Indoor-Boule Premiere im Bieberer Bürgerhaus

Unter dem Motto “Boule und Brunch” wetteiferten zahlreiche Boulespieler in 3 Runden am 2. Adventswochenende um die Punkte.
Am Ende hatte Moni Jensen-Westrich die Nase vorn – vor Karl Schroeder-Rosenstock und Bea Hartmann.
Ja, nahezu jedermann kennt das Spiel mit den Kugeln von lauen Sommernächten, aber im Winter?
Hier hatten die Verantwortlichen von BouleBiebertal die zündende Idee. Sie besorgten spezielle Indoor-Kugeln aus Frankreich und verlegten die Spielbahn vom Boule-Außengeländes am Bierberer Bürgerhaus in die Halle.

Die nächste Runde “Boule und Brunch” steigt am 19. 1. 2020 im Bürgerhaus Bieber. Neugierig?

Quelle: Gießener Anzeiger, 17.12.2019 (red)

Der Posaunenchor Biebertal bei der AWO

Der Posaunenchor Biebertal unter der Leitung von Stefan Zielsdorf spielte am 3. Advent in der AWO in Rodheim. Hier wurden auf beiden Etagen Weihnachtslieder gespielt. Außerdem war Pfarrer Claus Becker dabei, der von der Kirchengemeinde kleine Geschenke überreichte.
Die Zuhörer waren für das kleine Ständchen vom Posaunenchor sehr dankbar . Diesen Dienst macht der Posaunenchor immer wieder gerne am 3. Advent.

Der Posaunenchor wünscht allen eine schöne vorweihnachtliche Zeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr

Weihnachtsmarkt Rodheim

Foto: Lindemann

Am 3. Adventssonntag von 11:00 bis 18:00 Uhr trafen sich Rodheim und Umgebung wieder zum traditionellen, diesmal 33. Weihnachts-markt auf dem Platz vor der Gemeindeverwaltung und im Bürgerhaus.

Bei Regen und Sturmböhen hätte noch am Morgen niemand mit dem Besucherandrang gerechnet, der sich über Tag einstellte.

Vor der Gemeideverwaltung war eine kleine Bühne aufgebaut, wo der Männerchor Biebertal mit seinen sonoren Stimmen den Auftakt gab.
Während noch die letzten Tropfen fielen, betonte der Chorleiter Volker Burdat wohl beschirmt dirigierend, er sei nicht der Schirmherr des Marktes. Anschließend begrüßten die Bürgermeisterin Patricia Ortmann und Fabio Lerch von der Vereinsgemeinschaft Weihnachtsmarkt die Gäste und bedankten sich bei allen Helfern.
Begleitet vom Posaunenchor schlossen sich gemeinsamer Gesang und Andacht mit Pfarrer Klaus Becker und seinem Kollegen Simon Bender an.

Foto: Klaus Waldschmidt
Redakteure des Biebertaler Bilderbogen Winfried Senger und Dr. Alfons Lindemann lauschen ergriffen dem Biebertaler Männerchor

Wem es behagt mag es Gottes Fügung nennen, für andere war das Regentief einfach weiter nach Osten gezogen; jedenfalls zeigten sich immer mehr Sonnenstrahlen und es blieb den Tag über trocken.
Um 14 Uhr standen die Alphornbläser auf dem Programm;
14.30 Uhr Hundeverein mit eine Vorführung ihrer Arbeit.
“O-Somel” um 15 Uhr bliebt für mich ein Geheimnis, da ich anderweitig unterwegs war. Aber es ist schön, sich auf das Lüften dieser Geschichte? zu freuen.
Um 16 Uhr sang der Chor der Grundschule Rodheim und
um 17 Uhr waren die Westerwaldpipers vor der Pyramide am Weihnachtshüttendorf zu hören.
Inzwischen war es dunkel geworden … und das kam es auf den Platz gefahren: ein wie der CocaCola-Truck dekoriertes Feuerwehrauto!
Unterdessen war auch der Nikolaus vorbeigekommen und verteilte im Bürgerhaus allerlei an die Kinder.

Foto: Lindemann

Hatten im Außenbereich vielerlei Stände mit Gaumenfreuden Platz gefunden, u.a. war die Feuerwehr, der Deusch-Britische Verein, die SPD und unsere örtlichen, jungen Bierbrauer vertreten.

Foto: Lindemann

Die Seniorenwerkstatt hatte einen Märchenwald und die “heilige Familie” in einer mannshohen Krippe aufgestellt, die Kita-Kinder aus den Ortsteilen Weihnachtsbäume geschmückt und Künstler Steelen mit Impressionen aus den Ortsteilen aufgestellt, z.B. dieses hier

Foto: Lindemann

Im Bürgerhaus dominierten künstlerisches und Selbstgebasteltes neben Info-Ständen von Heimatverein, Förderverein der Sozialstation und Gail´schem Park.
Die Damen von Gesangverein Eintracht Rodheim hatten wieder eine große Vielfalt an Kuchen gebacken und verköstigte das Publikum in kleinen Saal. Zudem gab es für Kinder einen Malwettbewerb und die Möglichkeit aus einem Pool Enten zu angeln. Erwachsenen konnten für einen kleinen Obulus “Ganseschippen” – wer mit einer kleinen Schaufel im Sand einen Cent fand, gewann damit eine Ente. Zehn Personen waren dabei erfolgreich.

Foto: Lindemann

Abends entbrannte dann doch noch mal ein Sturm … diesmal an Emotionen, da unser Ordnungspolizeibeamter auf den weiträumig um das Festgelände abgesperrten Straßen Knöllchen verteilt hatte.
Auch das Fehlen der von Kindern gebackenen Plätzchen ist aufgefallen. Es war am Fehlen von Rückmeldungen aus der Gemeindeverwaltung gescheitert.

In Punkto Miteinander und angeregter Gespräche war der Markt jedenfalls ein voller Erfolg, auch wenn es etliche Stimmen gab, die die Attraktivität der Stände im Niedergang begriffen sahen. Frau Ortmann kündigte jedoch an, das Weihnachtsmarktteam bemühe sich darum, immer mehr ein richtiges Weihnachtsdorf zustande zu bringen.

11. Fellingshäuser Krippenweg ist eröffnet

Foto: Senger

Der 11. Fellingshäuser Krippenweg ist eröffnet.
Etwa 30 Personen, darunter viele Kinder, empfing Krippenvater Friedel Winter am Fellingshäuser
Sportplatz. Alle konnten sich mit verschiedenen heißen Getränken stärken, bevor es auf den 2 km langen Rundweg ging. Der Tross hielt an jeder der 71 Krippen, denn es mussten noch Kerzen in die Laternen gestellt und angezündet bzw. etliche Schilder in den Boden geschlagen werden. 2019 sind 43 Paten dabei; manche betreuen auch mehrere Krippen.
Wer den Krippenweg erwandern will, dem sei dringend zu rutschfesten Schuhen geraten. Ältere Menschen könnten an den 2 Steigungen vielleicht einen Stock gebrauchen. Die Kinder in Gummistiefeln und Matschhosen genossen das Hochwasser in den Fahrrinnen.
An allen Wochenenden sowie Feiertagen gibt es am Sportplatz zu trinken und zu essen, dafür sorgen die Altburschen Fellingshausen.
Da am Montag den 6. Januar noch Schulferien sind, kann der Fackelzug direkt am Dreikönigstag stattfinden. Um 17.45 Uhr geht es am Sportplatz los. Am darauffolgenden Sonntag den 12. Januar 2020 kann man sich letztmalig in dieser Saison an den Krippen erfreuen.
Mit dem Beginn der Schule beginnt auch der Abbau der Krippen.
Aber tragen Sie heute schon für den 10. bis 13. April in Ihrem Kalender einen Osterspaziergang ein. Einige Krippen werden sich zu Ostern in einem österlichen und frühlingshaften Gewand präsentieren.

