939.
Viele Fahrzeuge haben ein bewegtes Leben hinter sich. Nach dem ersten aktiven Dienst wurden sie in andere Länder verkauft bis sie letztendlich als Hobby- “Spielzeug” der besonderen Klasse jetzt ihr Rentendasein genießen, mit viel Pflege und viel Liebe.
Video: Winfried Senger
In der Gemeinde Biebertal können demnächst die Bagger rollen: Hessens Kultusstaatssekretär Dr. Manuel Lösel hat heute in Rodheim-Bieber einen Förderbescheid der Landesregierung über 383.000 Euro zum Bau eines neuen Feuerwehrhauses an Bürgermeisterin Patricia Ortmann übergeben. Durch das Geld erhalten die Ortsteile Bieber, Fellinghausen, Rodheim und Vetzberg eine gemeinsame Zentrale für die Einsatzkräfte. So hieß es am 10.08.2018.
Neben der Sporthalle Rodheim, wo die Bauprojekte entstehen sollen, wurden allerdings bislang keine Bagger gesichtet. Nun (Dez. 2019) kommt es zu weiteren Verzögerungen; jeder Aufschub wird die Gemeinde und damit die Bürger weiteres Geld kosten!
Bürgermeisterin Patricia Ortmann mahnte an: “Das, was wir in der Planungsphase ausgeben, können wir nicht in den Bau stecken.”
Zwar haben die koalierenden Fraktionen der freien Wähler und CDU einen Kostendeckel von 9,7 Mio beschlossen, sonst stünden jetzt 12 Mio zur Diskussion.
Aber wird dieser Kostenrahmen einzuhalten sein?
Die Baukosten steigen derzeit beständig.
Ganz üblich ist es in der Planung von Bauprojekten, dass bis zum endgültigen Entwurf immer wieder umgeplant werden muss, da allerlei Bedürfnisse des Bauherrn, Erkenntnisse über Kosten, Brandschutz oder Statikanforderungen usw. eingearbeitet werden müssen.
Es wirkt da doch sehr verwunderlich, wenn Frau Ortmann erklärt, dass kplan nicht erpicht ist, ständig Punkte zu ändern. Das ist schlicht der Job eines Planungsbüros, dafür wird schließlich (gut) bezahlt.
An der Stelle ist es Aufgabe des Planungsbüros transparent und verständlich für die Entscheider zu kommunizieren und die Auftraggeber mitzunehmen. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.
Die letzten Planungen, die das Büro kplan im Februar und Juni den Gemeindevertretern vorlegte, gehen von der neuen Kostenobergrenze aus. Im Juli wurden diese Pläne einstimmig angenommen.
Die aktualisierten Kosten- und Zeitpläne sollten im Dezember vorliegen, wurden jedoch von kplan auf Januar 2020 vertagt. Unklarheiten und Fragen zur Dachform waren aufgetaucht.
Was ist da los in der Kommunikation zwischen Auftraggeber und beauftragtem Fachplaner? Reden da kompetente Verhandlungspartner?
Schon jetzt ist das Vertrauen in die Politik geschädigt; so auch der Eindruck der Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr Biebertal, die ihr Unverständnis über die Lage in einem offenen Brief zum Ausdruck brachen, den Frau Ortmann in der öffentlichen Sitzung vorlas.
Erfolgt der Spatenstich bis Ende Juni 2020 nicht, läuft die Frist des Landes für die oben genannten Fördergelder ab. Die fast 400.000 € kommen dann nicht, dürfen zusätzlich von den Bürgern finanziert werden.
Im Februar gilt es dann die Leistungsphase III mit einer Abstimmung über die Zeit- und Kostenplanung in der Gemeindevertretersitzung abzuschließen. Die nächste Phase muss dann laut der Bürgermeisterin wieder ausgeschrieben werden. Ob sich kplan dafür bewirbt, lege dann in deren Ermessen, erklärte Frau Ortmann.
