Unser Grundgesetz wird am 23. Mai 75 Jahre alt

Die Verkündung am 23. Mai 1949 wird gleichzeitig zur Geburtsstunde der Bundesrepublik. Sie folgte der Abstimmung am 8. Mai 1949 über eine provisorische Verfassung – für einen neuen Staat:

Die Bundesrepublik Deutschland.


Monatelang haben die 61 Männer und 4 Frauen des Parlamentarischen Rates unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Konrad Adenauer (CDU) beraten. Sie sind von den jeweiligen Parlamenten der elf westdeutschen Länder gewählt worden. Aus Berlin sind fünf Delegierte mit beratender Stimme anwesend. CDU/CSU und SPD stellen die stärksten Fraktionen.
Die Ministerpräsidenten der Länder jedoch wollen die deutsche Teilung nicht durch einen eigenen Nationalstaat zementieren, sondern deren vorübergehenden Zustand betonen. So berufen sie statt der von den Westalliierten geforderten verfassungsgebenden Versammlung nur einen “Parlamentarischen Rat” ein. Und dessen Mitglieder erarbeiten statt einer Verfassung nur ein Provisorium, das sie Grundgesetz nennen. Später werden die Abgeordneten deshalb auch nur das kleine provinzielle Bonn zur “vorläufigen” Bundeshauptstadt wählen.

Lesen Sie weiter unter Wissen Grundgesetz wird 75

Bild: ccnull.com

Vorsorge-, Generalvollmacht, Patientenverfügung

Schnell kann es passieren, sei es durch einen Unfall, Krankheit oder Alter, dass man in die Lage kommt, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbständig regeln zu können.
Dafür gilt es rechtzeitig Vorsorge zu treffen.

Ganz passend dazu, dass wir im Bilderbogen, in der Medizin, in der Politik aktuell auf die Veränderungen der Altersstruktur in Deutschland und damit auch in Biebertal aufmerksam machen, auf Versorgungslücken hinweisen und Abhilfe organisieren wollen, kam dieser Vortrag des Gewerbevereins zur rechten Zeit.

Lesen Sie auf der Gemeinde-Seite diesen und andere Artikel zum Themenkomplex.

Joachim Besier begrüßte am 8. April 2024 in der Gastatätte >Zur Post< in Fellingshausen für den Gewerbeverein Biebertal 31 Zuhörer/innen für den Vortrag vom Barbara Steiger, Rechtsanwältin, Notarin, Fachanwältin für Erbrecht; Friedrich-Löll-Str. 2, 35444 Biebertal. Telefon (06409) 640 8-0; Mail: kanzlei.steiger@t-online.de

In einem freien, sehr eloquenten und kompetenten Vortrag stellte die Referentin wichtiges zu den verschiedenen Themenkomplexen binnen 1 1/2 Stunden vor. Dabei stand sie jederzeit für Zwischenfragen der Zuhörer/innen zur Verfügung. Lange Jahre Erfahrung waren da klar und nachhaltig zu erleben.
Ich teile hier meine Mitschrift aus dem Vortrag, empfehle jedoch einen persönlichen Besuch!
Der lohnt in jedem Fall … und sei in der Regel gar nicht so teuer, wie die Referentin sagte.

Foto: Lindemann

Testament, Erben und Steuern

Joachim Besier begrüßte am 8. April 2024 in der Gastatätte >Zur Post< in Fellingshausen für den Gewerbeverein Biebertal 31 Zuhörer/innen für den Vortrag vom Barbara Steiger, Rechtsanwältin, Notarin, Fachanwältin für Erbrecht; Friedrich-Löll-Str. 2, 35444 Biebertal. Telefon (06409) 640 8-0; Mail: kanzlei.steiger@t-online.de

In einem freien, sehr eloquenten und kompetenten Vortrag stellte die Referentin Wichtiges zum Thema kurz vor, stand dabei jederzeit für Zwischenfragen der Zuhörer/innen zur Verfügung. Lange Jahre Erfahrung zeichneten sie dabei aus.
Ich teile hier meine Mitschrift aus dem Vortrag, empfehle jedoch einen persönlichen Besuch!
Der lohnt in jedem Fall.

