Ehrenbrief des Landes Hessen

Steckkreuz zum Ehrenbrief des Landes Hessen
© Staatskanzlei / Sebastian Trapp

Am Mittwoch, den 18. Dezember um 19:30 Uhr wurde Thorsten Cramer aus Fellingshausen vor der Sitzung des Gemeinderates im kleine Saal im Bürgerhaus Rodheim der Landesehrenbrief des Landes Hessen verliehen. Unsere Bürgermeisterin Patricia Ortmann überreichte Nadel und Urkunde im Auftrag des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier.
Thorsten Cramer ist seit 1992 Mitglied der CDU und war von 1997 bis 2001 gewählter Gemeindevertreter, seit 2011 ist er Fraktions-vorsitzender der CDU in der Gemeindeparlament. Zudem war Cramer von 2002 bis 2004 sowie von 2006 bis 2009 Schriftführer der Jungen Union Gießen. Für 2 Jahre fungierte er als stellv. Vorsitzender der CDU Gießen, Stadtverband Mitte. Aber nicht nur politisch, auch im Vereinswesen sei er aktiv; so ist er seit 2017 stellv. Vorsitzender des Heimatvereins Rodheim-Bieber, von 2013 bis 2018 stellv. Vorsitzender des TSV 1905 Fellingshausen und auch in der Vereinsgemeinschaft Biebertaler Weihnachtsmarkt.

Frau Ortmann, Bürgermeisterin, Herr Cramer, Fraktionsvorsitzender der CDU, Frau Lepper, Vorsitzende des Gemeinderates Foto: Elke Augst

Der Ehrenbrief des Landes Hessen ist eine Auszeichnung des Hessischen Ministerpräsidenten. Sie wird für besonderes ehrenamtliches Engagement im Bereich der demokratischen, sozialen oder kulturellen Gestaltung der Gesellschaft vergeben.
Der damalige Ministerpräsident Albert Osswald stifete den Ehrenbrief im Jahre 1973, von dem jährlich zwischen 1.000 und 1.500 vergeben werden. Seit 1998 entscheiden die Landrätinnen oder Landräte, bzw. die Oberbürgermeisterinnen oder Oberbürgermeister, in deren Zuständigkeitsbereich die zu Ehrenden wohnen, über die Verleihung eines Ehrenbriefs. Darüber hinaus kann der Hessische Ministerpräsident in eigener Zuständigkeit besondere Persönlichkeiten mit dem Landesehrenbrief auszeichnen.

Die Auszeichnung mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen setzt eine mindestens 12-jährige aktive ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise voraus. In Betracht kommen insbesondere Vereinsvorsitzende, stellvertretende Vereinsvorsitzende, Kassen- und Schatzwarte, Geschäftsführer im geschäftsführenden Vorstand, sowie Schriftführer. Daneben können Stadtverordnete, Gemeindevertreter, Ortsbeiratsmitglieder, ehrenamtliche Beigeordnete und Stadträte in gemeindlichen Gremien sowie Schiedsmänner und ehrenamtliche Richter die Auszeichnung erhalten, sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen.

Quelle: https://staatskanzlei.hessen.de/ueber-uns/orden-ehrenzeichen/wuerdigung-langjaehriger-ehrenamtlicher-leistung
und Gießener Anzeiger, 21.121.2019

Weihnachtsmarkt Rodheim

Foto: Lindemann

Am 3. Adventssonntag von 11:00 bis 18:00 Uhr trafen sich Rodheim und Umgebung wieder zum traditionellen, diesmal 33. Weihnachts-markt auf dem Platz vor der Gemeindeverwaltung und im Bürgerhaus.

Bei Regen und Sturmböhen hätte noch am Morgen niemand mit dem Besucherandrang gerechnet, der sich über Tag einstellte.

Vor der Gemeideverwaltung war eine kleine Bühne aufgebaut, wo der Männerchor Biebertal mit seinen sonoren Stimmen den Auftakt gab.
Während noch die letzten Tropfen fielen, betonte der Chorleiter Volker Burdat wohl beschirmt dirigierend, er sei nicht der Schirmherr des Marktes. Anschließend begrüßten die Bürgermeisterin Patricia Ortmann und Fabio Lerch von der Vereinsgemeinschaft Weihnachtsmarkt die Gäste und bedankten sich bei allen Helfern.
Begleitet vom Posaunenchor schlossen sich gemeinsamer Gesang und Andacht mit Pfarrer Klaus Becker und seinem Kollegen Simon Bender an.

Foto: Klaus Waldschmidt
Redakteure des Biebertaler Bilderbogen Winfried Senger und Dr. Alfons Lindemann lauschen ergriffen dem Biebertaler Männerchor

Wem es behagt mag es Gottes Fügung nennen, für andere war das Regentief einfach weiter nach Osten gezogen; jedenfalls zeigten sich immer mehr Sonnenstrahlen und es blieb den Tag über trocken.
Um 14 Uhr standen die Alphornbläser auf dem Programm;
14.30 Uhr Hundeverein mit eine Vorführung ihrer Arbeit.
“O-Somel” um 15 Uhr bliebt für mich ein Geheimnis, da ich anderweitig unterwegs war. Aber es ist schön, sich auf das Lüften dieser Geschichte? zu freuen.
Um 16 Uhr sang der Chor der Grundschule Rodheim und
um 17 Uhr waren die Westerwaldpipers vor der Pyramide am Weihnachtshüttendorf zu hören.
Inzwischen war es dunkel geworden … und das kam es auf den Platz gefahren: ein wie der CocaCola-Truck dekoriertes Feuerwehrauto!
Unterdessen war auch der Nikolaus vorbeigekommen und verteilte im Bürgerhaus allerlei an die Kinder.

Foto: Lindemann

Hatten im Außenbereich vielerlei Stände mit Gaumenfreuden Platz gefunden, u.a. war die Feuerwehr, der Deusch-Britische Verein, die SPD und unsere örtlichen, jungen Bierbrauer vertreten.

Foto: Lindemann

Die Seniorenwerkstatt hatte einen Märchenwald und die “heilige Familie” in einer mannshohen Krippe aufgestellt, die Kita-Kinder aus den Ortsteilen Weihnachtsbäume geschmückt und Künstler Steelen mit Impressionen aus den Ortsteilen aufgestellt, z.B. dieses hier

Foto: Lindemann

Im Bürgerhaus dominierten künstlerisches und Selbstgebasteltes neben Info-Ständen von Heimatverein, Förderverein der Sozialstation und Gail´schem Park.
Die Damen von Gesangverein Eintracht Rodheim hatten wieder eine große Vielfalt an Kuchen gebacken und verköstigte das Publikum in kleinen Saal. Zudem gab es für Kinder einen Malwettbewerb und die Möglichkeit aus einem Pool Enten zu angeln. Erwachsenen konnten für einen kleinen Obulus “Ganseschippen” – wer mit einer kleinen Schaufel im Sand einen Cent fand, gewann damit eine Ente. Zehn Personen waren dabei erfolgreich.

Foto: Lindemann

Abends entbrannte dann doch noch mal ein Sturm … diesmal an Emotionen, da unser Ordnungspolizeibeamter auf den weiträumig um das Festgelände abgesperrten Straßen Knöllchen verteilt hatte.
Auch das Fehlen der von Kindern gebackenen Plätzchen ist aufgefallen. Es war am Fehlen von Rückmeldungen aus der Gemeindeverwaltung gescheitert.

In Punkto Miteinander und angeregter Gespräche war der Markt jedenfalls ein voller Erfolg, auch wenn es etliche Stimmen gab, die die Attraktivität der Stände im Niedergang begriffen sahen. Frau Ortmann kündigte jedoch an, das Weihnachtsmarktteam bemühe sich darum, immer mehr ein richtiges Weihnachtsdorf zustande zu bringen.

Letzte Ausleihe am 19. Dezember 2019

Foto: Ausschnitt aus Homepage www.buecherei-biebertal.de

Weihnachtszeit ist Lesezeit, vor allem die Zeit „zwischen den Jahren“. Decken sie sich in der Bücherei Biebertal rechtzeitig mit Lesestoff ein. Die Bücherei ist am letzten Donnerstag vor den Weihnachtsferien von 17.00 bis 18.30 Uhr geöffnet. Das Sortiment ist umfassend, seien es Krimis und Thriller, Liebes- und historische Romane, Bücher über Biebertal, Kinder- und Jugendbücher, was Weihnachtliches und noch viel mehr. So schön auf Sofa und in einen Sessel kuscheln und schmökern. Das tut der Seele gut; und dem Körper auch, wenn Sie zum Beispiel vorher eine Runde auf dem Krippenweg Fellingshausen gedreht haben.
Das Verschenk-Regal im Edeka – Markt wird auch in den Ferien bei Bedarf neu bestückt. Seien sie großzügig und werfen sie ein paar Münzen oder Scheine in die Sammelbox der Tafel Gießen.
Die Bücherei öffnet nach Neujahr an den Donnerstagen 2. und 9. Januar von 17.00 – 18.30 Uhr und am Mittwoch, den 8. Januar von 9.30 – 11.30 Uhr. Das Team der Bücherei freut sich auf neue Leser/innen.

