Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich am 1. Februar 2024 auf ein Recht zur Reparatur von Produkten geeinigt.
Jetzt bedarf es noch einer formellen Zustimmung der beiden Organisationen und der Veröffentlichung im Amtsblatt. Dies wird wohl rasch und problemlos ablaufen.
Foto: Umweltbundesamt Gerhard Kotschik / UBA
Die jetzige Einigung basiert auf einem Entwurf der Europäischen Kommission vom März 2023 . Die Diskussion über dieses konkrete Thema dauerte also lediglich 1 Jahr. Die davor stattgefundenen Beratungen der Europäischen Kommission, die dieser Einigung zugrunde liegt, dauerten zusätzlich etwa 10 Jahre. Jetzt scheint der Weg allerdings frei zu sein für eine gesetzliche Regelung, denen die Hersteller von Produkten folgen müssen.
Das Ziel ist, den Konsum durch Reparatur nachhaltiger zu machen.
Dazu sollen die Verbraucher ein Recht auf Reparatur erhalten.
Auf der Angebotsseite fördert die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte die Reparierbarkeit von Produkten in der Herstellungsphase.
Auf der Nachfrageseite ermöglicht der Vorschlag für eine Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel den Verbraucherinnen und Verbrauchern fundierte Kaufentscheidungen am Verkaufsort.
Dass die Bürger aus der Europäischen Union diese Initiative selbst angestoßen haben, sieht man an den Repair-Cafés. Auch in unserer Nähe gibt es Repair-Cafés, aber leider nicht in Biebertal, obwohl in den Nachbargemeinden Vorbilder bestehen. Wäre das nicht eine Möglichkeit, im freiwerdenden Bauhof eine solche Einrichtung zu schaffen?
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