Wie versprochen, kommen wir nun nach dem angekündigten Vortrag beim Online-Meeting im Februar 2021 an dieser Stelle wieder auf das Thema zurück.
Lesen Sie noch mehr zum Thema auf unserer Seite Natur.
Weitere wertvolle Informationen finden Sie auch unter https://feuersalamander-hessen.de/
Insbesondere, wenn Sie tote Salamander finden, sollten die umgehend an diese Adresse gemeldet werden, um zu verhindern, dass sich der Salamanderhautpilz (Bsal), der die ganze Art bedroht, ausbreiten kann.
Bitte – auch aus diesem Grund – keine Salamander mit der Hand anfassen. Das Team von Prof. Ziemek sammelt die Tiere umgehend ein und untersucht diese.
Schlagwort: Radfahren
Der Bornweg – die Salamander – ein Vortrag
Wir möchten hier auf einen
Vortrag der Universität am kommenden Mittwoch (24. 02. 2021 von 18 bis 19 Uhr)
hinweisen, der in den “Biebertaler-Nachrichten” dezent angekündigt wurde.
Wir hatten über Feuersalamander und den Konflikt am Bornweg bereits 2020 berichtet. Nun will die Gemeinde zwei Schranken am Bornweg in Rodheim errichten und den Weg in feuchten Nächten für Fahrräder sperren.
Auf Facebook gibt es aktuell eine lebhafte Diskussion darüber.
Sie können sich zu diesem Vortrag anmelden, indem Sie eine Mail an helfen@feuersalamander-hessen.de schreiben und und ihr Interesse an dem Vortrag mitteilen.
Informationen über das Projekt finden Sie unter https://feuersalamander-hessen.de/
Nach dem Vortrag kommen wir an dieser Stelle wieder auf das Thema zurück.
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Fußgänger gegen Radfahrer Vol.2
Hallo, an so einige Radfahrer in Biebertal/Rodheim (oder wo immer sie herkommen).
So langsam platzt mir der Kragen.
Ich bin mal wieder zu Fuß unterwegs gewesen. Und zwischen der Straße „Am Turnerplatz“ und dem AWO-Gelände in Rodheim, kamen mir mal wieder 2 „sportliche Radfahrer“ entgegen. Ich sagte: Bitte auf der Straße fahren. Dafür ist die Straße da. Nö, die 2 Menschen haben sich beschwert, warum ich was sage. Dann ging mir eben auch der „Hut“ hoch. Ein kleines Wortgefecht und wir gingen auseinander. Die zwei „sportlichen Radfahrer“ natürlich auf dem Bürgersteig.
Ich habe jetzt auch die Gemeinde Informiert. So kann es nicht weitergehen.
Du wirst als Fußgänger von Radfahrern über´n „Haufen gefahren“ und die beschweren sich noch. Toll!
Unten an den Gärten bei der Bieberbach, wo sich eine Menge Fußgänger aufhalten und auch Radfahrer, ist das ja auch Ok. Hier ist Rücksicht das A und O. Aber, eh, ihr Radfahrer, wir haben hinten keine AUGEN. Warum klingelt ihr nicht mal? Ach so, stimmt ja, einige haben gar keine Klingel, ist Ballast.
Ihr wisst schon, dass da unten auch viele Kinder spielen, Hunde rumtollen … usw. usw.?
Und wenn was passiert, sind immer die anderen Schuld. Logo!
Ich denke, wir sollten ALLE Rücksicht nehmen!! Dann klappt das auch.
Und außerdem gibt es ja auch noch die Straßenverkehrsordnung, die für alle gilt.
Und bitte fahrt da, wo ihr hingehört: auf der Straße, und wenn ein Radweg/Fußgängerweg da ist, dann bitte da. Aber nicht auf Bürgersteigen!
Vielen Dank.
Neue Regeln für Radfahrer
2020 ändert sich die StVO.
Hier einige neue Regeln der Straßenverkehrsordnung die Radfahrer betreffen:
- Abstand
Bisher stand in der Straßenverkehrsordnung, dass Autos beim Überholen einen ausreichenden Sicherheitsabstand halten müssen. Ab 2020 müssen sie innerorts konkret 1,50 Metern Abstand halten, außerorts zwei Meter. - Nebeneinander fahren>
Nebeneinander fahren ist nun ausdrücklich erlaubt. Allerdings darf dadurch kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert werden; z.B. muss für Autofahrer ausreichend Platz zum Überholen bleiben. - Grüner Pfeil für Radfahrende
Ab 2020 soll es einen neuen grünen Pfeil nur für Radfahrende geben. Sie müssen vor dem Rechtsabbiegen dann anhalten und sicherstellen, niemanden zu gefährden.
- Schild für Radschnellwege
Für Radschnellwege ist ein neues Schild geplant. Dort dürfen nur Fahrradfahrer und Elektrokleinstfahrzeuge fahren. - Mitfahren auf Rädern die auf Personenbeförderung ausgelegt sind
Dabei gibt es jetzt keine Altersbeschränkung mehr – allein die Person am Lenker muss mindestens 16 Jahre alt sein. - Parkende Autos
Die Bußgelder für das Parken auf Fuß- und Radwegen und in der zweiten Reihe steigen von 15 auf bis zu 100 Euro. Das gilt auch für das Halten auf einem Fahrradschutzstreifen.
Wenn andere Verkehrsteilnehmer durch den Parkenden behindert werden, ein Schaden entsteht oder das Auto länger als eine Stunde auf dem Fuß- oder Radweg parkt, droht ein Punkt im Verkehrsregister.
- Rechtsabbbiegende LKW
Viele für Fußgänger und Radfahrer tödliche Unfälle werden von rechtsabbiegenden LKW verursacht. Um Abbiegeunfälle zu vermeiden, dürfen LKW über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen nur im Schritttempo = 11 km/h fahren.
Bei Missachtung drohen 70 Euro Bußgeld.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club ADFC begrüßt die Änderungen zwar, kritisiert aber manche Vorschläge als nicht weitreichend genug.
Quelle: Gießener Anzeiger, 23. März 2020 und https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/st-vo-und-radfahren-neue-verkehrsregeln-f%C3%BCr-2020-f%C3%BCr-fussgaenger-und-radfahrer