Erben ist menschlich

Vierter Akt – Traditioneller Waffelverkauf nach Spielzeitende

Szene mit Elisa Gerlach, Markus Waldschmidt, Jan Krauskopf, Ilona Böhm, Torsten Lang und Heiner Marx (v. l.). Foto: (Volker Mattern)

Im Nachspiel zur Theatersaison lud die Theatercrew des TSV Fellingshausen wie in jedem Jahr zu Waffeln, Kaffee, Glühwein und Kinderpunsch auf den Hof der Familie Schmidt, Rodheimer Str. 41 ein. Am 14.12. 2019 gab es auch die DVDs des Theaterstückes für 12,- € zu kaufen. 2,- € aus jedem DVD-Verkauf gehen wieder in den Spendentopf, der zusammen mit dem Spendenerlös aus den 6 Vorstellungen in diesem Jahr an das Familienzentrum für krebskranke Kinder in Gießen geht.
Wer noch eine DVD haben möchte, kann sie im Frühstückscafé In der Grohbach erwerben.

Bestellungen sind auch möglich bei Christel Schmidt, Tel. 06409 9034 oder über Heike Kienholz, Mail: heike.kienholz@recht.uni-giessen.de

Quelle: Gießener Anzeiger, 12.12.2019, S. 32

Die Theatercrew bedankt sich bei den vielen Helfern:
Heiko Mattern (Tontechnik), Tim Böhm (Bühnenmeister), Bärbel Pfaff, Martina Horn, Alisia Mattern (Maske, Frisuren, Kostüme), Heike Reeh, Susanne Mattern, Sabine Bender, Ute Failing (Einlass) Lola Kuypers, Coco Kuypers, Sophie Schmidt (Vorhang), Oliver Reeh (Ansage), Thomas Niederhaus (Film), Mario Mohr (Fotodokumentation), Maler- und Lackierermeister Volker Rüspler (Farbenspende für Bühnenanstrich), Klaus Siegel (Malerarbeiten), Mensudin Vrabas , Heide und Günter Fuchs, die das Gasthaus “Zur Post” in Fellingshausen zur Verfügung stellten.
Den Glühwein beim Waffelverkauf stiftete die Burschen- und Mädchenschaft “Füchse”.

Quelle: Gießener Anzeiger, 21.12.2019 (mav)

“Mühlenrauschen am Bieberbach 2020”

Der Heimatverein Rodheim-Bieber stellte Kalender 2020 vor.
Ulrike Haus zeigt mit ihren Bildern im Kalender, den sie dem Vorsitzenden des Heimatvereins Helmut Failing und der Bürgermeisterin Patricia Ortmann vorstellte, wie schön die letzten verbliebenen Mühlen in Biebertal sind. Einst hatten wir 12 Mühlen, plus 2 entlang des Bieberbaches auf der Heuchelheimer Gemarkung.

Ab den 1950er Jahren habe es das große Mühlensterben gegeben, das zu Abbruch oder baulichen Veränderungen am Bestand geführt habe. Daher sei es nicht leicht gewesen, insbesonder farbige Bilder von den “Perlen” in Biebertal zu bekommen. Es lohnt also ein Blick auf die Kleinodien der Gemeinde, die im Heimatmuseum Rodheim während der Öffnungszeiten von 15 – 17 Uhr sonntags oder über Helmut Failing – Tel: 06409 9215 sowie den Geschäftsstellen der Sparkasse Wetzlar und der Volksbank Heuchelheim in Rodheim erhältlich sind.

Quelle: Gießener Anzeiger, 14.12.2019, S. 33
Bildquelle: www.duensberg.de

Jugendschutz in der Biebertaler Feuerwehr

Bild: https://feuerwehr-biebertal.de/

Diese Thema geht alle an, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten;
siehe Grafik und Infos am Ende des Artikels.

Gemeinsam mit der Beratungsstelle “Wildwasser Gießem” hat die Biebertaler Feuerwehr die >Interventionspläne zum Schutz von Jungen und Mädchen vor Misshandlung, Vernachlässigung und sexueller Gewalt< aus dem Jahre 2011 aktualisiert und auf die Bedürfnisse der Feuerwehr angepasst. Die Biebertaler Feuerwehr habe damit eine Vorreiterrolle übernommen, sagte der Gemeindebrandinspektor Marcel Hänsel bei der Vorstellung der Pläne in der Gemeinde-verwaltung in Rodheim.

Wichtig ist vor allem, dass alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten für das Thema Kindeswohlgefährdung sensibilisiert werden und einen Plan an der Hand haben, was im Verdachtsfalle zu tun ist.
So bieten die jetzt gemachten Interventionspläne einen konkreten Handlungsleitfaden von den Anhaltspunkten für eine Kindeswohl-gefährdung über die Information des Jugendwartes und der Gemeinde-jugenfeuerwehrwartin bis hin zu Gefährungseinschätzung – auch mit einer erfahrenen Fachkraft – und des Planens weiter Handlungsschritte.

Im Februar 2020 wird es eine Schulung der Wehrführung, der Jugendfeuerwehrwarte und der Mini-Feuerwehrwarte in Zusammenarbeit mit “Wildwasser Gießen” geben.

Die Kosten für die Erstellung der Interventionspläne und die Schulung übernimmt die Gemeinde. Frau Ortmann dankte für das Engagement.

Quelle: Gießener Allgemeine, 11.12.2019, S. 30

Bildergebnis für kindeswohlgefährdung
https://www.haushaltstipps.net/kindeswohlgefaehrdung/
Bildergebnis für kindeswohlgefährdung
https://www.google.de/search?q=kindeswohlgef%C3%A4hrdung&tbm=isch&source=iu&ictx=1&fir=iffaq8DzdhzksM%253A%252COFzsPERGgX8QWM%252C_&vet=1&usg=AI4_-kRsI3sxD-5mwZKrk6W_3W0Z7-c1yw&sa=X&ved=2ahUKEwjPvZnQqLLmAhWmwMQBHQGOC70Q9QEwAHoECAcQAw#imgrc=gnuYcMotlplHvM:&vet=1
Bildergebnis für kindeswohlgefährdung
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Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen
Information und Selbstverpflichtungserklärung

In Ihrem Kursangebot haben Sie Kontakt zu Kindern und Jugendlichen und Sie sind in diesem Rahmen auch für deren Schutz und Wohlergehen verantwortlich.

Gewalt und Misshandlung kommen in allen sozialen Kontexten vor und leider zählen auch Kinder und Jugendliche zu ihren Opfern.
Sexueller Missbrauch und Gewalt verletzen die Würde und die Integrität des Menschen. Wir sagen ein klares Nein dazu, sehen nicht darüber hinweg und werden Übergriffe nicht tolerieren. Wir übernehmen Verantwortung für die uns anvertrauten Menschen und schaffen sichere Räume in unserer Arbeit. Wir werden alles mögliche tun, einen Zugriff von Tätern und Täterinnen auf Kinder und Jugendliche in den eigenen Reihen auszuschließen.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdung und für ihr Wohl ist auch ein zentraler Bestandteil des Sozialgesetzbuchs (SGB) – 8. Buch Kinder- und Jugendhilfe. Ziel ist es, eine Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen durch grobe Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch zu verhindern.

Diese gesetzliche Fürsorgepflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen gilt nicht nur für Eltern, sondern auch für Kursleiter und Kursleiterinnen in Vereinen, Kirchen, Kitas, Schulen, Feuerwehr usw. – überall wo mit Kindern gearbeitet und umgegangen wird.

Sollten Sie – in welchem Zusammenhang auch immer – Kenntnis über gewichtige Anhaltspunkte für eine akute, schwerwiegende Gefährdung eines Kinder oder Jugendlichen erlangen, sind Sie verpflichtet, dieses einer zuständigen Person, z.B. auf Leitungsebene, zu melden. Unter Beachtung der Schweigepflicht und des Datenschutzes kann eine Fachberatungsstelle – z.B. der Kinderschutzbund Gießen, die Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch Wildwasser Gießen e.V. – oder ein internes Krisenteam hinzugezogen werden.

Besteht eine akute Gefahr für das Kind oder den/die Jugendliche, ist eine Meldung beim Jugendamt nach § 8a vorzunehmen. Ist das Jugendamt nicht unmittelbar erreichbar, geht die Information an die Dienststelle der Polizei.

Auszüge aus dem SGB 8 zu Ihrer Kenntnis:
§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
1. Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung
und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeischaftsfähigen Persönlichkeit.
2. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der
Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(Grundgesetz Artikel 6 steht, Abs. 2)
3. Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Abs. 1 insbes.
– junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung
fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder
abzubauen,
– Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten
und unterstützen,
– Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
– dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen
und ihre Familien sowie eine Kinder- und familienfreundliche
Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
1. Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die
Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so
hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer
Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes
oder dieses Jugendlichen in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt
die Erziehungs-berechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen
in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern diese
nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen
unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen
Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der
Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig,
so hat es diesen den Erziehungsberechtigten anzubieten.
2. …
3. …
4. In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und
Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist
sicherzustellen, dass
– deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte
für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder
Jugendlichen eine Gefärdungseinschätzung vornehmen,
– bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft
beratend hinzugezogen wird sowie
– die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder Jugendliche in die
Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der
wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage
gestellt wird.

In der ev. Kirche Hessen und Nassau wird gemäß der Kinderschutzverordnung von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a BZRG (Bundeszentralregistergesetz) verlangt. Darüber hinaus haben alle eine Selbstverpflichtungserklärung abzugeben und regelmäßige (alle 3 Jahre) an einer Schulung teilzunehmen, die der Vermeidung von Kindeswohlgefährdung und einer Sensibilisierung für dieses Thema dient.

Selbstverpflichtung
– Ich will die mir anvertrauten Jungen und Mädchen, Kinder und
Jugendlichen vor Schaden und Gefahren schützen.
– Ich verpflichte mich, alles mir Mögliche zu tun, dass in meinen /
unseren Angeboten keine Grenzverletzungen, keine körperliche oder
seelische Gewalt, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte
Gewalt möglich werden.
– Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen der Mädchen und
Jungen, der Kinder und Jugendlichen wahr und ernst. Ich respektiere
die persönlichen Grenzen der Scham der Teilnehmer/innen sowie
der Mitarbeiter/innen.
– Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und
gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung.
– Ich werte Menschen nicht ab und achte darauf, dass andere in den
von mir geleiteten Kursen sich so verhalten.
– Ich gestalte meine Aufgabe als Kursleiter/in im Umgang mit Nähe
und Distanz verantwortungsvoll. Ich nutze meine Rolle nicht für
sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen aus.
– Ich nehme Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeiter/innen
und Teilnehmende bewusst wahr und toleriere sie nicht.
– Ich weiß, dass Betroffene kompetente Hilfe benötigen, die sie bei den
Kollegen und Kolleginnen und bei der beauftragten Vertrauensperson
unserer Einrichtung bekommen können.
– Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Information zur
gesetzlichen Fürsorgepflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen
zur Kenntnis genommen habe.
– Ich lege der Leitung unserer Institution vor Beginn meiner Tätigkeit
ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a BZRG zur
Einsicht vor; die Wiedervorlage erfolgt alle 5 Jahre.
– Ich nehme regelmäßig (alle 3 Jahre) an einer Schulung teil, die der
Vermeidung von Kindeswohlgefährdung dienst, erstmals während des
ersten Jahres meiner Tätigkeit als Kursleiter/in.

Quelle: Fortbildung in der Ev. Familien-Bildungsstätte Gießen, 26.9.2019 – Text verallgemeinernd abgewandelt (d. Verf.)

Wildwasser Gießen ist eine Beratungsstelle für Opfer sexueller Gewalt.
Dort werden kostenlos Beratungen angeboten für betroffene Mädchen und Jungen, für Eltern und Unterstützungspersonen und für lokale Fachkräfte – zur Gefährdungseinschätzung § 8a SGB VIII.

§1631 BGB: Inhalt und Grenzen der Personen sorge
1. Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht,
das Kind zu Pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen
Aufenthalt zu bestimmen.
2. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche
Bestrafung, seelische Verletzungen und andere Maßnahmen sind
unzulässig.

§1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
1. Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahren abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.

