Schnecken sind schneller als die Gemeinde

Bildausschnitt aus “”Tempo kleine Schnecke” – ein Ravensburger Kinderspiel

Daran dass so manches bei der Gemeinde länger dauert, habe ich mich gewöhnt. Man sieht es ja an aktuellen Projekten wie F’euerwehrstandort Mitte, Bauhof oder Schwimmbad. Aber was mich jetzt im Blättchen überrascht hat, das ist die öffentliche Bekanntmachung des geprüften Jahresabschlusses 2019. Noch mal zur Verdeutlichung – wir reden nicht vom letzten Jahr sondern von dem vor knapp 4. Jahren!

Klar, ich verstehe, dass die Gemeinde ganz andere Summen zu bewältigen hat und so ein Haushalt nicht an einem Abend geprüft ist, aber dass man dafür 4 Jahre braucht? Zumindest kam am Ende des Haushaltes ein Gewinn heraus. Da so eine Buchführung in der heutigen Zeit komplett digital geführt wird, ich hoffe es, kann Corona für mich nicht ausschlaggebend gewesen sein. Schließlich mussten auch andere Berufsgruppen ihren Job weiter ausüben.

So steht in der hessischen Gemeindeordnung unter § 114, (1):
Die Gemeindevertretung beschließt über den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss, < über den> zusammengefassten Jahresabschluss und <über den> Gesamtabschluss bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Gemeindevorstands. Das wäre nach meiner Rechnung 2021 gewesen.

Aber mit dem GVBl1 vom 07.05.2020 auf Seite 321 unter § 112b (1) sind wir in Biebertal davon befreit, einen Gesamtabschluss aufzustellen. Das betrifft dem Gesetzestext nach alle Gemeinden mit weniger als 20 000 Einwohnern. “Der Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses ist von der Gemeindevertretung zu beschließen“. So steht es zumindest in Absatz 3 des Paragraphen.

Das bedeutet für mich als Bürger unserer Gemeinde, diese kannmuss aber keinen Jahresabschuss machen und das, obwohl sie hauptsächlich mit unserem Geld in Form von Steuern finanziert wird. Ich hoffe auch für die Zukunft, dass unsere Gemeinde von einem Verzicht absieht. Schließlich sollten die Bürger einer Gemeinde schon erfahren, was mit dem gezahlten Geld passiert und wie die Gemeinde wirtschaftet. Und vielleicht dauert das in Zukunft auch nicht mehr 4 Jahre. Immerhin war das Jahr 2019 ein sehr positives Jahr mit einem guten Überschuss, wovon wir heute noch profitieren.

Symbolbild für Haushaltsüberschuss

Die Zahlen für 2019 in der Übersicht:

Ordentliches Ergebnis (Überschuss)
Außerordentliches Ergebnis (Überschuss)
Jahresergebnis: (Überschuss)

511.353,44 €
81.524,00 €
592.877,44 €

Wer sich jetzt den Jahresabschluss 2019 mal genauer anschauen möchte, kann dies in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 6 seit gestern bis 05.01.2024 tun. Auch da frage ich mich als Bürger, warum genau ein Zeitraum gewählt wird, wo die Gemeinde minimal eine Woche geschlossen ist.

Bild 1 & 3: pxhere.com
Bild 2: ccnull.de
Quelle: Biebertaler Gemeinde Blättchen
, GVBl, Juraforum.de, google.com
Anlage: Auszug GVBl Hessen vom 07.05.2020


1 GVBL: Die Abkürzung „GVBl“ steht für Gesetz- und Verordnungsblatt. Mit den Gesetz- und Verordnungsblättern verkünden deutsche Bundesländer ihre Gesetze und Verordnungen. Die Gesetz- und Verordnungsblätter tragen meistens zusätzlich noch den Namen des entsprechenden Bundeslandes.

Das Saarland bildet hier eine Ausnahme. Denn die Funktion des Gesetz- und Verordnungsblattes wird hier vom Amtsblatt des Saarlandes übernommen.

Das GVBl ist in zwei Teile gesplittet. Im Teil I finden sich Gesetze und Verordnungen. Im Teil II werden Beschlüsse, amtliche Bekanntmachungen und allgemeine Bekanntmachungen veröffentlicht.


Auszug aus der GVBl vom 07.05.2020

Trauern

– eine angemessene persönliche Reaktion auf Verlust

Insbesondere der Tod eines nahen Menschen, aber auch andere Verlusterlebnisse führen, selbst wenn ein solches Ereignis zu erwarten war, zu vielfältigen komplexen individuellen und sozialen Konsequenzen. Der Tod z.B. löst Rituale aus, wie etwa das Begräbnis und Trauerfeiern; aber auch in anderen Situationen sind immer noch quasi magische Handlungen zu beobachten, um mit dem Unfassbaren besser fertig zu werden.

Mehr dazu lesen Sie über folgenden Link.

Die Trauerreaktion selbst ist, das sei hier noch einmal betont, keine Krankheit, sondern die adäquate Reaktion auf den Tod einer nahestehenden Person.
Allerdings kann auch die Trauerreaktion eine Form annehmen, die als klinisch relevant anzusehen ist. Das geschieht in etwa 10–20 % nach einem Todesfall. Diese dysfunktionale Trauerreaktion wird als problematische Trauer, im Sinne einer psychischen Störung. Ihre wesentlichen Merkmale sind eine fortbestehende Sehnsucht nach dem Verstorbenen, eine starke emotionale Betroffenheit, das gedankliche Verhaftetsein mit dem oder der Verstorbenen sowie eine übermäßige Beschäftigung mit den Todesumständen. Hinzu kommen Schwierigkeiten, positive Erinnerungen zuzulassen, Bitterkeit über den Verlust und das Gefühl von Einsamkeit.
Bestehen diese und andere Beschwerden mehr als 12 Monate nach Verlust fort und führen für die Betroffenen in bedeutsamer Weise zu Leiden und Beeinträchtigungen in der Alltagsfunktion; können sie als krankhaft diagnostiziert werden.

Fazit für die Praxis
– Das Risiko für eine verlängerte und problematische Trauer kann reduziert werden, wenn Angehörige bereits in der finalen Krankheitsphase beraten werden.
– Angehörigen von schwer kranken und sterbenden Menschen sollte empfohlen werden, sich auf das Versterben einzustellen, dabei aber in der Gegenwart zu leben und diejenigen Angelegenheiten zu erledigen und Themen zu besprechen, die noch wichtig erscheinen.
– Angehörige sollten ermutigt werden, den offenen, wiederholten Austausch mit der oder dem Sterbenden über ihre oder seine Wünsche und Bedürfnisse in Bezug auf die letzte Lebensphase und das Sterben zu suchen.

Quelle: Dr. rer.nat. Christine Willen, kathrin Giesselmann, Dtsch Arztebl 2023; 120(21-22): [14];
DOI: 10.3238/PersOnko.2023.05.30.04,
Phasen nach Kübler-Ross: https://www.betanet.de/sterbephasen-nach-kuebler-ross.html