Hallo zusammen. Heute mal wieder ein update zur der Baustelle in Rodheim/Vetzberg. Hier wird ja das Rückhaltebecken für Vetzberg gebaut. Im Moment ist ja die Straße nach Wettenberg (Krofdorf) gesperrt. Ich denke, das dauert auch noch ein paar Wochen. Wer von Rodheim aus über Vetzberg fährt, umgeht diese Sperrung.
Für alle die wissen möchten wie es da aussieht, hier die Bilder:
So sieht es aus. Jetzt wissen Sie, was die Menschen dort machen. (Anders als auf Autobahnen, da weiß man nix, bzw. man sieht nie jemanden.) Dennoch, allen VIEL Geduld bei den ganzen Umleitungen….(geht mir selbst ja auch so…) Irgendwann, vielleicht, wird es wieder besser….
Hallo Ihr Personen, die auf der Straße fahren. Es gibt wieder “Schlaglöcher” auf Biebertals Straßen. Wieder mal auf der Gleiberger Straße in Richtung Wettenberg (Krofdorf) (Hierzu habe ich schon mal einen Berichtgemacht) Es ist fast genau 3 Jahre her. Damals wurde “nur” das Loch zugemacht. Genau dieses ist jetzt wieder durch den Frost kaputt gegangen.
Tja, hier sollte immer noch die ganze Straße am Wäldchen neu gemacht werden. Immer nur “flicken”, weiß nicht, was billiger ist. Neu machen oder andauernd flicken. Diesmal steht auch ein Schild da, mit dem Hinweis: Straßenschäden.
Es gibt noch mehr “Baustellen”. Auch in der Gießener Straße Höhe Dorfbrunnen sind Löcher. auf der Straße (Hab dazu leider kein Bild, denn es kamen immer wieder Fahrzeuge). Dies sind nur 2 “Baustellen” von X Baustellen. Wer immer dafür zuständig ist, diese Personen haben ne Menge zu tun.
Hallo ihr da draußen. Als ich am Sonntag den 10.2.24 in Rodheim unterwegs war, hab ich mal wieder gesehen, das so einige “Personen” Blödsinn gemacht haben. Wo genau: Am Turnerplatz, und zwar das Schild mit dem Radweg lag da, wo es nicht hingehört und das andere ist weg–
Ist diesen Leuten LANGWEILIG?? oder was?? Ihr wisst schon, dass das Aufräumen des Schildes auch Geld kostet? Es muss die Gemeinde hin oder wer auch immer. Schade, dass es leider immer noch solche, sorry “Deppen” gibt..
Heute ist ja wieder Schnee und Glätte angesagt. Da wird das Streusalz recht schnell rar in den Supermärkten. Streusalz oder Auftausalz, wie es richtig genannt wird genannt, besteht mindestens zu 94 % (idealerweise zu 98 %) aus herkömmlichen Kochsalz und wird im Winter durch streuen zum Schmelzen von Schnee und Eis auf Verkehrswegen verwendet. Um es allerdings für den Verzehr ungeeignet zu machen, wurde es vergällt1. Das bedeutet nichts anderes, als das dem Salz Bitterstoffe zugesetzt wurden. Außerdem wird es meist noch eingefärbt.
Während der Hausbesitzer das Salz auf Gehwegen streut, wird es beim Straßenwinterdienst leicht mit Sole versetzt und dann mittels eines am Fahrzeug befestigten Streutellers breitflächig aufgetragen. Durch den feuchten Zustand wird es vom Wind nur in geringen Mengen fortgetragen (rund 15 %).
Allerdings hat man durch das Salz immer schöne Schuhabdrücke auf dem Boden. Und das sind nicht die einzigen Nachteile, die Auftausalze mit sich bringen. Das Salz gelangt mit dem Schmelzwasser in den Boden. Der dadurch verursachte übermäßige Eintrag von Natrium- und Chloridionen in den Boden hat negative Auswirkungen auf die Bodenstruktur, es kann zu Verschlämmung und Verdichtung kommen.
Das handelsübliche Auftausalz besteht zum großen Teil aus Koch- oder Steinsalz, also Natriumchlorid (NaCl). Zudem kann es natürliche Nebenminerale wie Anhydrit (Calciumsulfat), Magnesiumsulfat oder Ton enthalten. Rieselhilfen verhindern zudem das Verklumpen. Calciumchlorid (CaCl2), Magnesiumchlorid (MgCl2) und Kaliumchlorid (KCl) werden außerdem als Auftaumittel verwendet. Zuweilen findet auch das Mineral Kainit dafür Verwendung.
Die Verwendung von Salz ist jedoch in vielen Gemeinden – vor allem auf Gehwegen – untersagt.
In Niederbayern haben sie das Problem wohl erkannt und Alternativen getestet. Wie ein Beitrag vom ADAC auf Facebook berichtet, nutzen sie dort jetzt Gurkenwasser zur Bekämpfung von Eis und Schnee. Und das wohl sehr erfolgreich, denn auch der Münchener Flughafen nutzt nun ebenfalls Gurkensole für den Winterdienst. Normalerweise landet das salzhaltige Wasser der Senf-Firma Develey in den Einmachgläsern von Essiggurken – im Winter auf den Straßen Niederbayerns. Und es gibt eine Win-Win-Situation für alle. Denn durch das Gurkenwasser sparen die Straßenmeistereien jährlich mind. 100 Tonnen Salz und 800.000 Liter Wasser. Ein toller Nebeneffekt: Das Salzwasser muss nicht aufwendig recycelt werden.
Darauf hin habe ich unsere Bürgermeisterin verlinkt und diese gab zur Antwort:
“Davon habe ich schon Mal gehört. Wir prüfen mal, inwieweit sich Gurkenwasser als Alternative zu Salz und Sole einsetzen lässt. “
Im Rewe und auch mit Sicherheit im Edeka gibt es ja reichlich Gurkenwasser. Vielleicht hat ja jetzt einer gerade Gurkenwasser übrig und wagt doch glatt mal den Selbstversuch. Wir vom Bilderbogen würden uns über das Resultat sehr freuen.
Und den neuen Schlachtruf unserer Gemeinde kann ich mir auch schon vorstellen:
Esst eingelegte Gurken, spendet das übrig gebliebene Wasser und wir machen damit euch im Winter die Straßen frei!
1Vergällung = Bei einer Vergällung oder Denaturierung werden Geruch, Geschmack oder Aussehen einer Substanz aus zwei Gründen verändert:
um vor gefährlichen Substanzen zu schützen und um Lebensmittel ungenießbar zu machen, z. B. aus steuerrechtlichen Gründen (etwa Neutralalkohol zur Befreiung von der Alkoholsteuer).
Im kommenden Jahr werden wieder neue Regelungen und überarbeitete Vorschriften im Straßenverkehr wirksam. Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel im ACE-Kreis MITTELHESSEN, gibt Gerd Wegel, Vorsitzender Mittelhessen Europas Mobilitätsbegleiter, einen Überblick über die maßgeblichen Neuerungen im Jahr 2024. Dafür ein Dankeschön.
Die Blackbox
Aus dem Flugzeug ist eine so genannte Blackbox hinlänglich bekannt. Ab 7. Juli 2024 gehört sie auch zur Grundausstattung eines jeden neu zugelassenen Pkw. Ein solcher Event Data Recorder (EDR), auf Deutsch “Unfalldatenschreiber”, zeichnet fortlaufend Informationen zu beispielsweise Geschwindigkeit, Bremsvorgang oder Airbag-Auslösung auf, überschreibt diese aber auch regelmäßig.
Nur im Falle eines Unfalls werden die Informationen wenige Sekunden vor und nach der Kollision gesichert, um so den Unfallhergang besser rekonstruieren zu können. Das Auslesen geschieht in der Regel nur mit Zustimmung des Fahrenden – es sei denn es wird, beispielsweise bei Unfallverletzten oder -toten, gerichtlich angeordnet. Die Unfalldaten werden lokal im Fahrzeug in einem geschlossenen und anonymisierten System gespeichert. Da diese Neuerung bereits seit letztem Juli bei allen neu entwickelten Fahrzeugen Pflicht ist, ist die besagte Blackbox schon heute in zahlreichen Neuwagen montiert.