Letzte Ausleihe am 19. Dezember 2019

Foto: Ausschnitt aus Homepage www.buecherei-biebertal.de

Weihnachtszeit ist Lesezeit, vor allem die Zeit „zwischen den Jahren“. Decken sie sich in der Bücherei Biebertal rechtzeitig mit Lesestoff ein. Die Bücherei ist am letzten Donnerstag vor den Weihnachtsferien von 17.00 bis 18.30 Uhr geöffnet. Das Sortiment ist umfassend, seien es Krimis und Thriller, Liebes- und historische Romane, Bücher über Biebertal, Kinder- und Jugendbücher, was Weihnachtliches und noch viel mehr. So schön auf Sofa und in einen Sessel kuscheln und schmökern. Das tut der Seele gut; und dem Körper auch, wenn Sie zum Beispiel vorher eine Runde auf dem Krippenweg Fellingshausen gedreht haben.
Das Verschenk-Regal im Edeka – Markt wird auch in den Ferien bei Bedarf neu bestückt. Seien sie großzügig und werfen sie ein paar Münzen oder Scheine in die Sammelbox der Tafel Gießen.
Die Bücherei öffnet nach Neujahr an den Donnerstagen 2. und 9. Januar von 17.00 – 18.30 Uhr und am Mittwoch, den 8. Januar von 9.30 – 11.30 Uhr. Das Team der Bücherei freut sich auf neue Leser/innen.

Erben ist menschlich

Vierter Akt – Traditioneller Waffelverkauf nach Spielzeitende

Szene mit Elisa Gerlach, Markus Waldschmidt, Jan Krauskopf, Ilona Böhm, Torsten Lang und Heiner Marx (v. l.). Foto: (Volker Mattern)

Im Nachspiel zur Theatersaison lud die Theatercrew des TSV Fellingshausen wie in jedem Jahr zu Waffeln, Kaffee, Glühwein und Kinderpunsch auf den Hof der Familie Schmidt, Rodheimer Str. 41 ein. Am 14.12. 2019 gab es auch die DVDs des Theaterstückes für 12,- € zu kaufen. 2,- € aus jedem DVD-Verkauf gehen wieder in den Spendentopf, der zusammen mit dem Spendenerlös aus den 6 Vorstellungen in diesem Jahr an das Familienzentrum für krebskranke Kinder in Gießen geht.
Wer noch eine DVD haben möchte, kann sie im Frühstückscafé In der Grohbach erwerben.

Bestellungen sind auch möglich bei Christel Schmidt, Tel. 06409 9034 oder über Heike Kienholz, Mail: heike.kienholz@recht.uni-giessen.de

Quelle: Gießener Anzeiger, 12.12.2019, S. 32

Die Theatercrew bedankt sich bei den vielen Helfern:
Heiko Mattern (Tontechnik), Tim Böhm (Bühnenmeister), Bärbel Pfaff, Martina Horn, Alisia Mattern (Maske, Frisuren, Kostüme), Heike Reeh, Susanne Mattern, Sabine Bender, Ute Failing (Einlass) Lola Kuypers, Coco Kuypers, Sophie Schmidt (Vorhang), Oliver Reeh (Ansage), Thomas Niederhaus (Film), Mario Mohr (Fotodokumentation), Maler- und Lackierermeister Volker Rüspler (Farbenspende für Bühnenanstrich), Klaus Siegel (Malerarbeiten), Mensudin Vrabas , Heide und Günter Fuchs, die das Gasthaus “Zur Post” in Fellingshausen zur Verfügung stellten.
Den Glühwein beim Waffelverkauf stiftete die Burschen- und Mädchenschaft “Füchse”.

Quelle: Gießener Anzeiger, 21.12.2019 (mav)

“Mühlenrauschen am Bieberbach 2020”

Der Heimatverein Rodheim-Bieber stellte Kalender 2020 vor.
Ulrike Haus zeigt mit ihren Bildern im Kalender, den sie dem Vorsitzenden des Heimatvereins Helmut Failing und der Bürgermeisterin Patricia Ortmann vorstellte, wie schön die letzten verbliebenen Mühlen in Biebertal sind. Einst hatten wir 12 Mühlen, plus 2 entlang des Bieberbaches auf der Heuchelheimer Gemarkung.

