Reparatur statt Neukauf

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich am 1. Februar 2024 auf ein Recht zur Reparatur von Produkten geeinigt.

Jetzt bedarf es noch einer formellen Zustimmung der beiden Organisationen und der Veröffentlichung im Amtsblatt. Dies wird wohl rasch und problemlos ablaufen.

Foto: Umweltbundesamt Gerhard Kotschik / UBA

Die jetzige Einigung basiert auf einem Entwurf der Europäischen Kommission vom März 2023 . Die Diskussion … weiter