Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich am 1. Februar 2024 auf ein Recht zur Reparatur von Produkten geeinigt.
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Jetzt bedarf es noch einer formellen Zustimmung der beiden Organisationen und der Veröffentlichung im Amtsblatt. Dies wird wohl rasch und problemlos ablaufen.
Foto: Umweltbundesamt Gerhard Kotschik / UBA
Die jetzige Einigung basiert auf einem Entwurf der Europäischen Kommission vom März 2023 . Die Diskussion … weiter