Warum der Bürgersteig “Bürgersteig” heißt

Zur Parksituation in Biebertal fanden in allen Ortsteilen schon mehrmalig Ortstermine und Gespräche zwischen Anwohnern, Ortsbeiräten und der Bürgermeisterin statt.
Hier wurde an die Vernunft appelliert, jedoch hat sich leider am Parkverhalten nichts geändert.
Das Parken auf der Straße wird oft mit der Aussage, den fließenden Verkehr zur Geschwindigkeitsreduzierung zu zwingen, begründet. Dies ist jedoch ein Eingriff in der StVO und behindert den fließenden Verkehr.

In Biebertal besteht innerorts fast überall eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, dass diese von manchen Verkehrsteilnehmern nicht immer eingehalten wird, ist bekannt. Dieses sollte aber mit Geschwindigkeitsmessungen geahndet werden. Zunehmend kommen Einsatzfahrzeuge, Müllabfuhr oder Linienbusse an ihre Grenzen. Aufgrund der Parksituation ist teilweise kein Durchkommen.
Außerdem werden mit dem rücksichtslosen Parken nicht nur Fußgänger oder Kinder in Gefahr gebracht, sondern auch Radfahrer, von Gehbehinderten ganz zu schweigen.

Die meisten Anwohner besitzen eine Garage oder einen Hof, nutzen aber vielleicht aus Bequemlichkeit oder aus anderen Gründen diese Abstellmöglichkeit nicht. Dies heißt aber nicht, dass sie das Recht haben, vor der eigenen Einfahrt zu parken.

Alle Autofahrer besitzen einen Führerschein, aber manche haben jedoch vergessen was sie in Puncto „Parken“ gelernt haben. Warum der Bürgersteig “Bürgersteig” heißt, Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt? Da sehen Sie, dass einige Fahrzeuge auf einem Gehweg stehen. Sie stellen Ihr Fahrzeug dazu. Warum auch nicht, der Gehweg ist breit und Fußgängerinnen und Fußgänger können noch locker an den Fahrzeugen vorbeilaufen. Und dann kommen Sie zu Ihrem Fahrzeug zurück und … haben ein Knöllchen. Aber warum? Ganz einfach: weil der Bürgersteig nun mal „Bürgersteig ” heißt und somit der Aufenthaltsort und Begegnungsraum für die Fußgängerinnen und Fußgänger ist. Dort sollen sie vor dem FAHRverkehr geschützt sein. Das Befahren des Gehwegs ist grundsätzlich für alle Fahrzeugarten untersagt und damit ebenfalls das Parken. Natürlich gibt es Ausnahmen. Unter bestimmten Umständen kann das Parken auf dem Gehweg angeordnet sein. Dafür sieht die Straßenverkehrs-Ordnung das Zeichen 315 „Parken auf Gehwegen” Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor. Das Verkehrszeichen ordnet nicht nur das Parken auf dem Gehweg an, es zeigt auch ganz genau, wie das Fahrzeug abzustellen ist. Ebenfalls kann das Parken auf dem Gehweg durch eine Parkflächenmarkierung nach der StVO angeordnet sein. Parkflächenmarkierungen bestehen grundsätzlich aus weißen dünnen Linien und können Parkwinkel oder aber auch Rechtecke sein.

Gastbeitrag von Gerd Wegel – ACE Kreis Mittelhessen

Masken pflastern die Bürgersteige

Würde ich für jede Maske 25 Cent bekommen, die ich aufhebe und entsorge, wäre das ein lukrativer Nebenjob.

FFP 2 Maske
Medizinische Maske

In letzter Zeit fällt mir immer öfters auf, das die Masken die „normalerweise“ über den Mund und Nase gehen sollen, häufiger auf den Straßenbelag (Bürgersteig) sinnlos rumliegen.

Wie die Masken dahin gelangen ist leider unklar. Vielleicht sind sie nur aus der Tasche gefallen oder sie sind vom Wind dahin getragen worden. Jedenfalls sieht es nicht unbedingt schön aus, wenn die Bürgersteige mit Masken gepflastert sind.

“Biebern Sie mit” ist da vielleicht das Motto. Einfach die getragenen Masken dort entsorgen, wo sie keinen stören – nämlich in der grauen Restmülltonne.

Da die Masken, gerade für Familien, nicht unbedingt günstig sind, sollten sie vielleicht öfters getragen werden. Mit einfachen Mitteln ist dies sogar möglich.

