Europäischer Tag der Inklusion – Appell an die Gemeindevertretung

Am 05. Mai wurde der „Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“ „gefeiert“. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen in der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können. Unabhängig von Alter, Aussehen, Herkunft, kultureller oder religiöser Zugehörigkeit, geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung und unabhängig von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen. Inklusion beschreibt das Miteinander von Menschen mit und …

Warum der Bürgersteig „Bürgersteig“ heißt

Zur Parksituation in Biebertal fanden in allen Ortsteilen schon mehrmalig Ortstermine und Gespräche zwischen Anwohnern, Ortsbeiräten und der Bürgermeisterin statt. Hier wurde an die Vernunft appelliert, jedoch hat sich leider am Parkverhalten nichts geändert. Das Parken auf der Straße wird oft mit der Aussage, den fließenden Verkehr zur Geschwindigkeitsreduzierung zu zwingen, begründet. Dies ist jedoch …

Die Kolonne

Gerade jetzt, wo der Krieg in der Ukraine tobt, fallen hierzulande vor allem Militärkolonnen besonders auf. Aber was gibt es dabei zu beachten? Ganz wichtig: Die Kolonne zählt als ein Fahrzeug! Das bedeutet, fährt das erste Fahrzeuge bei grüner Ampel über eine Kreuzung und diese springt dann auf Rot, so dürfen alle Fahrzeuge der Kolonne …

Nicht überall haben Radler Vorfahrt

Liebe Radfahrerinnen und Radfahrer, ihr habt nicht überall Vorfahrt! Wenn ihr mit euren Rädern unterwegs seid und euch im Straßenverkehr befindet, gelten für euch die gleichen Regeln der StVO, wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer auch. Das bedeutet auch, Ihr habt die Verkehrsschilder zu beachten. Den Autofahrern wird zwar (rechts im Bild) per Schild angezeigt, dass …

Neue Regeln für Radfahrer

2020 ändert sich die StVO. Hier einige neue Regeln der Straßenverkehrsordnung die Radfahrer betreffen: AbstandBisher stand in der Straßenverkehrsordnung, dass Autos beim Überholen einen ausreichenden Sicherheitsabstand halten müssen. Ab 2020 müssen sie innerorts konkret 1,50 Metern Abstand halten, außerorts zwei Meter. Nebeneinander fahren>Nebeneinander fahren ist nun ausdrücklich erlaubt. Allerdings darf dadurch kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert …