Tückisches Glatteis – rutschige   Rechtsprechung

Gastbeitrag von Gerd Wegel

Wer als Kraftfahrer in einen Glatteisunfall verwickelt wird, muss nicht von vornherein mit einem Schuldspruch rechnen. Dies gilt sowohl für die Regulierung eines Unfallschadens als auch für ein etwaiges Bußgeldverfahren wegen überhöhter beziehungsweise unangepasster Geschwindigkeit. Doch Gerichte entscheiden bei Glatteisunfällen nicht einheitlich, auch dort geht es mitunter rutschig zu.

Nach Angaben des ACE-Verkehrsrechtsexperten Hannes Krämer kann ein Verkehrsrichter beispielsweise nicht einfach davon ausgehen, dass ein Kraftfahrer fahrlässig mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen ist, etwa weil dieser beim Überholen ins Schleudern geriet. Lempp verwies dazu auf einen Beschluss des Bayerischen Oberlandesgerichts (AZ: 1 Ob OWi 185/92), dem zufolge eine pflichtwidrige Fahrweise nicht schon deshalb unterstellt werden kann, weil der Unfall bei einer geringeren Geschwindigkeit vermutlich hätte vermieden werden können.

Wer jedoch einen Unfall nicht selbst auslöst, sondern zum Beispiel in ein vor ihm ins Schleudern geratenes Fahrzeug hineinfährt, muss sich wegen anzulastender Teilschuld wenigstens an der Schadensregulierung mit beteiligen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat laut ACE in einem solchen Fall (AZ: 8 U 494/92) entschieden, man müsse sich auf spiegelglatter Straße auch auf die naheliegende Möglichkeit einstellen, dass ein vorausfahrender Kraftfahrer bereits durch einen geringen Fahrfehler die Herrschaft über sein Fahrzeug verliert. Außerordentliche Umstände, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung kurz und knapp, erforderte eben außerordentliche Vorsicht.

Deshalb: Ein Viertel Mithaftung geht auf das Konto des Lenkers, der mit seinem Pkw aufgefahren ist. Bei der Haftung für die Unfallfolgen hat grundsätzlich derjenige den sogenannten Anscheinsbeweis gegen sich, der auf glatter Fahrbahn ins Schleudern kommt. Er muss also seinerseits beweisen, dass ihm unter den gegebenen Umständen kein Schuldvorwurf gemacht werden kann (BGH, VI ZR 18/76).

       Wie Unfälle bei Glatteis zu vermeiden sind – Erhöhtes Risiko bei Eisregen

Bei entsprechenden Witterungsbedingungen, insbesondere bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und bei Nässe auf der Fahrbahn, müssen sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf Eisglätte einstellen. Glatteisunfälle drohen vor allem bei einem plötzlichen Wetterwechsel, wenn bei steigenden Außentemperaturen Regen auf die noch gefrorene Fahrbahn fällt. Auch auf erfahrungsgemäß glatteisgefährdeten Straßenabschnitten – zum Beispiel Waldstrecken und

Brücken – sollte von vornherein nur mit stark gedrosseltem Tempo gefahren werden.

                             Finanzamt hilft Unfallopfern

Auch bei Schnee- und Eisglätte gilt: Wer als Berufspendler einen Verkehrsunfall erleidet, kann beim Finanzamt den entstandenen Schaden grundsätzlich als Werbungskosten von der Steuer absetzen; ausgenommen hiervon sind Verkehrsstrafen, wie beispielsweise Bußgeldbescheide. Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit der Unfallkosten ist, dass der Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit passiert ist.

ACE Auto Club Europa e. V.
Gerd Wegel, 1.Kreisvorsitzender

Foto: schauhi, pixabay

Ampel drücken = cool

Oft sehe ich vor allem in Frankenbach Kinder morgens so über die Straße gehen. Dabei gibt es extra eine Ampel. Ich weiß nicht ob es nach wie vor Cool ist, wenn man diese ignoriert. Ich persönlich finde es viel cooler, da drauf zu drücken und zu warten, bis ich grün habe. Denn genau dafür ist die Ampel nämlich da – für einen gesicherten Übergang über die Straße. Leider geben viele Gas, wenn sie an der Tankstelle vorbei sind. Es dient doch zur Sicherheit aller, wenn man solche Errungenschaften nutzt. Und unsere Ampel schaltet schnell. Man muss nicht lange warten.

