Reparatur statt Neukauf

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich am 1. Februar 2024 auf ein Recht zur Reparatur von Produkten geeinigt.

Jetzt bedarf es noch einer formellen Zustimmung der beiden Organisationen und der Veröffentlichung im Amtsblatt. Dies wird wohl rasch und problemlos ablaufen.

Foto: Umweltbundesamt Gerhard Kotschik / UBA

Die jetzige Einigung basiert auf einem Entwurf der Europäischen Kommission vom März 2023 . Die Diskussion über dieses konkrete Thema dauerte also lediglich 1 Jahr. Die davor stattgefundenen Beratungen der Europäischen Kommission, die dieser Einigung zugrunde liegt, dauerten zusätzlich etwa 10 Jahre. Jetzt scheint der Weg allerdings frei zu sein für eine gesetzliche Regelung, denen die Hersteller von Produkten folgen müssen.

Das Ziel ist, den Konsum durch Reparatur nachhaltiger zu machen.
Dazu sollen die Verbraucher ein Recht auf Reparatur erhalten.

Auf der Angebotsseite fördert die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte die Reparierbarkeit von Produkten in der Herstellungsphase.
Auf der Nachfrageseite ermöglicht der Vorschlag für eine Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel den Verbraucherinnen und Verbrauchern fundierte Kaufentscheidungen am Verkaufsort. 

Dass die Bürger aus der Europäischen Union diese Initiative selbst angestoßen haben, sieht man an den Repair-Cafés. Auch in unserer Nähe gibt es Repair-Cafés, aber leider nicht in Biebertal, obwohl in den Nachbargemeinden Vorbilder bestehen. Wäre das nicht eine Möglichkeit, im freiwerdenden Bauhof eine solche Einrichtung zu schaffen?

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Die EU-Länder Kroatien und Lettland

Gemeinsamkeiten auf den ersten Blick: Beide Länder haben eine recht lange Küste, beide haben vier Nachbarländer. Kroatien hat mit Serbien, Bosnien-Herzegowina und Slowenien drei Nachbarn, die auch zum früheren Jugoslawien gehörten. Die Länder Estland und Litauen werden gemeinsam mit Lettland in Deutschland oft unter dem Begriff Baltikum*) verwendet. Auch die Geschichte beider Länder war extrem wechselvoll. Was findet man im Internet? Im November 2023 haben die Nationalmannschaften beider Staaten gegeneinander gespielt, dabei siegte Kroatien 2:0 und kam der Europameisterschaft 2024 einen Schritt näher.  Lexikon Uni Oldenburg Baltikum.

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Neue Regelungen und überarbeitete Vorschriften im Straßenverkehr

Im kommenden Jahr werden wieder neue Regelungen und überarbeitete Vorschriften im Straßenverkehr wirksam. Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel im ACE-Kreis MITTELHESSEN, gibt Gerd Wegel, Vorsitzender Mittelhessen Europas Mobilitätsbegleiter, einen Überblick über die maßgeblichen Neuerungen im Jahr 2024. Dafür ein Dankeschön.

Die Blackbox

Aus dem Flugzeug ist eine so genannte Blackbox hinlänglich bekannt. Ab 7. Juli 2024 gehört sie auch zur Grundausstattung eines jeden neu zugelassenen Pkw. Ein solcher Event Data Recorder (EDR), auf Deutsch “Unfalldatenschreiber”, zeichnet fortlaufend Informationen zu beispielsweise Geschwindigkeit, Bremsvorgang oder Airbag-Auslösung auf, überschreibt diese aber auch regelmäßig.

Nur im Falle eines Unfalls werden die Informationen wenige Sekunden vor und nach der Kollision gesichert, um so den Unfallhergang besser rekonstruieren zu können. Das Auslesen geschieht in der Regel nur mit Zustimmung des Fahrenden – es sei denn es wird, beispielsweise bei Unfallverletzten oder -toten, gerichtlich angeordnet. Die Unfalldaten werden lokal im Fahrzeug in einem geschlossenen und anonymisierten System gespeichert. Da diese Neuerung bereits seit letztem Juli bei allen neu entwickelten Fahrzeugen Pflicht ist, ist die besagte Blackbox schon heute in zahlreichen Neuwagen montiert.

