Die aktuell gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung verschiedenster Erkrankungen im Rahmen des “Gesundheits-Check-ups” sollten zweifelsohne so intensiv und flächendeckend wie möglich genutzt werden; so steht es im aktuellen Deutschen Ärzteblatt, Jg. 121, Heft 13, 28.06.2024:
Gesetzlich festgelegte Ansprüche auf Früherkennungsuntersuchungen im Erwachsenenalter:
Geschlecht
Frauen
Alter
20-34
ab 35
ab 30
50-75
Intervall
jährlich
alle 3 Jahre
jährlich
alle 2 Jahre
Vorsorge-untersuchung
Genitaluntersuchung Gebärmutterhalskrebs
Brustuntersuchung
Brustkrebs