Gerade in Rodheim, wo morgens extrem viel Verkehr ist, sollte die Ampel als Sicherheit dienen. Vor allem wenn Busse an der Haltestelle stehen ist die Straße oft schwer einsehbar. Zumal viele Autofahrer bis heute nicht wissen, mit welcher Geschwindigkeit sie an mit warnblinkenden stehenden Bussen vorbei zu fahren zu haben.

Foto: pixabay.com
Quelle: eigene Erfahrungen

Die Veränderung eines Baches

Kleine Veränderungen, doch schon nach kurzer Zeit bemerkenswerte Auswirkungen zeigen sich am Bach gegenüber dem Fellingshäuser Festplatz. Der Bach erhielt im Herbst ´21 nur eine leichte Schlängelung. Im Bachbett finden sich nun Steine verschiedener Größen. Sie wurden nicht eben verlegt, sondern bilden kleine Stromschnellen. Der beim Baggern gefundene Fels wurde ortsnah eingefügt, die Buhnen hat man absichtlich gesetzt. An solchen Hindernissen verändert das Wasser seinen Lauf und seine Geschwindigkeit.
Beim Fels kann man gut die Sandablagerung erkennen. Sobald sie über die Wasseroberfläche ragt, wird sie Bienen und vielen anderen Insekten als Tränke dienen. Auch am Rohr lagert schon viel Sand. Mal sehen, ob er das Rohr verstopft.


Videos und Fotos Eveline Renell

Gras aus dem Sommer im Bach
Das Ufer brach an verschiedenen Stellen schon ab

Siehe auch: Natur.Biebertaler-Bilderbogen.de
und: Fellingshausen.Biebertaler-Bilderbogen.de/der veränderte Bachlauf im Januar 2023

Muss erst etwas passieren?

Hier überquert der Junge die Straße

Seit Montag, 17.08. ist der Schulbetrieb wieder angelaufen. Die Ferien sind rum und das Büffeln hat begonnen. Jeden Morgen unter der Woche zwischen 10 und 20 nach 7 laufe ich vom Ort kommend in Richtung Gewerbegebiet, um meinen Arbeitsplatz zu erreichen. Seit Dienstag sehe ich jeden Morgen einen Jungen, der wohl da zu wohnen scheint, die Straße überqueren. Das Problem ist, der Junge ist noch ziemlich jung. Seine Mutter steht immer dabei und passt auf, dass auch wirklich nichts passiert. Aber muss erst etwas passieren, bevor da gehandelt wird? Spätestens nach dem Reweparkplatz wird das Gaspedal betätigt. Kurz danach kommt dann auch das Ortsausgangsschild, welches ja theoretisch die 50 km/h Höchstgeschwindigkeit innerorts aufhebt.

Ortsschild kurz hinter Rewe
Ausfahrt “Zur Amtmannsmühle” mit vielen LKWs

Zwar folgt ein paar Meter weiter schon wieder das Tempo 70 Schild, aber wenn einer den Jungen mit 70 km/h erwischt, brauchen die Sanitäter kurz weiter nur vor die Tür zu gehen, um sofortige Maßnahmen einzuleiten. Der Junge ist dann mit Sicherheit bis dahin geschleudert worden. Auch hat es an der Kreuzung ja schon den einen oder anderen Unfall gegeben. Also wäre doch eine größere Tempobeschränkung als 70 km/h und vor allem ein Schild “Fußgänger kreuzen” hier angebracht. Das Schlimme ist, es bremst auch keiner ab, um ihm vielleicht das Überqueren zu ermöglichen. Jeder muss immer der erste sein. Selbst wenn einer ins Gewerbegebiet abbiegen möchte kann nicht gewartet werden, sondern die dortige Hofeinfahrt wird zum Vorbeifahren genutzt.

Rad-/Fußweg nur auf einer Straßenseite

Mein Vorschlag wäre das Ortsschild bis nach der Kreuzung zu versetzen, um mindestens die 50 km/h einzuhalten. Am besten wäre noch eine weitere Reduzierung um Unfälle dort gänzlich einzudämmen.
Aber sehr wahrscheinlich muss wirklich erst etwas passieren, damit gehandelt wird.

Bilder: C. Haus