Ab den 1950er Jahren habe es das große Mühlensterben gegeben, das zu Abbruch oder baulichen Veränderungen am Bestand geführt habe. Daher sei es nicht leicht gewesen, insbesonder farbige Bilder von den “Perlen” in Biebertal zu bekommen. Es lohnt also ein Blick auf die Kleinodien der Gemeinde, die im Heimatmuseum Rodheim während der Öffnungszeiten von 15 – 17 Uhr sonntags oder über Helmut Failing – Tel: 06409 9215 sowie den Geschäftsstellen der Sparkasse Wetzlar und der Volksbank Heuchelheim in Rodheim erhältlich sind.

Quelle: Gießener Anzeiger, 14.12.2019, S. 33
Bildquelle: www.duensberg.de

Jugendschutz in der Biebertaler Feuerwehr

Bild: https://feuerwehr-biebertal.de/

Diese Thema geht alle an, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten;
siehe Grafik und Infos am Ende des Artikels.

Gemeinsam mit der Beratungsstelle “Wildwasser Gießem” hat die Biebertaler Feuerwehr die >Interventionspläne zum Schutz von Jungen und Mädchen vor Misshandlung, Vernachlässigung und sexueller Gewalt< aus dem Jahre 2011 aktualisiert und auf die Bedürfnisse der Feuerwehr angepasst. Die Biebertaler Feuerwehr habe damit eine Vorreiterrolle übernommen, sagte der Gemeindebrandinspektor Marcel Hänsel bei der Vorstellung der Pläne in der Gemeinde-verwaltung in Rodheim.

Wichtig ist vor allem, dass alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten für das Thema Kindeswohlgefährdung sensibilisiert werden und einen Plan an der Hand haben, was im Verdachtsfalle zu tun ist.
So bieten die jetzt gemachten Interventionspläne einen konkreten Handlungsleitfaden von den Anhaltspunkten für eine Kindeswohl-gefährdung über die Information des Jugendwartes und der Gemeinde-jugenfeuerwehrwartin bis hin zu Gefährungseinschätzung – auch mit einer erfahrenen Fachkraft – und des Planens weiter Handlungsschritte.

Im Februar 2020 wird es eine Schulung der Wehrführung, der Jugendfeuerwehrwarte und der Mini-Feuerwehrwarte in Zusammenarbeit mit “Wildwasser Gießen” geben.

Die Kosten für die Erstellung der Interventionspläne und die Schulung übernimmt die Gemeinde. Frau Ortmann dankte für das Engagement.

Quelle: Gießener Allgemeine, 11.12.2019, S. 30

Bildergebnis für kindeswohlgefährdung
https://www.haushaltstipps.net/kindeswohlgefaehrdung/
Bildergebnis für kindeswohlgefährdung
https://www.google.de/search?q=kindeswohlgef%C3%A4hrdung&tbm=isch&source=iu&ictx=1&fir=iffaq8DzdhzksM%253A%252COFzsPERGgX8QWM%252C_&vet=1&usg=AI4_-kRsI3sxD-5mwZKrk6W_3W0Z7-c1yw&sa=X&ved=2ahUKEwjPvZnQqLLmAhWmwMQBHQGOC70Q9QEwAHoECAcQAw#imgrc=gnuYcMotlplHvM:&vet=1
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Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen
Information und Selbstverpflichtungserklärung

In Ihrem Kursangebot haben Sie Kontakt zu Kindern und Jugendlichen und Sie sind in diesem Rahmen auch für deren Schutz und Wohlergehen verantwortlich.

Gewalt und Misshandlung kommen in allen sozialen Kontexten vor und leider zählen auch Kinder und Jugendliche zu ihren Opfern.
Sexueller Missbrauch und Gewalt verletzen die Würde und die Integrität des Menschen. Wir sagen ein klares Nein dazu, sehen nicht darüber hinweg und werden Übergriffe nicht tolerieren. Wir übernehmen Verantwortung für die uns anvertrauten Menschen und schaffen sichere Räume in unserer Arbeit. Wir werden alles mögliche tun, einen Zugriff von Tätern und Täterinnen auf Kinder und Jugendliche in den eigenen Reihen auszuschließen.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdung und für ihr Wohl ist auch ein zentraler Bestandteil des Sozialgesetzbuchs (SGB) – 8. Buch Kinder- und Jugendhilfe. Ziel ist es, eine Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen durch grobe Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch zu verhindern.

