Gastbeitrag von Gerd Wegel
Wer als Kraftfahrer in einen Glatteisunfall verwickelt wird, muss nicht von vornherein mit einem Schuldspruch rechnen. Dies gilt sowohl für die Regulierung eines Unfallschadens als auch für ein etwaiges Bußgeldverfahren wegen überhöhter beziehungsweise unangepasster Geschwindigkeit. Doch Gerichte entscheiden bei Glatteisunfällen nicht einheitlich, auch dort geht es mitunter rutschig zu.
Nach Angaben des ACE-Verkehrsrechtsexperten Hannes Krämer kann ein Verkehrsrichter beispielsweise nicht einfach … weiter