So weit der emotionale, vielleicht sogar irrationale Frust, mit dem dieser Artikel allerdings nicht enden soll. Denn was macht Ärger? Er verärgert und kränkt und das kann nicht das Ziel von Kritik sein. Denn sicherlich geben sich alle Mühe und tun ihr Bestes! Dafür ist den Beteiligten Lob auszusprechen und Ermutigung zu sagen, nicht in ihrem demokratischen Bemühen nachzulassen, sich immer wieder – am Besten mit sachverständiger Unterstützung – zusammenzusetzen und einen Kompromiss zu finden. Biebertal hat schließlich vom Architekten über Projektentwickler, Bauunternehmer bis hin zum Bausachverständigen und Landschaftsbauer einiges zu bieten.
Quelle: Gießener Anzeiger, 20.12.2019
Eigen-Kommentar:
Ein Riesenproblem bei solch einem Projekt, da ist die Gemeinde völlig unschuldig und machtlos, sind die EU-Vorschriften über die Ausschreibungspflichen der Kommunen. Statt die lokalen, der Kommune Steuergelder bringenden, heimischen Unternehmen zu stärken, müssen Billigangebote ausgenutzt werden – was durchaus nicht immer billiger ist! Denn, wie wir wissen, lebt der Mensch nicht vom Brot allein.
Und auch die “gläubige” Position der hiesigen SPD: Kplan werde es schon wissen, scheint mir unangebracht und der SPD als linker Partei ernsthaft unwürdig; selbst wenn sie damit ein schnelleres Vorankommen im Projekt im Sinn haben.
Diese Thema geht alle an, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten;
siehe Grafik und Infos am Ende des Artikels.
Gemeinsam mit der Beratungsstelle “Wildwasser Gießem” hat die Biebertaler Feuerwehr die >Interventionspläne zum Schutz von Jungen und Mädchen vor Misshandlung, Vernachlässigung und sexueller Gewalt< aus dem Jahre 2011 aktualisiert und auf die Bedürfnisse der Feuerwehr angepasst. Die Biebertaler Feuerwehr habe damit eine Vorreiterrolle übernommen, sagte der Gemeindebrandinspektor Marcel Hänsel bei der Vorstellung der Pläne in der Gemeinde-verwaltung in Rodheim.
Wichtig ist vor allem, dass alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten für das Thema Kindeswohlgefährdung sensibilisiert werden und einen Plan an der Hand haben, was im Verdachtsfalle zu tun ist.
So bieten die jetzt gemachten Interventionspläne einen konkreten Handlungsleitfaden von den Anhaltspunkten für eine Kindeswohl-gefährdung über die Information des Jugendwartes und der Gemeinde-jugenfeuerwehrwartin bis hin zu Gefährungseinschätzung – auch mit einer erfahrenen Fachkraft – und des Planens weiter Handlungsschritte.
Im Februar 2020 wird es eine Schulung der Wehrführung, der Jugendfeuerwehrwarte und der Mini-Feuerwehrwarte in Zusammenarbeit mit “Wildwasser Gießen” geben.
Die Kosten für die Erstellung der Interventionspläne und die Schulung übernimmt die Gemeinde. Frau Ortmann dankte für das Engagement.
Quelle: Gießener Allgemeine, 11.12.2019, S. 30
Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen
Information und Selbstverpflichtungserklärung
In Ihrem Kursangebot haben Sie Kontakt zu Kindern und Jugendlichen und Sie sind in diesem Rahmen auch für deren Schutz und Wohlergehen verantwortlich.
Gewalt und Misshandlung kommen in allen sozialen Kontexten vor und leider zählen auch Kinder und Jugendliche zu ihren Opfern.
