Neue Regeln für Radfahrer

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Bild: Wikipedia

2020 ändert sich die StVO.
Hier einige neue Regeln der Straßenverkehrsordnung die Radfahrer betreffen:

  • Abstand
    Bisher stand in der Straßenverkehrsordnung, dass Autos beim Überholen einen ausreichenden Sicherheitsabstand halten müssen. Ab 2020 müssen sie innerorts konkret 1,50 Metern Abstand halten, außerorts zwei Meter.
  • Nebeneinander fahren>
    Nebeneinander fahren ist nun ausdrücklich erlaubt. Allerdings darf dadurch kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert werden; z.B. muss für Autofahrer ausreichend Platz zum Überholen bleiben.
  • Grüner Pfeil für Radfahrende
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Ab 2020 soll es einen neuen grünen Pfeil nur für Radfahrende geben. Sie müssen vor dem Rechtsabbiegen dann anhalten und sicherstellen, niemanden zu gefährden.

  • Schild für Radschnellwege
    Für Radschnellwege ist ein neues Schild geplant. Dort dürfen nur Fahrradfahrer und Elektrokleinstfahrzeuge fahren.
  • Mitfahren auf Rädern die auf Personenbeförderung ausgelegt sind
    Dabei gibt es jetzt keine Altersbeschränkung mehr – allein die Person am Lenker muss mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Parkende Autos
    Die Bußgelder für das Parken auf Fuß- und Radwegen und in der zweiten Reihe steigen von 15 auf bis zu 100 Euro. Das gilt auch für das Halten auf einem Fahrradschutzstreifen.
    Wenn andere Verkehrsteilnehmer durch den Parkenden behindert werden, ein Schaden entsteht oder das Auto länger als eine Stunde auf dem Fuß- oder Radweg parkt, droht ein Punkt im Verkehrsregister.
  • Rechtsabbbiegende LKW
    Viele für Fußgänger und Radfahrer tödliche Unfälle werden von rechtsabbiegenden LKW verursacht. Um Abbiegeunfälle zu vermeiden, dürfen LKW über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen nur im Schritttempo = 11 km/h fahren.
    Bei Missachtung drohen 70 Euro Bußgeld.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club ADFC begrüßt die Änderungen zwar, kritisiert aber manche Vorschläge als nicht weitreichend genug.

Quelle: Gießener Anzeiger, 23. März 2020 und https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/st-vo-und-radfahren-neue-verkehrsregeln-f%C3%BCr-2020-f%C3%BCr-fussgaenger-und-radfahrer

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