Die Blackbox-Pflicht dient der besseren Aufklärung von Unfall Geschehen und ist damit im Sinne der Verkehrssicherheit aus Sicht des ACE begrüßenswert.

Neufahrzeuge nur noch mit Geschwindigkeitsbegrenzung

Ebenfalls von der EU vorgeschrieben ist, dass Neufahrzeuge ab dem 7. Juli 2024 mit einem intelligenten Geschwindigkeitsassistenzsystem (kurz ISA, von Intelligent Speed Assistance) ausgestattet sein müssen. Dieses soll die Autofahrenden durch akustische oder optische Signale auf Überschreitungen des Tempolimits hinweisen.

Auch eine automatische leichte Gaswegnahme, bei dem das Gaspedal leicht nach oben gegen den Fuß drückt oder vibriert, kann der Assistent in entsprechenden Fahrsituationen ermöglichen. Autofahrende haben stets die Kontrolle über das Assistenzsystem, können es jederzeit übersteuern oder beim Motorstart komplett abschalten. Außerdem müssen Neuwagen ab nächstem Sommer über einen Notbremsassistenten, einen Müdigkeitswarner, ein automatisches Notbremslicht, einen Rückfahrassistenten und einen Notfall-Spurhalteassistenten verfügen. Zudem ist dann eine Schnittstelle verpflichtend, um eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre, so genannte “Alcolocks”, nachrüsten zu können.

Der ACE fordert schon seit Jahren die Einführung von Alcolocks zur Vermeidung von Alkoholfahrten. Die Pflicht zur Implementierung einer Schnittstelle ist ein erster Schritt in diese Richtung. Im nächsten Schritt muss der Einbau vorgeschrieben werden. Da Assistenzsysteme den Straßenverkehr sicherer machen, begrüßt der ACE diese Veränderung. Gleichzeitig dürfen sich Autofahrerinnen und –fahrer nicht blind auf entsprechende Systeme verlassen und sollten sie nur als Unterstützung betrachten, die auch Grenzen hat.

Keine M+S-Reifen mehr zulässig

Ab Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol gefahren werden. Das Piktogramm aus Berg und Schneeflocke kennzeichnet den Reifen als wintertauglich. Die reine M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) ist schon längst nicht mehr im Verkauf, darf dann aber auch nicht mehr gefahren werden.

Aktuelle Reifen tragen häufig sowohl das Alpine-Symbol als auch die M+S-Kennzeichnung, diese doppelt gekennzeichneten Reifen dürfen weiterhin gefahren werden. Wer aber nur die M+S-Kennzeichnung hat, sollte sich rechtzeitig einen neuen Satz Reifen beschaffen.

Kinderreisepass wird abgeschafft

Ab Januar 2024 wird für Reisen mit Kindern unter zwölf Jahren außerhalb der EU ein regulärer Reisepass samt Chip benötigt. Dieser kostet 37,50 Euro und ist sechs Jahre lang gültig. Bisherige Kinderreisepässe, deren Datum noch nicht abgelaufen sind, sind im Prinzip weiterhin gültig, werden aber nicht mehr von jedem Land anerkannt.

Für Reisen innerhalb der EU beziehungsweise des Schengen-Raums reicht für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis aus. Dieser kostet knapp 23 Euro, ist allerdings auch nur sechs Jahre gültig. ACE-Tipp: Rechtzeitig beantragen, da die Bearbeitungszeit von Reisepässen mehrere Wochen betragen kann.  

Einerseits wird Familien das Reisen durch die längere Gültigkeit erleichtert. Andererseits soll Kindesmissbrauch im Ausland durch die Einführung eines elektronischen Reisepasses verhindert werden.

Führerscheinprüfungen werden voraussichtlich teurer

Bereits vor dem Jahreswechsel könnten Führerscheinneulinge für die Prüfungen noch etwas mehr zahlen müssen. Eine Änderung der Gebührenordnung sieht eine Erhöhung um 11 Prozent vor. Damit würde die Gebühr für die Theorieprüfung auf knapp 25 Euro steigen. Für die praktische Prüfung der Klasse B müssten Prüflinge dann statt circa 117 Euro rund 130 Euro berappen. Die Verordnungsänderung soll noch am 15. Dezember 2023 beschlossen werden und umgehend in Kraft treten.