Das Wohl des Kindes ist gefährdet z.B. durch
– missbräuchliche Ausübung der elterlichen Gewalt’
– Vernachlässigung des Kindes
– unverschuldetes Versagen der Eltern
– Verhalten von Dritten
– wenn Eltern keine Hilfe annehmen (wollen oder können).

Eine Garantenstellung besitzt, wer Schutz- und Beistandspflichten übernommen hat. Entscheidend für die Begründung der Garantenstellung ist nicht das Vorliegen eines Arbeitsvertrages oder eines Dienstverhältnisses sondern die tatsächliche Übernahme der Vertrauensstellung. Der oder diejenige ist aufgrund der sozialen Sonderstellung verpflichtet, Gefahren von der Person, die er/sie betreut, abzuwenden.
Ist eine solche Person untätig, wenn sie von der Gefahr für die Betreute weiß, kann sie nach § 13 StGB wegen “unechter Unterlassung” verurteilt werden. Dies bedeutet, dass die untätige Person verurteilt werden kann, als hätte sie selbst die Straftat (z.B. sexuellen Missbrauch) begangen.

Wesentliche Vorgaben für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sind:
– nicht mehr alleine handeln
– Gefährdung einschätzen
– erfahrende Fachkraft hinzuziehen
– prüfen, ob man mit den Eltern reden darf
– falls möglich, Eltern Hilfe anbieten
– Hilfsangebote an die Eltern kontrollieren
– zur Nachvollziehbarkeit der Intervention genau dokumentieren.

Quelle: PowerPointPräsentation der Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch Wildwasser Gießen e.V. – “Sicher in die Welt” – anlässlich einer Qualifizierung für Tagespflegepersonen

Weitere Infos z.B.:
file:///C:/Users/Alfon/AppData/Local/Temp/4_12_14%20Bericht%20kurz.pdf
https://service.hessen.de/html/Beratung-bei-Kindeswohlgefaehrdung-durch-eine-Kinderschutzfachkraft-7087.htm https://www.dresden.de/media/pdf/jugend/kinderschutz/Handlungsempfehlung_Kindeswohlgefaehrdung.pdf
https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/empfehlungen_kinderschutz_bbg.pdf
https://statistik.hessen.de/pressemitteilungen/pm_1879.html
https://lks-hessen.de/sites/default/files/downloads/inhalte/Broschuere%20Kassel.pdf

Fördergelder durch “Unser Dorf hat Zukunft”

Früher hieß der beliebte Wettbewerb “Unser Dorf soll schöner werden”. Seit 60 Jahren geht es dabei um die Honorierung von Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Bürger mit dem Ziel die Lebensqualität in den Dörfern zu sichern.
Leider lässt das Interesse an dieser Förderung in den letzten Jahren nach. Wen wundert´s bei diesen Anforderungen? (Anm.d.Verf.)

Frau Müller-Mollenhauser (Fachdienstleiterin für Dorf- und Regionalentwicklung in der Abteilung für den ländlichen Raum) warb jetzt noch einmal öffentlich, wie schon vor einigen Wochen dem Ausschuss Bauen, Umwelt, Verkehr und Energie im kleinen Saal in Bürgerhaus Rodheim, für das Programm des Umweltministeriums.
An dem Wettbewerb können in Hessen Orte bis zu 3000 Einwohner teilnehmen.
Die kleinen Orte hätten hier die Chance, im dörflichen Miteinander Stärken und Schwächen aufzutun und mit entsprechenden Konzepten und Dokumentationen eine Basis für die Teilnehme an weiteren Förderprogrammen zu schaffen.
Neben den gestalterischen und kulturellen Dingen gehe es im Wettbewerb auch um die wirtschaftliche Entwicklung, um Themen wie den demografischen Wandel, Mobilität oder junge Familien.
Die Dörfer bekommen hier die Chance, ihre Lebendigkeit, Versorgung, dörfliche Gemeinschaft, oben die ganze Infrastruktur auf den Prüfstand zu stellen.

Interessierte Dörfer können sich über ihre Kommune bis zum 28.2.2020 bei der Abteilung für den ländlichen Raum beim Lahn-Dill-Kreis anmelden.
Der Regionalentscheid ist für den Sommer 2020 vorgesehen, im Frühsommer 2021 findet der Landesentscheid statt, der Bundesentscheid folgt 2022.
Die Preisgelder beim Regionalentscheid staffeln sich vom 1. – 5. Platz zwischen 1000,- und 5000,- € + 4 x einen Sonderpreis von 1000,- €.
Beim Landesentscheid liegt der 1. Preis bei 7000,- €, die 4 Sonderpreise sind mit je 2000,- € dotiert.
Der Bewertungskatalog zum Wettbewerb umfasst folgende Kriterien:
– Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen
– bürgerschaftliches Engagement und kulturelle Aktivitäten
– Baugestaltung und Siedlungsentwicklung
– Grüngestaltung im Dorf und Bezug zur Landwirtschaft
– Gesamtbewertung und Eindruck

Mehr Infos auf den Internetseiten der Landkreise Gießen und Lahn-Dill, bei Gudrun Müller-Mollenhausen – Tel: 06441 407 1796 oder Mail: gudrun.mueller-mollenhausen@lahn-dill-kreis.de

Quellen: Gießener Anzeiger, 11.12.2019, S. 29, eigene Eindrücke und die Seite https://umwelt.hessen.de/landwirtschaft/laendlicher-raum/foerderung-der-entwicklung-des-laendlichen-raums/36-wettbewerb-unser-dorf-hat-zukunft-20172018

Jahresabschluss der Sparte Tanzen des BSV

Foto Lindemann https://www.bsv-biebertal.de

An einer langen Tafel, wie oft nach einem Tanzabend, beschloss die Abteilung Tanz des BSV am 8.12. im Bürgerhaus in Bieber das Jahr 2019. “Anfänger” und “Fortgeschrittene” feierten gemeinsam mit ihren Übungsleitern Andreas Läufer, Lothar und Rita Stamm und wachsen so allmählich zusammen.
Zwischenzeitlich konnten die Füße bei der im Hintergrund laufenden Musik nicht still gehalten werden. Immer wieder drängten Paare auf die Tanzfläche, formierten sich in Gruppen zum Linedance oder zu Paaren für Standardtänze. Dabei standen der Spaß am Tanz, das Üben, das gemeinsame Lachen und die gegenseitige Hilfestellung im Vordergrund.
Im kommenden Jahr geht es ab dem 12. 1. – Termine siehe im Dorf-Kalender Sport – weiter: nahezu an jedem Sonntag von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr (Anfänger und Wiedereinsteiger) sowie 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr für Fortgeschrittene

Hinweise: Neue Paare sind jederzeit gerne gesehen. Es empfiehlt sich eine vorherige Absprache mit dem Abteilungsleiter unter  Tel 06409-7177.

Quelle: Lindemann, Mitglied der Tanzsportgruppe

Adventskonzert in der ev. Kirche Rodheim

Die Chorformation "Sing & Swing" der Eintracht Rodheim erfreut die Zuhörer. FOTO: WS
Foto: Klaus Waldschmidt, Gießener Allgemeine, 12.12.2019

Am 2. 12. 2019 gaben die beiden Chöre der “Eintracht Rodheim-Bieber 1863” www.chor-eintracht-rodheim.de ihr Weihnachtskonzert.

Mit virtuosem Orgelspiel, gemeinsam Singen, dem Auftritt des gemischten wie des Frauenchores der Eintracht, einer Predigt mit vielfachem Augenzwinkern … bis hin zu Weihnachtsgebäck, Würstchen und Glühwein wurde den Besuchern am 2. Advendssonntag einiges geboten.
Gerahmt vom Gesang der Anwesenden brachte zuerst der gemischte Chor Advendslieder zu Gehör. Anschließend sprach Pfarrer Claus Becker vor dem gut besuchten Gotteshaus über die in der Bibel verzeichneten “Anfänge” des weiblichen und männlichen Gesangs. Angeblich wurden Frauenstimmen dort oft mit Aggression und Männergesänge mit der Liebe in Verbindung gebracht.
In der Praxis wies sich, dass die Frauenstimmen von Sing & Swing eher mit Schönheit assoziiert sind.

Foto Lindemann

Überraschenderweise brachte der Chor unter Leitung von Rainer Geitl ein völlig neues Repertoire an spirituellem Liedgut zu Gehör … woraufhin die Gruppe gleich für das nächste Jahr wieder eingeladen wurde.
Anschließend wurden bei lebhaften Gesprächen Mitgebrachtes – man Höre und Staune – in der Kirche verzehrt. Einerseits war das sicher auch dem Wetter geschuldet, andererseits schuf Pfarrer Becker mit dieser Einladung eine heimelige, weihnachtlich familiäre Atmosphäre “wie daheim in der Küche”.