Sexueller Missbrauch und Gewalt verletzen die Würde und die Integrität des Menschen. Wir sagen ein klares Nein dazu, sehen nicht darüber hinweg und werden Übergriffe nicht tolerieren. Wir übernehmen Verantwortung für die uns anvertrauten Menschen und schaffen sichere Räume in unserer Arbeit. Wir werden alles mögliche tun, einen Zugriff von Tätern und Täterinnen auf Kinder und Jugendliche in den eigenen Reihen auszuschließen.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdung und für ihr Wohl ist auch ein zentraler Bestandteil des Sozialgesetzbuchs (SGB) – 8. Buch Kinder- und Jugendhilfe. Ziel ist es, eine Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen durch grobe Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch zu verhindern.
Diese gesetzliche Fürsorgepflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen gilt nicht nur für Eltern, sondern auch für Kursleiter und Kursleiterinnen in Vereinen, Kirchen, Kitas, Schulen, Feuerwehr usw. – überall wo mit Kindern gearbeitet und umgegangen wird.
Sollten Sie – in welchem Zusammenhang auch immer – Kenntnis über gewichtige Anhaltspunkte für eine akute, schwerwiegende Gefährdung eines Kinder oder Jugendlichen erlangen, sind Sie verpflichtet, dieses einer zuständigen Person, z.B. auf Leitungsebene, zu melden. Unter Beachtung der Schweigepflicht und des Datenschutzes kann eine Fachberatungsstelle – z.B. der Kinderschutzbund Gießen, die Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch Wildwasser Gießen e.V. – oder ein internes Krisenteam hinzugezogen werden.
Besteht eine akute Gefahr für das Kind oder den/die Jugendliche, ist eine Meldung beim Jugendamt nach § 8a vorzunehmen. Ist das Jugendamt nicht unmittelbar erreichbar, geht die Information an die Dienststelle der Polizei.
Auszüge aus dem SGB 8 zu Ihrer Kenntnis:
§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
1. Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung
und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeischaftsfähigen Persönlichkeit.
2. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der
Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(Grundgesetz Artikel 6 steht, Abs. 2)
3. Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Abs. 1 insbes.
– junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung
fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder
abzubauen,
– Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten
und unterstützen,
– Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
– dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen
und ihre Familien sowie eine Kinder- und familienfreundliche
Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
1. Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die
Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so
hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer
Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes
oder dieses Jugendlichen in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt
die Erziehungs-berechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen
in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern diese
nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen
unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen
Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der
Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig,
so hat es diesen den Erziehungsberechtigten anzubieten.
2. …
3. …
4. In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und
Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist
sicherzustellen, dass
– deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte
für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder
Jugendlichen eine Gefärdungseinschätzung vornehmen,
– bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft
beratend hinzugezogen wird sowie
– die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder Jugendliche in die
Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der
wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage
gestellt wird.
In der ev. Kirche Hessen und Nassau wird gemäß der Kinderschutzverordnung von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a BZRG (Bundeszentralregistergesetz) verlangt. Darüber hinaus haben alle eine Selbstverpflichtungserklärung abzugeben und regelmäßige (alle 3 Jahre) an einer Schulung teilzunehmen, die der Vermeidung von Kindeswohlgefährdung und einer Sensibilisierung für dieses Thema dient.
Selbstverpflichtung
– Ich will die mir anvertrauten Jungen und Mädchen, Kinder und
Jugendlichen vor Schaden und Gefahren schützen.
– Ich verpflichte mich, alles mir Mögliche zu tun, dass in meinen /
unseren Angeboten keine Grenzverletzungen, keine körperliche oder
seelische Gewalt, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte
Gewalt möglich werden.
– Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen der Mädchen und
Jungen, der Kinder und Jugendlichen wahr und ernst. Ich respektiere
die persönlichen Grenzen der Scham der Teilnehmer/innen sowie
der Mitarbeiter/innen.
– Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und
gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung.
– Ich werte Menschen nicht ab und achte darauf, dass andere in den
von mir geleiteten Kursen sich so verhalten.
– Ich gestalte meine Aufgabe als Kursleiter/in im Umgang mit Nähe
und Distanz verantwortungsvoll. Ich nutze meine Rolle nicht für
sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen aus.
