Glatteis und Streupflicht der Gemeinde

Foto: Eveline Renell
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Foto: Wikipedia,

Ergänzung am 23.01.2020

Winfried Senger

Ein Leser hat uns folgendes geschrieben:
Seit Dezember-Anfang Januar diesen Jahres gibt es unter dem Dorf-Eingangsschild von Fellingshausen ein neues, noch ganz weißes Zusatzschild mit dem Hinweis auf den eingeschränkten Winterdienst. Wahrscheinlich ist das in allen Ortsteilen so.

Danke für den Hinweis

Wenn das so richtig ist, so wurde jetzt eine Information nachgeliefert, die bereits seit dem Gemeindebeschluss gültig ist.

Kommentar:
Obwohl oder gerade wegen des Umstandes, dass ich täglich an dem Schild vorbeifahre, ist mir dieses neue Schild bisher nicht aufgefallen.

Hier der Beitrag:

Telefon-Nr. der Gemeinde 06409 690

Glatteis schaffte am 2. 1. 2020 den ersten Aufreger und unbeabsichtigten Rutschpartien des Jahres.
Laut Bauhof gäbe es einen Beschluss des Gemeindevorstandes, dass bestimmte Straßen, ja Ortsteile, vom Streudienst der Gemeinde Biebertal nicht mehr bedient werden. So war´s zu hören.
Auf Anfrage bestätigte Bürgermeisterin Ortmann den eingeschränkten Winterdienst.
„Das sei jedoch nichts neues.“
Korrekt ist also, dass Straßen nicht nicht mehr geräumt, sondern zeitversetzt geräumt werden.

Doch offenbar ist der Informationsstand nicht überall hinreichend gegeben – immer wieder eine oder vielleicht sogar das Problemverhalten von Politik, dass Inhalte dem Bürger nicht hinreichend vermittelt und kommuniziert werden. Vieles wäre verständlich und annehmbar, wüsste man mehr Hintergründe. Die sind ja, wie in diesem Fall, durchaus sinnvoll und einsichtig.
Ärger und Vertrauensverlust wären also oft nicht notwendig.

Daher scheint es mir wichtig, zu veröffentlichen, was unsere Bürgermeisterin zum Verständnis mitteilte:
Bei 7 Ortsteilen und 3 Streufahrzeugen kann der Bauhof nicht zeitgleich an allen Stellen vor Ort sein. Also sei (auch schon immer) eine Reihenfolge definiert, in denen nur die Straßen in ihrer Reihenfolge definiert sind, an denen Steigungen, Bushaltestellen, Kitas, Hauptverkehrsachsen etc vorkommen.
Alle anderen Bereiche werden erst danach oder auf Anforderung berücksichtigt. Dabei gibt es in Biebertal keine Klassifizierung pro Straße, was die Räum- und Streupflicht angeht.
Weiter schreibt sie zum Vorgehen: Unser Bauhof fährt mitten in der Nacht Kontrollfahrten und entscheidet dann nach Wetter- und Straßenbeschaffenheit, wo geräumt und (nur bei Glatteis) auch gestreut wird.

Dafür gehört hier, so mein Empfinden, erst einmal Respekt vor der Leistung und Dank an die Männer vom Bauhof zum Ausdruck gebracht!
Auch das sicher oft ein kommunikativer Mangel in der anderen Richtung: vom Bürger zur Politik.

Doch lange Rede, kurzer Sinn: Was war geschehen?
Schon in den Dezembertagen, als es kurzfristig einmal weiß bei uns war, war aufgefallen, dass in Königsberg der Weg zur ehemaligen Feriensiedlung geräumt war, der Weg in den Ortsteil Bubenrod jedoch nicht. Als es dann am 2. Januar spiegelglatt war, zeigte sich die gleiche Situation. „Sind manche Bürger gleicher als andere?“ so fragten sich die Anwohner. Dies zumal die Anfahrt nach Bubenrod definitiv abschüssiger ist, als der Weg in die Siedlung. „Immerhin leben ca. 40 Menschen in dem Ortsteil.
Frau Ortmann sagt dazu: „Dass der Weg nach Bubenrod sicher nicht zu den Hauptverkehrsachsen mit Steigung etc gehört und von daher nicht an oberster Stelle steht, dürfte selbsterklärend sein, im Übrigen gilt das auch für die Lindenhöfe und alle anderen außenliegenden Bereiche.“
Zu Ehrenrettung sei berichtet, dass der Bauhof auf Anforderung sehr zügig ein Streufahrzeug schickte, um den Zuweg nach Bubenrod zu räumen.

Bild: https://www.openstreetmap.de/karte.html?lon=6.7897&lat=51.14551&zoom=12
Blauer Weg = geräumt, Brauner Weg = zunächst nicht geräumt

Kommentar von Eveline Renell

Streusel – Pflicht

Für meinen Vater gab es keinen Sonntag ohne Streuselkuchen zum Frühstück. Der Kuchen wurde am Samstag gebacken, und ich brachte ihn – freiwillig – zum Abkühlen in den Keller. Das dauerte immer recht lange, musste ich doch die dicksten Streusel so vom Kuchen klauen, dass die Lücke nicht auffiel.
Schokolade und andere Süßigkeiten waren sehr selten und als Geschenk zum Geburtstag noch etwas Besonderes. Deshalb wurde Kuchen hochgeschätzt. Wenn Sie selber backen, wissen Sie wenigstens was drin ist. Dazu kann man ruhig Weizenmehl nehmen, da die echte Glutenunverträglichkeit sehr selten ist. Der Reizdarm entsteht eher, wenn die Darmflora durch zu viel Zuckerverzehr aus dem Gleichgewicht gebracht wurde. Unser Typischer Streuselkuchen oder das englische Crumble, das mit Obst, aber ohne Boden gebacken und warm verzehrt wird, enthält natürlich auch Zucker. Doch wenn Sie die Süßigkeit wie mein Vater nur am Sonntag verzehren, schadet das der Gesundheit kaum. Und wenn Sie sich angestrengt haben, weil sie ihrer Schneeräum- und Streupflicht nachgekommen sind, dann können Sie auch ab sofort die Streuselpflicht einführen.

Kommentar:

Das Thema Gerechtigkeit emotionalisiert immer sehr stark.
Hier stellt sich die Frage, „Sind manche Menschen gleicher, als andere?“
Statistisch gesehen ist häufiges häufig und seltenes selten. Daher ist es zunächst einleuchtend, wenn an Stellen mit hohem Publikumsverkehr zuerst gestreut wird.
Andererseits ist für den Einzelnen das Risiko, bei Glatteis zu fallen, an allen Stellen gleich hoch und auch abschüssige Straßen sind überall glatt, gleich, ob viel oder wenig Verkehr darüber fließt.
Nichts desto trotz muss hier, in einer Welt beschränkter Ressourcen, die Politik Entscheidungen treffen und Prioritäten setzten. Dabei sitzt sie in dem oben geschilderten Dilemma.
Um so wichtiger ist es, die Beweggründe und Bedingungen zu kommunizieren.
Denn objektiv gesehen ist die Welt ungerecht und wird es wohl auch bleiben müssen.
Subjektiv ist es für Betroffene jedoch aus psychologischen Gründen wesentlich, sich gesehen zu fühlen. Denn dann wäre man eben wieder mit allen gleich – gesehen und bedacht, auch wenn die anderen früher bedient werden können.

Dr. Alfons Lindemann

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