Quelle: Lindemann

Faszinierende musikalische Ausstrahlungskraft

Biebertal(ws). Das evangelische Gotteshaus in Rodheim war einmal mehr Ort musikalischer Brillanz: Der gemischte Chor des Gesangvereins Eintracht 1863 Rodheim eröffnete das Adventskonzert mit faszinierender musikalischer Ausstrahlungskraft mit dem Chorsatz von Constantin C. Dedekind “Gelobet sei, der da kommt” (Keyboardbegleitung Rainer Geitl).

Mit dem italienischen Sprichwort “Gott wohnt in der Musik” hieß Pfarrer Claus Becker die über 80 Zuhörer, darunter Bürgermeisterin Patricia Ortmann, willkommen. Der gemischte Chor und die Chorformation “Sing & Swing” (beide Dirigent Geitl) gaben ein Konzert auf hohem Niveau. Den ersten Teil bestritt der gemischte Chor mit “Maria durch ein Dornwald ging”, der Motette von Lajos Bardos “Aeterne Rex” und brachte auch beim Chorsatz von Lorenz Maierhofer “Ich will den Herrn loben” seinen herausragenden Klangkörper zur Geltung. Mit “Lobt Gott, ihr Christen alle gleich” und dem rhythmisch-schwungvoll vorgetragenen Spiritual “Glorious Kingdom” klang der erste Konzertteil mit großem Beifall aus. Die gemeinsam gesungenen Lieder “Macht hoch die Tür”, “Wie soll ich dich empfangen” und “Tochter Zion” begleitete Erhard Hirz an der Orgel.

Die Chorformation “Sing & Swing” bestritt den zweiten Teil und eröffnete mit “Denn er hat seinen Engeln befohlen”. Auch “Mary’s Boychild” fand bei den Zuhörern großen Anklang. Eine gelungene Kombination aus “Magnificat” und “Aus der Armut eines Stalles” erreichte die Herzen des Publikums. Ein weiteres Highlight war “I Will Follow Him” aus “Sister Act”. Mit “Feliz Navidad”, vorgetragen mit großer Klangfülle, klang das konzertante Ereignis erster Güte aus. Beide Eintracht-Chöre machten mit ihrem ausgezeichneten Ausbildungsstand beste Werbung für den Chorgesang. Die Spenden des Konzertes waren für die Arbeit der Schule in Ngwenda/Tansania bestimmt. Dort war die Rodheimer Schwester Hildegard Platt viele Jahre tätig.

Quelle: Klaus Waldschmidt, Gießener Allgemeine, 12.12.2019

Klimawandel – der Wald und unser Wasser

Foto: Weymar J

https://www.nw-fva.de/fileadmin/user_upload/Sachgebiet/Waldzustand_Boden/WZE-Berichte/WZB2019_Hessen_Internet.pdf

Das Waldsterben, das wir in den 80er Jahren durch sauren Regen nur befürchten, das ist jetzt traurige Realität. Besonders betroffen sind Fichten, Eichen und Kiefern.
Mit der zunehmenden Erderwärmung kommen, wie schon vor Jahrtausenden, mediterane Pflanzen, Insekten und Tiere zurück.
Die natürliche Einwanderung von Baumarten ist allerdings deutlich langsamer, als es für die Speicherung unsere Wasservorräte im Boden gebraucht würde. Daher muss aktiv angepflanzt werden, um einer Versteppung unseres Waldes entgegenzuwirken;
wie es z.B. der Klimafairein Oberhessen umsetzen möchte.

Im Biebertaler Forst kommen ca. 34 % Buchen und ca. 30 % Eichen vor. Der Anteil der Fichten hat seit 2007 stark abgenommen.
Nun soll auch in Biebertal aufforsten. Geplant sind zunächst Aufforstungen von 2 Hektar im kommenden Jahr; weitere 5,5 Hektar sind vorgesehen. Zwar ist der Holzmarkt nahezu zusammengebrochen, so dass mit dem Einschlag von Holz kein Euro zu gewinnen ist. Dennoch muss Geld in die Hand genommen werden, um Schäden vorzubeugen und für zukünftige Entwicklungen gewappnet zu sein.

Quelle: Jürgen Purrucker, Vorsitzender des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Verkehr, Biebertal