Gilt z.B. die handschriftliche Notiz auf einem Bierdeckel: “Meine beiden Kinder erben hälftig, Papa; Biebertal 8.4.2024″ als vollständiges Testament?
Ja, wenn eindeutig klar ist, wer dieser Papa ist.
Denn ein Testament muss handschriftlich verfasst und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein; es sei denn es wird (sinnvollerweise) bei einem Notar aufgesetzt.
Wichtig ist, dass ein Testament möglichst klar und eindeutig formuliert ist; Juristen bevorzugen Brüche, wie die Hälfte, zu je ein Viertel etc. oder Prozentregelungen.

Das Testament kann daheim aufbewahrt werden oder bei einem Notar oder dem Amtsgericht hinterlegt werden.
Der Vorteil eines notariellen Testaments, das auch dort jederzeit an aktuelle Veränderungen angepasst werden kann, liegt ist der Möglichkeit, jederzeit eine beglaubigte Abschrift, z.B. für die Bank, zu bekommen.
Beglaubigen lassen kann man sein Testament in Hessen auch beim Amtsgericht oder Ortsgericht; dort wird allerdings nur die Unterschrift beglaubigt. Beim Notar hingegen werden sowohl die Ordnungsgemäßheit der Unterschrift, als auch der Inhalt der Urkunde beglaubigt.
Wird das Testament bei einem Notar oder bei Gericht aufbewahrt, ist es dort optimal vor Diebstahl, Fälschung, Verlust und Unterschlagung geschützt.

Den vollständigen Artikel können Sie auf unserer Gemeinde-Seite lesen.

Fotos: Lindemann



Reparatur statt Neukauf

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich am 1. Februar 2024 auf ein Recht zur Reparatur von Produkten geeinigt.

Jetzt bedarf es noch einer formellen Zustimmung der beiden Organisationen und der Veröffentlichung im Amtsblatt. Dies wird wohl rasch und problemlos ablaufen.

Foto: Umweltbundesamt Gerhard Kotschik / UBA

Die jetzige Einigung basiert auf einem Entwurf der Europäischen Kommission vom März 2023 . Die Diskussion über dieses konkrete Thema dauerte also lediglich 1 Jahr. Die davor stattgefundenen Beratungen der Europäischen Kommission, die dieser Einigung zugrunde liegt, dauerten zusätzlich etwa 10 Jahre. Jetzt scheint der Weg allerdings frei zu sein für eine gesetzliche Regelung, denen die Hersteller von Produkten folgen müssen.

Das Ziel ist, den Konsum durch Reparatur nachhaltiger zu machen.
Dazu sollen die Verbraucher ein Recht auf Reparatur erhalten.

Auf der Angebotsseite fördert die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte die Reparierbarkeit von Produkten in der Herstellungsphase.
Auf der Nachfrageseite ermöglicht der Vorschlag für eine Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel den Verbraucherinnen und Verbrauchern fundierte Kaufentscheidungen am Verkaufsort. 

Dass die Bürger aus der Europäischen Union diese Initiative selbst angestoßen haben, sieht man an den Repair-Cafés. Auch in unserer Nähe gibt es Repair-Cafés, aber leider nicht in Biebertal, obwohl in den Nachbargemeinden Vorbilder bestehen. Wäre das nicht eine Möglichkeit, im freiwerdenden Bauhof eine solche Einrichtung zu schaffen?

Den ganzen Beitrag hier lesen.

Bürgermeisterin für ihre 2. Amtsperiode vereidigt

In der 1. Gemeindevertretersitzung des Jahres 2024 wurde Patricia Ortmann am 27. Febr. für ihre zweite Amtsperiode ab dem 1. März 2024 durch die Vorsitzende der Gemeindevertretung Elke Lepper nach § 47 HBG vereidigt:

“Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die
Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine
Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.”

Solch ein Diensteid ist in Hessen von jedem Beamten nach dem Hessischen Beamtengesetzes (HBG) zu leisten; und zwar vor der Vorsitzenden der
Gemeindevertretung.
Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Foto: Lindemann

Eltern wollen helfen Kitas voran zu bringen

Nicht zufällig für den Schalt-jahr-tag, den 29. Februar 2024, hatte die Elterninitiative für gute Kitas in Biebertal
Bürger und Bürgerinnen, die Bürgermeisterin, Vertreter der Gemeindeverwaltung, der Parteien, Ausschüsse, Ortsvorsteher, Vertreter von Kirchengemeinden und des ev. Dekanats Gießen sowie Kitabedienstete zu einem Gespräch in der Gaststätte “Zur Post” in Fellingshausen eingeladen.