– Ich nehme Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeiter/innen
und Teilnehmende bewusst wahr und toleriere sie nicht.
– Ich weiß, dass Betroffene kompetente Hilfe benötigen, die sie bei den
Kollegen und Kolleginnen und bei der beauftragten Vertrauensperson
unserer Einrichtung bekommen können.
– Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Information zur
gesetzlichen Fürsorgepflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen
zur Kenntnis genommen habe.
– Ich lege der Leitung unserer Institution vor Beginn meiner Tätigkeit
ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a BZRG zur
Einsicht vor; die Wiedervorlage erfolgt alle 5 Jahre.
– Ich nehme regelmäßig (alle 3 Jahre) an einer Schulung teil, die der
Vermeidung von Kindeswohlgefährdung dienst, erstmals während des
ersten Jahres meiner Tätigkeit als Kursleiter/in.
Quelle: Fortbildung in der Ev. Familien-Bildungsstätte Gießen, 26.9.2019 – Text verallgemeinernd abgewandelt (d. Verf.)
Wildwasser Gießen ist eine Beratungsstelle für Opfer sexueller Gewalt.
Dort werden kostenlos Beratungen angeboten für betroffene Mädchen und Jungen, für Eltern und Unterstützungspersonen und für lokale Fachkräfte – zur Gefährdungseinschätzung § 8a SGB VIII.
§1631 BGB: Inhalt und Grenzen der Personen sorge
1. Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht,
das Kind zu Pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen
Aufenthalt zu bestimmen.
2. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche
Bestrafung, seelische Verletzungen und andere Maßnahmen sind
unzulässig.
§1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
1. Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahren abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
Das Wohl des Kindes ist gefährdet z.B. durch
– missbräuchliche Ausübung der elterlichen Gewalt’
– Vernachlässigung des Kindes
– unverschuldetes Versagen der Eltern
– Verhalten von Dritten
– wenn Eltern keine Hilfe annehmen (wollen oder können).
Eine Garantenstellung besitzt, wer Schutz- und Beistandspflichten übernommen hat. Entscheidend für die Begründung der Garantenstellung ist nicht das Vorliegen eines Arbeitsvertrages oder eines Dienstverhältnisses sondern die tatsächliche Übernahme der Vertrauensstellung. Der oder diejenige ist aufgrund der sozialen Sonderstellung verpflichtet, Gefahren von der Person, die er/sie betreut, abzuwenden.
Ist eine solche Person untätig, wenn sie von der Gefahr für die Betreute weiß, kann sie nach § 13 StGB wegen “unechter Unterlassung” verurteilt werden. Dies bedeutet, dass die untätige Person verurteilt werden kann, als hätte sie selbst die Straftat (z.B. sexuellen Missbrauch) begangen.
Wesentliche Vorgaben für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sind:
– nicht mehr alleine handeln
– Gefährdung einschätzen
– erfahrende Fachkraft hinzuziehen
– prüfen, ob man mit den Eltern reden darf
– falls möglich, Eltern Hilfe anbieten
– Hilfsangebote an die Eltern kontrollieren
– zur Nachvollziehbarkeit der Intervention genau dokumentieren.
Quelle: PowerPointPräsentation der Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch Wildwasser Gießen e.V. – “Sicher in die Welt” – anlässlich einer Qualifizierung für Tagespflegepersonen
Weitere Infos z.B.:
file:///C:/Users/Alfon/AppData/Local/Temp/4_12_14%20Bericht%20kurz.pdf
https://service.hessen.de/html/Beratung-bei-Kindeswohlgefaehrdung-durch-eine-Kinderschutzfachkraft-7087.htm https://www.dresden.de/media/pdf/jugend/kinderschutz/Handlungsempfehlung_Kindeswohlgefaehrdung.pdf
https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/empfehlungen_kinderschutz_bbg.pdf
https://statistik.hessen.de/pressemitteilungen/pm_1879.html
https://lks-hessen.de/sites/default/files/downloads/inhalte/Broschuere%20Kassel.pdf