Medizinische Masken: 7 Stk pro Person: Für jeden Tag eine. Jede Maske für einen Wochentag markieren und am Abend diese dann auf die Wäscheleine hängen zum Austrocknen.. Die aufgehängte Maske dann erst an dem Wochentag in einer Woche wiederverwenden.

FFP2 Masken: Auch diese kann man wiederverwenden. Dafür ist der heimische Backofen geeignet. Die Maske zuerst 24 Stunden an der Luft trocknen lassen, dann den Backofen auf 80°C vorheizen und die Maske dann auf Ober- und Unterhitze auf einem Rost mit Backpapier eine Stunde “gebacken” werden. Die Temperaturschwankungen sollten nicht zu groß sein, deshalb kann mit einem Braten- und Backofenthermometer kontrolliert werden. Generell sollte eine FFP2 Maske aber nicht öfters als 5 mal getragen werden und auch nicht mehr als 75 Minuten am Stück.

Bei allen Masken gilt: Nicht auf die Heizung legen zum trocknen. Viele kleine Lebewesen mögen diese niedrige Temperatur in feuchten Masken.

Gerade FFP2-Masken können als Einweg-Artikel ganz schön ins Geld gehen. Sie kosten in der Regel zwischen zwei und vier Euro. Eigentlich sind sie Einmalprodukte und laut Herstellern nicht zur Wiederverwendung vorgesehen. Doch Forscher untersuchen gerade Wege, wie man die FFP2-Masken doch mehrmals benutzen kann. Dein Backofen kann helfen.

nsgesamt sollte eine Gesamttragedauer von acht Stunden nicht überschritten werden. Und die FFP2-Masken brauchen zwischen den Verwendungen eine Reinigung. Das erzielst du entweder, indem du jede Maske nach der Verwendung sieben Tage zum Trocknen aufhängst, oder mit Hitze.

Hier die wichtigsten, wissenschaftlich geprüften Schritte, um deine FFP2-Maske im Ofen coronafrei zu machen:
Die Maske berührungsfrei aufhängen und 24 Stunden trocknen lassen.
Dann bei 80 Grad, Ober- und Unterhitze (Temperatur mit Bratenthermometer kontrollieren!) in den Ofen.
60 Minuten „backen“ und dann auskühlen lassen.
So kannst du die Maske bis zu fünfmal wiederverwenden.

Ohne FFP2- oder medizinische OP-Masken dürfen wir nicht mehr in Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel. So soll vor allem die Ausbreitung besonders ansteckender Mutationen verlangsamt werden.

Bilder: Friedhelm Scholz, Christoph Haus, quarks.de
Quellen: dasding.de, instagramaccount von quarks.de

Bürgersteig in der Giessener Straße

Fußgänger gegen Radfahrer Vol.2

Hallo, an so einige Radfahrer in Biebertal/Rodheim (oder wo immer sie herkommen).
So langsam platzt mir der Kragen.

Ich bin mal wieder zu Fuß unterwegs gewesen. Und zwischen der Straße „Am Turnerplatz“ und dem AWO-Gelände in Rodheim, kamen mir mal wieder 2 „sportliche Radfahrer“ entgegen. Ich sagte: Bitte auf der Straße fahren. Dafür ist die Straße da. Nö, die 2 Menschen haben sich beschwert, warum ich was sage. Dann ging mir eben auch der „Hut“ hoch. Ein kleines Wortgefecht und wir gingen auseinander. Die zwei „sportlichen Radfahrer“ natürlich auf dem Bürgersteig.

Ich habe jetzt auch die Gemeinde Informiert. So kann es nicht weitergehen.

Du wirst als Fußgänger von Radfahrern über´n „Haufen gefahren“ und die beschweren sich noch. Toll!

Unten an den Gärten bei der Bieberbach, wo sich eine Menge Fußgänger aufhalten und auch Radfahrer, ist das ja auch Ok. Hier ist Rücksicht das A und O. Aber, eh, ihr Radfahrer, wir haben hinten keine AUGEN. Warum klingelt ihr nicht mal? Ach so, stimmt ja, einige haben gar keine Klingel, ist Ballast.
Ihr wisst schon, dass da unten auch viele Kinder spielen, Hunde rumtollen … usw. usw.?
Und wenn was passiert, sind immer die anderen Schuld. Logo!

Ich denke, wir sollten ALLE Rücksicht nehmen!! Dann klappt das auch.
Und außerdem gibt es ja auch noch die Straßenverkehrsordnung, die für alle gilt.

Und bitte fahrt da, wo ihr hingehört: auf der Straße, und wenn ein Radweg/Fußgängerweg da ist, dann bitte da. Aber nicht auf Bürgersteigen!

Vielen Dank.