Bilder: kontexwochenzeitung.de, commons.wikimedia.org, pxhere.com, auto.de, pxhere.com, fahrschule-herter.de
Text: Gerd Wegel, Vorsitzender ACE Mittelhessen

Ab 2024 befindet sich Mikroplastik auf der EU-Beobachtungsliste

Welche Bedeutung hat dies für den geplanten Kunstrasenplatz in Fellingshausen ?
Laut Herrn Reeh vom TSV Fellingshausen im Bauausschuss der Gemeinde am 4.10.23: Keine,
da mit ganz moderne Materialien zum Einsatz kämen.

Kunststoff-Bahnen liegen auf vorbereitetem Untergrund aus geschredderten Autoreifen.
Foto: wikipedia
  • Die EU will Mikroplastik verbannen
  • Die Kosten werden sich erhöhen

Beide Probleme sind kurzfristig nicht einfach zu lösen.
Wenn die EU konsequent Mikroplastik verbieten will, wird die Errichtung eines Fußballplatzes zum jetzigen Zeitpunkt sehr problematisch werden, weil nicht vorhersehbare Kosten auf die Gemeinde zukommen.

Ich habe meinen Enkel Mark, 12 Jahre alt, die zentrale Frage gestellt:

Wo spielst du am liebsten Fußball, Rasenplatz, Kunstrasenplatz oder Hartplatz ?

Die Antwort kam wie aus der Pistole geschossen: Das ist mir egal !

Für mich ist Mark natürlich nicht irgend ein Fußballer, aber seine Aussage ist für mich schon überzeugender als folgende Aussagen: “Wenn Biebertal keinen Kunstrasenplatz bekommt, dann wandern die Kids zu anderen Gemeinden ab.” Oder “Biebertal ist die einzige Gemeinde im Kreis, die keinen Kunstrasenplatz besitzt.”

Die Umweltbelastung, die Kosten und Folgekosten eines Kunstrasenplatzes sind sehr hoch!

Wenn Biebertal genügend Finanzmittel hätte, oder wenn die Vereine den Platz selbst finanzieren würden, wäre ich sofort für einen gut geführten Fußballplatz in Fellingshausen, ob Rasenplatz, Kunstrasenplatz oder Hartplatz, egal, ganz im Sinne der Spieler.
Wenn aber bei jeder Gelegenheit seitens der Gemeinde mitgeteilt wird, dass Biebertal für größere Aufgaben kein Geld hat, dann bin ich anderer Meinung. Aktuell denke ich da an die Bürgerhäuser, an das angedachte Coworking-Projekt in dem freiwerdenden Gebäude des Bauhofes und an die freiwerdenden Feuerwehr-Gebäude, die fehlenden Kita-Plätze.
Dabei kommt natürlich die Frage: Wie sollen dann die berechtigten Interessen der anderen Bürger und Vereine befriedigt werden? Wo bleibt der Ausgleich? Jene Balance, die für den gesellschaftlichen Frieden notwendig ist?

Die Bürgerhäuser wurden in den 50er Jahren zu Beginn des Landes Hessens vom damaligen Ministerpräsidenten Georg-August Zinn auf den Weg gebracht. Und wie steht es heute mit den Bürgerhäusern, die doch für die Bürger als Treffpunkte gedacht wurden? Zum Beispiel in Fellingshausen?

Die EU wird Mikroplastik verbannen !

Die Europäische Kommission will Mikroplastik wie auch andere Verschmutzungsursachen verbannen. Und deshalb wird Mikroplastik auf die Beobachtungsliste gesetzt mit dem Ziel, dieses vollständig zu verbieten.

Die Diskussion über die Schädlichkeit von Kunstrasenplätzen ist kontrovers, die Diskussion über Mikroplastik dagegen nicht. Hier wird die Kommission der EU weitere Einschränkungen bis hin zum Verbot vornehmen. Die ersten Verbote werden in diesen Tagen gerade ausgesprochen.

Ab Januar 2024 kommt Mikroplastik auf die Beobachtungsliste der EU !


Zum Nachlesen:
ingenieur.de/technik/fachbereiche/umwelt
kritik-an-kunstrasen-wie-umweltschaedlich-sind-sie-und-welche-alternativen-gibt-es/
umsicht.fraunhofer.de/
Europäische Kommission: Null-Schadstoff-Aktionsplan
Sportplatzwelt: EU verabschiedet Mikroplastikverbot