Unerwartet hatte zudem kurz zuvor, wie in der Zeitung zu lesen war, das ev. Dekanat überraschend für alle 4 Kita´s in Biebertal die Betreiberverträge zum Ende der bisherigen Vertragslaufzeit 2025 gekündigt. Wie ich zufällig im Rathaus mitbekam, erfuhr die Bürgermeisterin davon zuerst über eine Nachfrage der Presse und danach per Mail vom Dekanat. Sie kommentierte das in einem späteren Presseartikel als “an Frechheit nicht zu überbieten”.
Entsprechend war die Stimmung im Saal angespannt und die Moderatorinnen betonten, dass hier und heute nicht der Ort für Auseinandersetzungen sei. Zudem appellierten sie an die Kontrahenten Gemeinde vs. ev. Dekanat, sich endlich zum Wohle von Kindern und Eltern zu einigen.

Anliegen der Eltern sei es, sich konstruktiv bei der Lösung der seit Jahren bestehenden Problemlagen in den Biebertaler Kindertagesstätten einzubringen. Weit mehr dazu, ebenso das Positionspapier und die Verbesserungsvorschläge für WEB-KITA Biebertal, ein Portal über das man sein Kind für die Kitas online anmelden muss, findet sich auf unserer Gemeinde-Seite.

Fotos: Lindemann, Power Point Präsentation: Lisa Keil

Bürgerversammlung im Bürgerhaus Rodheim Teil 1

Bürgermeisterin Patricia Ortmann ging in einem Vortrag auf die links zu sehenden Themen ein, um die Vorhaben der Gemeinde für die Bürger verständlicher zu machen. An Ende der Bürgerversammlung (die um 19.00 Uhr begann und erst um 22.30 Uhr endete) beantwortete sie die schriftlich eingegangenen Fragen und zum Schluss die spontan noch aus dem Publikum vorgebrachten Fragen, Einlassungen und Vorschläge.

Das Foto im Hintergrund von Frau Ortmann, das Sie oben mit unserem zentralen Hausberg Biebertals sehen, stammt von Stinn Fotografie.

Zu den einzelnen Themenkomplexen lesen Sie bitte auf unserer Gemeindeseite weiter.

Fotos: Lindemann

Mal wieder “Deppen” unterwegs..

Hallo ihr da draußen. Als ich am Sonntag den 10.2.24 in Rodheim unterwegs war, hab ich mal wieder gesehen, das so einige “Personen” Blödsinn gemacht haben. Wo genau: Am Turnerplatz, und zwar das Schild mit dem Radweg lag da, wo es nicht hingehört und das andere ist weg–

Ist diesen Leuten LANGWEILIG?? oder was?? Ihr wisst schon, dass das Aufräumen des Schildes auch Geld kostet? Es muss die Gemeinde hin oder wer auch immer. Schade, dass es leider immer noch solche, sorry “Deppen” gibt..

Dies ist kein Liebesbeweis, sondern Vandalismus!

Unsere Ruhebänke, auch die hier an der Familienwiese in Rodheim, sind für alle da, nicht nur für Idioten, die keine 10 m gehen können, um ihren Dreck in den dort vorzufindenden Mülleimer zu bringen. Und auch das Besprühen der Info-Tafeln ist kein Akt der Liebe: “E + Herz”, sondern eine unverschämte Respektlosigkeit gegenüber den Mühen derjenigen, die sich hier für die Allgemeinheit engagiert haben. Es ist wieder einmal Vandalismus, bewusste unerlaubte Sachbeschädigung fremden Eigentums; die kann übrigens mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.
Letztes Jahr erst wurden die schon einmal besprühten Tafeln auf Kosten der Allgemeinheit gereinigt!
Das kostet also auch Dein Geld, der Du dafür verantwortlich bist, auch wenn Du das nicht unbedingt bemerkst.
Auch ein paar Meter weiter finden sich wieder die Überbleibsel vom Verzehr auf der Bank. Diesmal sind es wenigstens keine Glasscherben, aber muss das wirklich sein? Es ist doch wirklich nicht schwer, unsere schöne Landschaft sauber zu halten, mal ganz abgesehen davon, dass dieses Verhalten Tieren schaden kann.