Die Blackbox-Pflicht dient der besseren Aufklärung von Unfall Geschehen und ist damit im Sinne der Verkehrssicherheit aus Sicht des ACE begrüßenswert.
Neufahrzeuge nur noch mit Geschwindigkeitsbegrenzung
Ebenfalls von der EU vorgeschrieben ist, dass Neufahrzeuge ab dem 7. Juli 2024 mit einem intelligenten Geschwindigkeitsassistenzsystem (kurz ISA, von Intelligent Speed Assistance) ausgestattet sein müssen. Dieses soll die Autofahrenden durch akustische oder optische Signale auf Überschreitungen des Tempolimits hinweisen.
Auch eine automatische leichte Gaswegnahme, bei dem das Gaspedal leicht nach oben gegen den Fuß drückt oder vibriert, kann der Assistent in entsprechenden Fahrsituationen ermöglichen. Autofahrende haben stets die Kontrolle über das Assistenzsystem, können es jederzeit übersteuern oder beim Motorstart komplett abschalten. Außerdem müssen Neuwagen ab nächstem Sommer über einen Notbremsassistenten, einen Müdigkeitswarner, ein automatisches Notbremslicht, einen Rückfahrassistenten und einen Notfall-Spurhalteassistenten verfügen. Zudem ist dann eine Schnittstelle verpflichtend, um eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre, so genannte “Alcolocks”, nachrüsten zu können.
Der ACE fordert schon seit Jahren die Einführung von Alcolocks zur Vermeidung von Alkoholfahrten. Die Pflicht zur Implementierung einer Schnittstelle ist ein erster Schritt in diese Richtung. Im nächsten Schritt muss der Einbau vorgeschrieben werden. Da Assistenzsysteme den Straßenverkehr sicherer machen, begrüßt der ACE diese Veränderung. Gleichzeitig dürfen sich Autofahrerinnen und –fahrer nicht blind auf entsprechende Systeme verlassen und sollten sie nur als Unterstützung betrachten, die auch Grenzen hat.
Keine M+S-Reifen mehr zulässig
Ab Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol gefahren werden. Das Piktogramm aus Berg und Schneeflocke kennzeichnet den Reifen als wintertauglich. Die reine M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) ist schon längst nicht mehr im Verkauf, darf dann aber auch nicht mehr gefahren werden.
Aktuelle Reifen tragen häufig sowohl das Alpine-Symbol als auch die M+S-Kennzeichnung, diese doppelt gekennzeichneten Reifen dürfen weiterhin gefahren werden. Wer aber nur die M+S-Kennzeichnung hat, sollte sich rechtzeitig einen neuen Satz Reifen beschaffen.
Kinderreisepass wird abgeschafft
Ab Januar 2024 wird für Reisen mit Kindern unter zwölf Jahren außerhalb der EU ein regulärer Reisepass samt Chip benötigt. Dieser kostet 37,50 Euro und ist sechs Jahre lang gültig. Bisherige Kinderreisepässe, deren Datum noch nicht abgelaufen sind, sind im Prinzip weiterhin gültig, werden aber nicht mehr von jedem Land anerkannt.
Für Reisen innerhalb der EU beziehungsweise des Schengen-Raums reicht für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis aus. Dieser kostet knapp 23 Euro, ist allerdings auch nur sechs Jahre gültig. ACE-Tipp: Rechtzeitig beantragen, da die Bearbeitungszeit von Reisepässen mehrere Wochen betragen kann.
Einerseits wird Familien das Reisen durch die längere Gültigkeit erleichtert. Andererseits soll Kindesmissbrauch im Ausland durch die Einführung eines elektronischen Reisepasses verhindert werden.
Führerscheinprüfungen werden voraussichtlich teurer
Bereits vor dem Jahreswechsel könnten Führerscheinneulinge für die Prüfungen noch etwas mehr zahlen müssen. Eine Änderung der Gebührenordnung sieht eine Erhöhung um 11 Prozent vor. Damit würde die Gebühr für die Theorieprüfung auf knapp 25 Euro steigen. Für die praktische Prüfung der Klasse B müssten Prüflinge dann statt circa 117 Euro rund 130 Euro berappen. Die Verordnungsänderung soll noch am 15. Dezember 2023 beschlossen werden und umgehend in Kraft treten.