Diese gesetzliche Fürsorgepflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen gilt nicht nur für Eltern, sondern auch für Kursleiter und Kursleiterinnen in Vereinen, Kirchen, Kitas, Schulen, Feuerwehr usw. – überall wo mit Kindern gearbeitet und umgegangen wird.

Sollten Sie – in welchem Zusammenhang auch immer – Kenntnis über gewichtige Anhaltspunkte für eine akute, schwerwiegende Gefährdung eines Kinder oder Jugendlichen erlangen, sind Sie verpflichtet, dieses einer zuständigen Person, z.B. auf Leitungsebene, zu melden. Unter Beachtung der Schweigepflicht und des Datenschutzes kann eine Fachberatungsstelle – z.B. der Kinderschutzbund Gießen, die Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch Wildwasser Gießen e.V. – oder ein internes Krisenteam hinzugezogen werden.

Besteht eine akute Gefahr für das Kind oder den/die Jugendliche, ist eine Meldung beim Jugendamt nach § 8a vorzunehmen. Ist das Jugendamt nicht unmittelbar erreichbar, geht die Information an die Dienststelle der Polizei.

Auszüge aus dem SGB 8 zu Ihrer Kenntnis:
§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
1. Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung
und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeischaftsfähigen Persönlichkeit.
2. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der
Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(Grundgesetz Artikel 6 steht, Abs. 2)
3. Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Abs. 1 insbes.
– junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung
fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder
abzubauen,
– Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten
und unterstützen,
– Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
– dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen
und ihre Familien sowie eine Kinder- und familienfreundliche
Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
1. Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die
Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so
hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer
Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes
oder dieses Jugendlichen in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt
die Erziehungs-berechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen
in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern diese
nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen
unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen
Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der
Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig,
so hat es diesen den Erziehungsberechtigten anzubieten.
2. …
3. …
4. In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und
Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist
sicherzustellen, dass
– deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte
für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder
Jugendlichen eine Gefärdungseinschätzung vornehmen,
– bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft
beratend hinzugezogen wird sowie
– die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder Jugendliche in die
Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der
wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage
gestellt wird.

In der ev. Kirche Hessen und Nassau wird gemäß der Kinderschutzverordnung von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a BZRG (Bundeszentralregistergesetz) verlangt. Darüber hinaus haben alle eine Selbstverpflichtungserklärung abzugeben und regelmäßige (alle 3 Jahre) an einer Schulung teilzunehmen, die der Vermeidung von Kindeswohlgefährdung und einer Sensibilisierung für dieses Thema dient.

Selbstverpflichtung
– Ich will die mir anvertrauten Jungen und Mädchen, Kinder und
Jugendlichen vor Schaden und Gefahren schützen.
– Ich verpflichte mich, alles mir Mögliche zu tun, dass in meinen /
unseren Angeboten keine Grenzverletzungen, keine körperliche oder
seelische Gewalt, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte
Gewalt möglich werden.
– Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen der Mädchen und
Jungen, der Kinder und Jugendlichen wahr und ernst. Ich respektiere
die persönlichen Grenzen der Scham der Teilnehmer/innen sowie
der Mitarbeiter/innen.
– Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und
gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung.
– Ich werte Menschen nicht ab und achte darauf, dass andere in den
von mir geleiteten Kursen sich so verhalten.
– Ich gestalte meine Aufgabe als Kursleiter/in im Umgang mit Nähe
und Distanz verantwortungsvoll. Ich nutze meine Rolle nicht für
sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen aus.
– Ich nehme Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeiter/innen
und Teilnehmende bewusst wahr und toleriere sie nicht.
– Ich weiß, dass Betroffene kompetente Hilfe benötigen, die sie bei den
Kollegen und Kolleginnen und bei der beauftragten Vertrauensperson
unserer Einrichtung bekommen können.
– Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Information zur
gesetzlichen Fürsorgepflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen
zur Kenntnis genommen habe.
– Ich lege der Leitung unserer Institution vor Beginn meiner Tätigkeit
ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a BZRG zur
Einsicht vor; die Wiedervorlage erfolgt alle 5 Jahre.
– Ich nehme regelmäßig (alle 3 Jahre) an einer Schulung teil, die der
Vermeidung von Kindeswohlgefährdung dienst, erstmals während des
ersten Jahres meiner Tätigkeit als Kursleiter/in.