Fotos: Lindemann

Schnecken sind schneller als die Gemeinde

Bildausschnitt aus “”Tempo kleine Schnecke” – ein Ravensburger Kinderspiel

Daran dass so manches bei der Gemeinde länger dauert, habe ich mich gewöhnt. Man sieht es ja an aktuellen Projekten wie F’euerwehrstandort Mitte, Bauhof oder Schwimmbad. Aber was mich jetzt im Blättchen überrascht hat, das ist die öffentliche Bekanntmachung des geprüften Jahresabschlusses 2019. Noch mal zur Verdeutlichung – wir reden nicht vom letzten Jahr sondern von dem vor knapp 4. Jahren!

Klar, ich verstehe, dass die Gemeinde ganz andere Summen zu bewältigen hat und so ein Haushalt nicht an einem Abend geprüft ist, aber dass man dafür 4 Jahre braucht? Zumindest kam am Ende des Haushaltes ein Gewinn heraus. Da so eine Buchführung in der heutigen Zeit komplett digital geführt wird, ich hoffe es, kann Corona für mich nicht ausschlaggebend gewesen sein. Schließlich mussten auch andere Berufsgruppen ihren Job weiter ausüben.

So steht in der hessischen Gemeindeordnung unter § 114, (1):
Die Gemeindevertretung beschließt über den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss, < über den> zusammengefassten Jahresabschluss und <über den> Gesamtabschluss bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Gemeindevorstands. Das wäre nach meiner Rechnung 2021 gewesen.

Aber mit dem GVBl1 vom 07.05.2020 auf Seite 321 unter § 112b (1) sind wir in Biebertal davon befreit, einen Gesamtabschluss aufzustellen. Das betrifft dem Gesetzestext nach alle Gemeinden mit weniger als 20 000 Einwohnern. “Der Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses ist von der Gemeindevertretung zu beschließen“. So steht es zumindest in Absatz 3 des Paragraphen.

Das bedeutet für mich als Bürger unserer Gemeinde, diese kannmuss aber keinen Jahresabschuss machen und das, obwohl sie hauptsächlich mit unserem Geld in Form von Steuern finanziert wird. Ich hoffe auch für die Zukunft, dass unsere Gemeinde von einem Verzicht absieht. Schließlich sollten die Bürger einer Gemeinde schon erfahren, was mit dem gezahlten Geld passiert und wie die Gemeinde wirtschaftet. Und vielleicht dauert das in Zukunft auch nicht mehr 4 Jahre. Immerhin war das Jahr 2019 ein sehr positives Jahr mit einem guten Überschuss, wovon wir heute noch profitieren.

Symbolbild für Haushaltsüberschuss

Die Zahlen für 2019 in der Übersicht:

Ordentliches Ergebnis (Überschuss)
Außerordentliches Ergebnis (Überschuss)
Jahresergebnis: (Überschuss)

511.353,44 €
81.524,00 €
592.877,44 €

Wer sich jetzt den Jahresabschluss 2019 mal genauer anschauen möchte, kann dies in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 6 seit gestern bis 05.01.2024 tun. Auch da frage ich mich als Bürger, warum genau ein Zeitraum gewählt wird, wo die Gemeinde minimal eine Woche geschlossen ist.

Bild 1 & 3: pxhere.com
Bild 2: ccnull.de
Quelle: Biebertaler Gemeinde Blättchen
, GVBl, Juraforum.de, google.com
Anlage: Auszug GVBl Hessen vom 07.05.2020


1 GVBL: Die Abkürzung „GVBl“ steht für Gesetz- und Verordnungsblatt. Mit den Gesetz- und Verordnungsblättern verkünden deutsche Bundesländer ihre Gesetze und Verordnungen. Die Gesetz- und Verordnungsblätter tragen meistens zusätzlich noch den Namen des entsprechenden Bundeslandes.

Das Saarland bildet hier eine Ausnahme. Denn die Funktion des Gesetz- und Verordnungsblattes wird hier vom Amtsblatt des Saarlandes übernommen.

Das GVBl ist in zwei Teile gesplittet. Im Teil I finden sich Gesetze und Verordnungen. Im Teil II werden Beschlüsse, amtliche Bekanntmachungen und allgemeine Bekanntmachungen veröffentlicht.


Auszug aus der GVBl vom 07.05.2020