Jugendschutz in der Biebertaler Feuerwehr

Bild: https://feuerwehr-biebertal.de/

Diese Thema geht alle an, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten;
siehe Grafik und Infos am Ende des Artikels.

Gemeinsam mit der Beratungsstelle “Wildwasser Gießem” hat die Biebertaler Feuerwehr die >Interventionspläne zum Schutz von Jungen und Mädchen vor Misshandlung, Vernachlässigung und sexueller Gewalt< aus dem Jahre 2011 aktualisiert und auf die Bedürfnisse der Feuerwehr angepasst. Die Biebertaler Feuerwehr habe damit eine Vorreiterrolle übernommen, sagte der Gemeindebrandinspektor Marcel Hänsel bei der Vorstellung der Pläne in der Gemeinde-verwaltung in Rodheim.

Wichtig ist vor allem, dass alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten für das Thema Kindeswohlgefährdung sensibilisiert werden und einen Plan an der Hand haben, was im Verdachtsfalle zu tun ist.
So bieten die jetzt gemachten Interventionspläne einen konkreten Handlungsleitfaden von den Anhaltspunkten für eine Kindeswohl-gefährdung über die Information des Jugendwartes und der Gemeinde-jugenfeuerwehrwartin bis hin zu Gefährungseinschätzung – auch mit einer erfahrenen Fachkraft – und des Planens weiter Handlungsschritte.

Im Februar 2020 wird es eine Schulung der Wehrführung, der Jugendfeuerwehrwarte und der Mini-Feuerwehrwarte in Zusammenarbeit mit “Wildwasser Gießen” geben.

Die Kosten für die Erstellung der Interventionspläne und die Schulung übernimmt die Gemeinde. Frau Ortmann dankte für das Engagement.

Quelle: Gießener Allgemeine, 11.12.2019, S. 30

Bildergebnis für kindeswohlgefährdung
https://www.haushaltstipps.net/kindeswohlgefaehrdung/
Bildergebnis für kindeswohlgefährdung
https://www.google.de/search?q=kindeswohlgef%C3%A4hrdung&tbm=isch&source=iu&ictx=1&fir=iffaq8DzdhzksM%253A%252COFzsPERGgX8QWM%252C_&vet=1&usg=AI4_-kRsI3sxD-5mwZKrk6W_3W0Z7-c1yw&sa=X&ved=2ahUKEwjPvZnQqLLmAhWmwMQBHQGOC70Q9QEwAHoECAcQAw#imgrc=gnuYcMotlplHvM:&vet=1
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Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen
Information und Selbstverpflichtungserklärung

In Ihrem Kursangebot haben Sie Kontakt zu Kindern und Jugendlichen und Sie sind in diesem Rahmen auch für deren Schutz und Wohlergehen verantwortlich.

Gewalt und Misshandlung kommen in allen sozialen Kontexten vor und leider zählen auch Kinder und Jugendliche zu ihren Opfern.
Sexueller Missbrauch und Gewalt verletzen die Würde und die Integrität des Menschen. Wir sagen ein klares Nein dazu, sehen nicht darüber hinweg und werden Übergriffe nicht tolerieren. Wir übernehmen Verantwortung für die uns anvertrauten Menschen und schaffen sichere Räume in unserer Arbeit. Wir werden alles mögliche tun, einen Zugriff von Tätern und Täterinnen auf Kinder und Jugendliche in den eigenen Reihen auszuschließen.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdung und für ihr Wohl ist auch ein zentraler Bestandteil des Sozialgesetzbuchs (SGB) – 8. Buch Kinder- und Jugendhilfe. Ziel ist es, eine Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen durch grobe Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch zu verhindern.

Diese gesetzliche Fürsorgepflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen gilt nicht nur für Eltern, sondern auch für Kursleiter und Kursleiterinnen in Vereinen, Kirchen, Kitas, Schulen, Feuerwehr usw. – überall wo mit Kindern gearbeitet und umgegangen wird.

Sollten Sie – in welchem Zusammenhang auch immer – Kenntnis über gewichtige Anhaltspunkte für eine akute, schwerwiegende Gefährdung eines Kinder oder Jugendlichen erlangen, sind Sie verpflichtet, dieses einer zuständigen Person, z.B. auf Leitungsebene, zu melden. Unter Beachtung der Schweigepflicht und des Datenschutzes kann eine Fachberatungsstelle – z.B. der Kinderschutzbund Gießen, die Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch Wildwasser Gießen e.V. – oder ein internes Krisenteam hinzugezogen werden.

Besteht eine akute Gefahr für das Kind oder den/die Jugendliche, ist eine Meldung beim Jugendamt nach § 8a vorzunehmen. Ist das Jugendamt nicht unmittelbar erreichbar, geht die Information an die Dienststelle der Polizei.

Auszüge aus dem SGB 8 zu Ihrer Kenntnis:
§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
1. Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung
und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeischaftsfähigen Persönlichkeit.
2. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der
Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(Grundgesetz Artikel 6 steht, Abs. 2)
3. Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Abs. 1 insbes.
– junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung
fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder
abzubauen,
– Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten
und unterstützen,
– Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
– dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen
und ihre Familien sowie eine Kinder- und familienfreundliche
Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
1. Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die
Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so
hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer
Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes
oder dieses Jugendlichen in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt
die Erziehungs-berechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen
in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern diese
nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen
unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen
Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der
Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig,
so hat es diesen den Erziehungsberechtigten anzubieten.
2. …
3. …
4. In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und
Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist
sicherzustellen, dass
– deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte
für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder
Jugendlichen eine Gefärdungseinschätzung vornehmen,
– bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft
beratend hinzugezogen wird sowie
– die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder Jugendliche in die
Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der
wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage
gestellt wird.

In der ev. Kirche Hessen und Nassau wird gemäß der Kinderschutzverordnung von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a BZRG (Bundeszentralregistergesetz) verlangt. Darüber hinaus haben alle eine Selbstverpflichtungserklärung abzugeben und regelmäßige (alle 3 Jahre) an einer Schulung teilzunehmen, die der Vermeidung von Kindeswohlgefährdung und einer Sensibilisierung für dieses Thema dient.

Selbstverpflichtung
– Ich will die mir anvertrauten Jungen und Mädchen, Kinder und
Jugendlichen vor Schaden und Gefahren schützen.
– Ich verpflichte mich, alles mir Mögliche zu tun, dass in meinen /
unseren Angeboten keine Grenzverletzungen, keine körperliche oder
seelische Gewalt, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte
Gewalt möglich werden.
– Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen der Mädchen und
Jungen, der Kinder und Jugendlichen wahr und ernst. Ich respektiere
die persönlichen Grenzen der Scham der Teilnehmer/innen sowie
der Mitarbeiter/innen.
– Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und
gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung.
– Ich werte Menschen nicht ab und achte darauf, dass andere in den
von mir geleiteten Kursen sich so verhalten.
– Ich gestalte meine Aufgabe als Kursleiter/in im Umgang mit Nähe
und Distanz verantwortungsvoll. Ich nutze meine Rolle nicht für
sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen aus.
– Ich nehme Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeiter/innen
und Teilnehmende bewusst wahr und toleriere sie nicht.
– Ich weiß, dass Betroffene kompetente Hilfe benötigen, die sie bei den
Kollegen und Kolleginnen und bei der beauftragten Vertrauensperson
unserer Einrichtung bekommen können.
– Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Information zur
gesetzlichen Fürsorgepflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen
zur Kenntnis genommen habe.
– Ich lege der Leitung unserer Institution vor Beginn meiner Tätigkeit
ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a BZRG zur
Einsicht vor; die Wiedervorlage erfolgt alle 5 Jahre.
– Ich nehme regelmäßig (alle 3 Jahre) an einer Schulung teil, die der
Vermeidung von Kindeswohlgefährdung dienst, erstmals während des
ersten Jahres meiner Tätigkeit als Kursleiter/in.

Quelle: Fortbildung in der Ev. Familien-Bildungsstätte Gießen, 26.9.2019 – Text verallgemeinernd abgewandelt (d. Verf.)

Wildwasser Gießen ist eine Beratungsstelle für Opfer sexueller Gewalt.
Dort werden kostenlos Beratungen angeboten für betroffene Mädchen und Jungen, für Eltern und Unterstützungspersonen und für lokale Fachkräfte – zur Gefährdungseinschätzung § 8a SGB VIII.

§1631 BGB: Inhalt und Grenzen der Personen sorge
1. Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht,
das Kind zu Pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen
Aufenthalt zu bestimmen.
2. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche
Bestrafung, seelische Verletzungen und andere Maßnahmen sind
unzulässig.

§1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
1. Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahren abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.

Das Wohl des Kindes ist gefährdet z.B. durch
– missbräuchliche Ausübung der elterlichen Gewalt’
– Vernachlässigung des Kindes
– unverschuldetes Versagen der Eltern
– Verhalten von Dritten
– wenn Eltern keine Hilfe annehmen (wollen oder können).

Eine Garantenstellung besitzt, wer Schutz- und Beistandspflichten übernommen hat. Entscheidend für die Begründung der Garantenstellung ist nicht das Vorliegen eines Arbeitsvertrages oder eines Dienstverhältnisses sondern die tatsächliche Übernahme der Vertrauensstellung. Der oder diejenige ist aufgrund der sozialen Sonderstellung verpflichtet, Gefahren von der Person, die er/sie betreut, abzuwenden.
Ist eine solche Person untätig, wenn sie von der Gefahr für die Betreute weiß, kann sie nach § 13 StGB wegen “unechter Unterlassung” verurteilt werden. Dies bedeutet, dass die untätige Person verurteilt werden kann, als hätte sie selbst die Straftat (z.B. sexuellen Missbrauch) begangen.

Wesentliche Vorgaben für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sind:
– nicht mehr alleine handeln
– Gefährdung einschätzen
– erfahrende Fachkraft hinzuziehen
– prüfen, ob man mit den Eltern reden darf
– falls möglich, Eltern Hilfe anbieten
– Hilfsangebote an die Eltern kontrollieren
– zur Nachvollziehbarkeit der Intervention genau dokumentieren.

Quelle: PowerPointPräsentation der Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch Wildwasser Gießen e.V. – “Sicher in die Welt” – anlässlich einer Qualifizierung für Tagespflegepersonen

Weitere Infos z.B.:
file:///C:/Users/Alfon/AppData/Local/Temp/4_12_14%20Bericht%20kurz.pdf
https://service.hessen.de/html/Beratung-bei-Kindeswohlgefaehrdung-durch-eine-Kinderschutzfachkraft-7087.htm https://www.dresden.de/media/pdf/jugend/kinderschutz/Handlungsempfehlung_Kindeswohlgefaehrdung.pdf
https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/empfehlungen_kinderschutz_bbg.pdf
https://statistik.hessen.de/pressemitteilungen/pm_1879.html
https://lks-hessen.de/sites/default/files/downloads/inhalte/Broschuere%20Kassel.pdf

Fördergelder durch “Unser Dorf hat Zukunft”

Früher hieß der beliebte Wettbewerb “Unser Dorf soll schöner werden”. Seit 60 Jahren geht es dabei um die Honorierung von Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Bürger mit dem Ziel die Lebensqualität in den Dörfern zu sichern.
Leider lässt das Interesse an dieser Förderung in den letzten Jahren nach. Wen wundert´s bei diesen Anforderungen? (Anm.d.Verf.)

Frau Müller-Mollenhauser (Fachdienstleiterin für Dorf- und Regionalentwicklung in der Abteilung für den ländlichen Raum) warb jetzt noch einmal öffentlich, wie schon vor einigen Wochen dem Ausschuss Bauen, Umwelt, Verkehr und Energie im kleinen Saal in Bürgerhaus Rodheim, für das Programm des Umweltministeriums.
An dem Wettbewerb können in Hessen Orte bis zu 3000 Einwohner teilnehmen.
Die kleinen Orte hätten hier die Chance, im dörflichen Miteinander Stärken und Schwächen aufzutun und mit entsprechenden Konzepten und Dokumentationen eine Basis für die Teilnehme an weiteren Förderprogrammen zu schaffen.
Neben den gestalterischen und kulturellen Dingen gehe es im Wettbewerb auch um die wirtschaftliche Entwicklung, um Themen wie den demografischen Wandel, Mobilität oder junge Familien.
Die Dörfer bekommen hier die Chance, ihre Lebendigkeit, Versorgung, dörfliche Gemeinschaft, oben die ganze Infrastruktur auf den Prüfstand zu stellen.

Interessierte Dörfer können sich über ihre Kommune bis zum 28.2.2020 bei der Abteilung für den ländlichen Raum beim Lahn-Dill-Kreis anmelden.
Der Regionalentscheid ist für den Sommer 2020 vorgesehen, im Frühsommer 2021 findet der Landesentscheid statt, der Bundesentscheid folgt 2022.
Die Preisgelder beim Regionalentscheid staffeln sich vom 1. – 5. Platz zwischen 1000,- und 5000,- € + 4 x einen Sonderpreis von 1000,- €.
Beim Landesentscheid liegt der 1. Preis bei 7000,- €, die 4 Sonderpreise sind mit je 2000,- € dotiert.
Der Bewertungskatalog zum Wettbewerb umfasst folgende Kriterien:
– Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen
– bürgerschaftliches Engagement und kulturelle Aktivitäten
– Baugestaltung und Siedlungsentwicklung
– Grüngestaltung im Dorf und Bezug zur Landwirtschaft
– Gesamtbewertung und Eindruck

Mehr Infos auf den Internetseiten der Landkreise Gießen und Lahn-Dill, bei Gudrun Müller-Mollenhausen – Tel: 06441 407 1796 oder Mail: gudrun.mueller-mollenhausen@lahn-dill-kreis.de

Quellen: Gießener Anzeiger, 11.12.2019, S. 29, eigene Eindrücke und die Seite https://umwelt.hessen.de/landwirtschaft/laendlicher-raum/foerderung-der-entwicklung-des-laendlichen-raums/36-wettbewerb-unser-dorf-hat-zukunft-20172018

Klimawandel – der Wald und unser Wasser

Foto: Weymar J

https://www.nw-fva.de/fileadmin/user_upload/Sachgebiet/Waldzustand_Boden/WZE-Berichte/WZB2019_Hessen_Internet.pdf

Das Waldsterben, das wir in den 80er Jahren durch sauren Regen nur befürchten, das ist jetzt traurige Realität. Besonders betroffen sind Fichten, Eichen und Kiefern.
Mit der zunehmenden Erderwärmung kommen, wie schon vor Jahrtausenden, mediterane Pflanzen, Insekten und Tiere zurück.
Die natürliche Einwanderung von Baumarten ist allerdings deutlich langsamer, als es für die Speicherung unsere Wasservorräte im Boden gebraucht würde. Daher muss aktiv angepflanzt werden, um einer Versteppung unseres Waldes entgegenzuwirken;
wie es z.B. der Klimafairein Oberhessen umsetzen möchte.

Im Biebertaler Forst kommen ca. 34 % Buchen und ca. 30 % Eichen vor. Der Anteil der Fichten hat seit 2007 stark abgenommen.
Nun soll auch in Biebertal aufforsten. Geplant sind zunächst Aufforstungen von 2 Hektar im kommenden Jahr; weitere 5,5 Hektar sind vorgesehen. Zwar ist der Holzmarkt nahezu zusammengebrochen, so dass mit dem Einschlag von Holz kein Euro zu gewinnen ist. Dennoch muss Geld in die Hand genommen werden, um Schäden vorzubeugen und für zukünftige Entwicklungen gewappnet zu sein.

Quelle: Jürgen Purrucker, Vorsitzender des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Verkehr, Biebertal

E-Ladesäule vor Grußsporthalle Rodheim

https://www.eon.de/de/eonerleben/e-mobility-ladeoptionen.html

7800,- € kommen aus Berlin für die Installation einer Elektro- Ladesäule in Biebertal. Bürgermeisterin Patricia Ortmann und der Bauamtsleiter Bernhard Kais haben sich die Großsporthalle in Rodheim, gegenüber dem Haupteingang, als Standort auserkoren.

Bis zum Sommer 2020 soll die Ladestation für Elektrofahrzeuge und E-Bikes mit zwei Ladepunkten á 22 Kilowatt realisiert sein.
Damit werde ein weiterer kleiner – sehr, sehr kleiner (Anm.d.Verf.) -Schritt in Richtung klimabewusste Kommune vollzogen, so Frau Ortmann. Bauamtsleiter Kais wies darauf hin, dass die Säule rund um die Uhr zur Verfügung sehen wird und ohne Abo genutzt werden kann.

Quelle: Gießener Allgemeine, 7.12.2019

Zum Frieden mahnen

Bild Klaus Waldschmidt – Karl-Heinz Reeh, Elke Lepper und Helmut Failing stellten die Broschüre “Siebenjähriger Krieg im Gleiberger Land” vor.

Am 1. 12. 2019 stellte der Heimatverein Rodheim-Bieber das inzwischen auf 70 Seiten angewachsene Dokument nicht nur aus Geschichtsbewusstsein vor, sondern als Mahnung zum Frieden.

Schon 2009 hatte der Heimatverein zum 250. Jahrestag der großen Truppeneinquartierung im Gleiberger Land eine Ausstellung und zahlreiche Veranstaltungen organisiert. Die Ausstellung berichtete von den Ereignissen in zahlreichen Bild- und Textdokumenten.
Diese flossen in die aktuelle Broschüre ein, die federführend von Prof. Peter Mayser, Karl-Heinz Reeh, Manfred Schmidt, Dr. Jutta Failing, Elke Lepper und Helmut Failing gestaltet wurde.

Der Krieg spülte zehntausende Menschen in das Gießener Land. Denn nach der verlorenen Schlacht der Franzosen Anfang August 1759 bei Minden, zogen sich die Soldaten in die Festung Gießen zurück. Die alliierten Truppen unter dem Preußischen Heerführer Prinz Ferdinand von Braunschweig errichteten Mitte September ihr Quartier. Von Herrmannstein bis zur Badenburg blieben sie mit ca. 50.000 Soldaten bis Anfang 1760.
Zu dieser Zeit war es üblich, dass die belagerte Bevölkerung die Soldaten zu verköstigen hatte. Entsprechend hungerte die einheimische Bevölkerung. Im Kirchspiel Rodheim mit Vetzberg, Bieber und Fellingshausen lebten damals knapp 700 Personen.
Die übliche durchschnittliche Sterbequote lag damals bei 25 / Jahr. 1759 wurden 94 Sterbefälle, 1760 sogar 123 verzeichnet.

Das Autorenteam spannt in seinen Ausführungen den Bogen von der “allgemeinen politischen Entwicklung” über “Eintragungen im Königsberger Kirchspiel” bis zu den “Schanzen im Siebenjährigen Krieg”.
Gern und leicht zu erwerben ist die Bröschüre für 10,- € während der Öffnungszeiten des Heimatmuseums Rodheim von 15-17 Uhr oder auf dem Rodheimer Weihnachtsmarkt am 15.12. an Stand.

Quelle und Dank für die Informationen an “(wh)”, so das Kürzel im Gießener Anzeiger vom 3.12.2019, S. 30

Neuer Vorstand der CDU-Biebertal

Neuer, junger Vorstand des Gemeindeverbandes der CDU Biebertal

Foto Moos

Foto: Sascha Lember (Mitte) 1. Vorsitzender, Tim Wirth (li.) stellv. Vorsitzender und Mitgliederbeauftragter sowie Elke Augst (re.) Schriftführerin und Schatzmeisterin

Die CDU Biebertal blickt auf turbulente Zeiten zurück. Aus denen, so sein Ziel, hatte der bisherige Vorsitzende Dr. Alfons Lindemann Partei und Fraktion herausgeführt.
Nach seinen Worten stimmte jedoch der eigene Rhythmus nicht zu dem langsamen der politischer Arbeit. Er widmet sich nun einem kommunikativen Projekt für Biebertal.
Nach Jahresrückblick und Ausblicken auf Zukünftiges – von dem u.a. Klaus Peter Möller berichtete, bestimmte die Mitgliederversammlung der Partei am Freitag, den 29.11.2019 einen neuen Vorstand (siehe oben). Als Beisitzer bzw. Beisitzerin wurden Katja Rüspeler, Andreas Heuser, Marco Klein, Peter Kleiner und Dr. Alfons Lindemann gewählt.
Ganz bewusst hat sich die CDU jetzt ein junges, zukunftsfähiges Gesicht gegeben. Dabei stellte der neue Vorsitzende Lember das Motto “Tradition erhalten, Zukunft gestalten” an den Beginn seiner Amtszeit.
Er betonte, die Arbeit in der Gemeinde zum Wohle der Bürger habe nur bedingt mit der Bundespolitik seiner Partei zu tun, auch wenn die grundlegend eine geistige Heimat darstelle.
Das Team freut sich auf konstruktive Zusammenarbeit und das Interesse der Biebertaler Bürgerinnen und Bürger.
Als Neuigkeit wurde berichtet, dass Andreas Heuser aus Frankenbach seine Bewerbung als Bürgermeisterkandidat für Wettenberg abgegeben hat. Ihm sicherte Lember die volle Unterstützung zu, auch wenn das bei der Bewerbung des eigenen Kandidaten vor Ort nicht geschah.

Quelle: Lindemann

Countdown für die Gesundheit

Bis zu 5 zusätzliche Hitzewellen in Norddeutschland und bis zu 30 zusätzliche Hitzewellen in Süddeutschland – jeden Sommer.
Ein Anstieg der Durchschnittstemperatur um 3.7 Grad.
Diesen für die kommenden Jahrzehnte prognostizierten Klimaveränderungen hat das deutsche Gesundheitswesen – zumindest aktuelle – nichts entgegenzusetzen. Das zeigt der im November in Berlin vorgestellte Jahresbericht der internationalen Forschungs-initiative “Lancet Countdown”, der in diesem Jahr erstmals Empfehlungen für Deutschland herausgegeben hat.
Die Bundesärztekammer forderte deshalb die Länder und Kommunen auf, konkrete Maßnahmenpläne für Kliniken, Not- und Rettungsdienste sowie Pflegeeinrichtungen zu entwickeln.

Denn insbesondere die hohen Umgebungstemperaturen während sommerlicher Hitzewellen werden direkte gesundheitliche Auswirkungen haben. Der Hitzestress, aber auch die hohen bodennahen Ozonkonzentrationen während der Hitzeperioden können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben, insbes. bei älteren Menschen und schon Herz-Kreislauf- und Atemwegs-erkrankten.
Die Ärzte müssen im Blick haben, dass bei bestimmten Medikamenten bei hohen Temperaturen die Dosierungen angepasst werden müssen.
Zudem müssten sich die Menschen darüber im klaren sein, dass in Zukunft von Mücken übertragbare “exotische” Erreger verstärkt auftreten werden. Steigende Temperaturen ermöglichen die Ausbreitung von Überträgern von Infektionskrankheiten, die bislang in Deutschland nicht vorkamen – z.B. Dengue-Fieber, Zika oder Chikungunya oder Gehirnhautentzündung durch West-Nil-Virus.
Auch die Biologie allergener Pollen verändert sich mit zunehmender Wärme. Die saisonale Dauer des Pollenfluges verändert sich, die Pollenmenge steigt an, was Asthma und allergische Reaktionen verstärkt.
Darüber hinaus erhöht sich durch die Erwärmung der Ostsee das Risiko einer Infektion mit Vibrio-Bakterien. Die im Salzwasser der Ostsee vorkommenden Keime vermehren sich sprunghaft bei Wassertemperaturen von mehr als 20 Grad und können Wunden infizieren. Das stellt, wie die Todesfälle in diesem Sommer belegen, speziell für ältere, immungeschwächte, chronisch kranke oder Menschen mit Hautverletzungen ein Risiko dar, von dem man wissen sollte. Seit den 1980er Jahren hat sich aufgrund höherer Wasser-tempferaturen die Anzahl der Tage verdoppelt, an denen man sich beim Baden infizieren kann – 2018 waren es 107 Tage.

Wir müssen verhindern, dass die Gesundheit eines Kindes, das heute geboren wird, durch das sich verändernde Klima bestimmt wird. Denn unsere Kinder und Enkelkinder werden diejenigen sein, die am stärksten von den Effekten des Klimawandels betroffen sein werden.

Je früher wir anfangen, desto einfacher ist es, die notwendige Reduktion der CO2-Emissionen zu erreichen.
Beginnen wir erst 2025, bleibt nur der ‚kalte Entzug‘ mit den zu erwartenden sozialen und wirtschaftlichen Folgen.
Weniger Einsatz fossiler Brennstoffe im Energie- und Verkehrssektor verringere beispielsweise die Belastung durch Luftverschmutzung.
Die Luftverschmutzung insgesamt habe 2016 weltweit zu sieben Millionen Todesfällen geführt, 2,9 Millionen davon habe Feinstaub verursacht. In Deutschland trug die Feinstaubbelastung 2016 laut Bericht zu über 44 800 frühzeitigen Todesfällen bei.
Darüber hinaus trage die Förderung von Radfahren, Zu-Fuß-Gehen und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Steigerung der körperlichen Aktivität bei – mit den bekannten positiven Folgen für die Gesundheit. Entsprechend gilt es, um möglichst viele Menschen „ins Boot zu holen“, den Klimaschutz nicht mit Verzicht gleichzusetzen, sondern stattdessen sollte darauf hingewiesen werden, was gewonnen werden könne.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 116, Dezember 2019, Nadine Eckert; im Internet: www.aerzteblatt.de/lit4719