Quelle: Fortbildung in der Ev. Familien-Bildungsstätte Gießen, 26.9.2019 – Text verallgemeinernd abgewandelt (d. Verf.)

Wildwasser Gießen ist eine Beratungsstelle für Opfer sexueller Gewalt.
Dort werden kostenlos Beratungen angeboten für betroffene Mädchen und Jungen, für Eltern und Unterstützungspersonen und für lokale Fachkräfte – zur Gefährdungseinschätzung § 8a SGB VIII.

§1631 BGB: Inhalt und Grenzen der Personen sorge
1. Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht,
das Kind zu Pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen
Aufenthalt zu bestimmen.
2. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche
Bestrafung, seelische Verletzungen und andere Maßnahmen sind
unzulässig.

§1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
1. Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahren abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.

Das Wohl des Kindes ist gefährdet z.B. durch
– missbräuchliche Ausübung der elterlichen Gewalt’
– Vernachlässigung des Kindes
– unverschuldetes Versagen der Eltern
– Verhalten von Dritten
– wenn Eltern keine Hilfe annehmen (wollen oder können).

Eine Garantenstellung besitzt, wer Schutz- und Beistandspflichten übernommen hat. Entscheidend für die Begründung der Garantenstellung ist nicht das Vorliegen eines Arbeitsvertrages oder eines Dienstverhältnisses sondern die tatsächliche Übernahme der Vertrauensstellung. Der oder diejenige ist aufgrund der sozialen Sonderstellung verpflichtet, Gefahren von der Person, die er/sie betreut, abzuwenden.
Ist eine solche Person untätig, wenn sie von der Gefahr für die Betreute weiß, kann sie nach § 13 StGB wegen “unechter Unterlassung” verurteilt werden. Dies bedeutet, dass die untätige Person verurteilt werden kann, als hätte sie selbst die Straftat (z.B. sexuellen Missbrauch) begangen.

Wesentliche Vorgaben für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sind:
– nicht mehr alleine handeln
– Gefährdung einschätzen
– erfahrende Fachkraft hinzuziehen
– prüfen, ob man mit den Eltern reden darf
– falls möglich, Eltern Hilfe anbieten
– Hilfsangebote an die Eltern kontrollieren
– zur Nachvollziehbarkeit der Intervention genau dokumentieren.

Quelle: PowerPointPräsentation der Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch Wildwasser Gießen e.V. – “Sicher in die Welt” – anlässlich einer Qualifizierung für Tagespflegepersonen

Weitere Infos z.B.:
file:///C:/Users/Alfon/AppData/Local/Temp/4_12_14%20Bericht%20kurz.pdf
https://service.hessen.de/html/Beratung-bei-Kindeswohlgefaehrdung-durch-eine-Kinderschutzfachkraft-7087.htm https://www.dresden.de/media/pdf/jugend/kinderschutz/Handlungsempfehlung_Kindeswohlgefaehrdung.pdf
https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/empfehlungen_kinderschutz_bbg.pdf
https://statistik.hessen.de/pressemitteilungen/pm_1879.html
https://lks-hessen.de/sites/default/files/downloads/inhalte/Broschuere%20Kassel.pdf

Fördergelder durch “Unser Dorf hat Zukunft”

Früher hieß der beliebte Wettbewerb “Unser Dorf soll schöner werden”. Seit 60 Jahren geht es dabei um die Honorierung von Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Bürger mit dem Ziel die Lebensqualität in den Dörfern zu sichern.
Leider lässt das Interesse an dieser Förderung in den letzten Jahren nach. Wen wundert´s bei diesen Anforderungen? (Anm.d.Verf.)

Frau Müller-Mollenhauser (Fachdienstleiterin für Dorf- und Regionalentwicklung in der Abteilung für den ländlichen Raum) warb jetzt noch einmal öffentlich, wie schon vor einigen Wochen dem Ausschuss Bauen, Umwelt, Verkehr und Energie im kleinen Saal in Bürgerhaus Rodheim, für das Programm des Umweltministeriums.
An dem Wettbewerb können in Hessen Orte bis zu 3000 Einwohner teilnehmen.
Die kleinen Orte hätten hier die Chance, im dörflichen Miteinander Stärken und Schwächen aufzutun und mit entsprechenden Konzepten und Dokumentationen eine Basis für die Teilnehme an weiteren Förderprogrammen zu schaffen.
Neben den gestalterischen und kulturellen Dingen gehe es im Wettbewerb auch um die wirtschaftliche Entwicklung, um Themen wie den demografischen Wandel, Mobilität oder junge Familien.
Die Dörfer bekommen hier die Chance, ihre Lebendigkeit, Versorgung, dörfliche Gemeinschaft, oben die ganze Infrastruktur auf den Prüfstand zu stellen.

Interessierte Dörfer können sich über ihre Kommune bis zum 28.2.2020 bei der Abteilung für den ländlichen Raum beim Lahn-Dill-Kreis anmelden.
Der Regionalentscheid ist für den Sommer 2020 vorgesehen, im Frühsommer 2021 findet der Landesentscheid statt, der Bundesentscheid folgt 2022.
Die Preisgelder beim Regionalentscheid staffeln sich vom 1. – 5. Platz zwischen 1000,- und 5000,- € + 4 x einen Sonderpreis von 1000,- €.
Beim Landesentscheid liegt der 1. Preis bei 7000,- €, die 4 Sonderpreise sind mit je 2000,- € dotiert.
Der Bewertungskatalog zum Wettbewerb umfasst folgende Kriterien:
– Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen
– bürgerschaftliches Engagement und kulturelle Aktivitäten
– Baugestaltung und Siedlungsentwicklung
– Grüngestaltung im Dorf und Bezug zur Landwirtschaft
– Gesamtbewertung und Eindruck

Mehr Infos auf den Internetseiten der Landkreise Gießen und Lahn-Dill, bei Gudrun Müller-Mollenhausen – Tel: 06441 407 1796 oder Mail: gudrun.mueller-mollenhausen@lahn-dill-kreis.de

Quellen: Gießener Anzeiger, 11.12.2019, S. 29, eigene Eindrücke und die Seite https://umwelt.hessen.de/landwirtschaft/laendlicher-raum/foerderung-der-entwicklung-des-laendlichen-raums/36-wettbewerb-unser-dorf-hat-zukunft-20172018

Krimi-Wein-Musik

Foto: Lindemann – Plakat am Bürgerhaus Bieber

Am 9.12.2019 las Rainer Rau im bewährten Format mit Wein und Musik im hübsch aufbereiteten Bürgerhaus aus seinem neuen Roman. Es ist nunmehr sein 8. Buch, wieder ein Thriller.

Foto: Lindemann – Plakate im Bürgerhaus Bieber – Romane von Rainer Rau

Wie schon in den Jahren zuvor wurde auch “Erlöse mich” durch die Lesung wieder gut in Szene gesetzt und von Gitarrist Chris Frey abgerundet. Es gab Liedern aus den 80er und 90er Jahren zu hören. Aber es gab am Abend nicht nur “auf die Ohren”! Auch der Gaumen durfte sich am Weinangebot aus dem Keller von Rainer Rau erfreuen.

Dabei betont der Krimi-Autor, der sich im Ort sehr für das Familienbad www.fv-familienbad-biebertal.de  einsetzt, sich im Gewerbeverein http://www.biebertal-hats.de/ oder im Bürgerhaus Bieber engagiert und einen Jahreskalender für Biebertal herausgibt, sehr, dass er sich nicht als Schriftsteller versteht. Ziel seiner Freizeit-literatur sei es weder sachlich-fachlich noch pädagogische Punkte zu setzen. Die Bücher sollen in sich logisch und spannend sein. Die Fakten müssen zwar stimmen und doch sei es wieder eine fiktive Geschichte rund um Sterbehilfe, wie er mir sagte.

Anmeldungen unter Telefon 064099753 oder wein.rau@t-online.de

Quellen: Lindemann – persönliches Gespräch mit dem Autor und die Ankündigung der Veranstaltung im Gießener Anzeiger vom 7.12.2019