Erben ist menschlich

Vierter Akt – Traditioneller Waffelverkauf nach Spielzeitende

Szene mit Elisa Gerlach, Markus Waldschmidt, Jan Krauskopf, Ilona Böhm, Torsten Lang und Heiner Marx (v. l.). Foto: (Volker Mattern)

Im Nachspiel zur Theatersaison lud die Theatercrew des TSV Fellingshausen wie in jedem Jahr zu Waffeln, Kaffee, Glühwein und Kinderpunsch auf den Hof der Familie Schmidt, Rodheimer Str. 41 ein. Am 14.12. 2019 gab es auch die DVDs des Theaterstückes für 12,- € zu kaufen. 2,- € aus jedem DVD-Verkauf gehen wieder in den Spendentopf, der zusammen mit dem Spendenerlös aus den 6 Vorstellungen in diesem Jahr an das Familienzentrum für krebskranke Kinder in Gießen geht.
Wer noch eine DVD haben möchte, kann sie im Frühstückscafé In der Grohbach erwerben.

Bestellungen sind auch möglich bei Christel Schmidt, Tel. 06409 9034 oder über Heike Kienholz, Mail: heike.kienholz@recht.uni-giessen.de

Quelle: Gießener Anzeiger, 12.12.2019, S. 32

Die Theatercrew bedankt sich bei den vielen Helfern:
Heiko Mattern (Tontechnik), Tim Böhm (Bühnenmeister), Bärbel Pfaff, Martina Horn, Alisia Mattern (Maske, Frisuren, Kostüme), Heike Reeh, Susanne Mattern, Sabine Bender, Ute Failing (Einlass) Lola Kuypers, Coco Kuypers, Sophie Schmidt (Vorhang), Oliver Reeh (Ansage), Thomas Niederhaus (Film), Mario Mohr (Fotodokumentation), Maler- und Lackierermeister Volker Rüspler (Farbenspende für Bühnenanstrich), Klaus Siegel (Malerarbeiten), Mensudin Vrabas , Heide und Günter Fuchs, die das Gasthaus “Zur Post” in Fellingshausen zur Verfügung stellten.
Den Glühwein beim Waffelverkauf stiftete die Burschen- und Mädchenschaft “Füchse”.

Quelle: Gießener Anzeiger, 21.12.2019 (mav)

“Mühlenrauschen am Bieberbach 2020”

Der Heimatverein Rodheim-Bieber stellte Kalender 2020 vor.
Ulrike Haus zeigt mit ihren Bildern im Kalender, den sie dem Vorsitzenden des Heimatvereins Helmut Failing und der Bürgermeisterin Patricia Ortmann vorstellte, wie schön die letzten verbliebenen Mühlen in Biebertal sind. Einst hatten wir 12 Mühlen, plus 2 entlang des Bieberbaches auf der Heuchelheimer Gemarkung.

Ab den 1950er Jahren habe es das große Mühlensterben gegeben, das zu Abbruch oder baulichen Veränderungen am Bestand geführt habe. Daher sei es nicht leicht gewesen, insbesonder farbige Bilder von den “Perlen” in Biebertal zu bekommen. Es lohnt also ein Blick auf die Kleinodien der Gemeinde, die im Heimatmuseum Rodheim während der Öffnungszeiten von 15 – 17 Uhr sonntags oder über Helmut Failing – Tel: 06409 9215 sowie den Geschäftsstellen der Sparkasse Wetzlar und der Volksbank Heuchelheim in Rodheim erhältlich sind.

Quelle: Gießener Anzeiger, 14.12.2019, S. 33
Bildquelle: www.duensberg.de

Jugendschutz in der Biebertaler Feuerwehr

Bild: https://feuerwehr-biebertal.de/

Diese Thema geht alle an, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten;
siehe Grafik und Infos am Ende des Artikels.

Gemeinsam mit der Beratungsstelle “Wildwasser Gießem” hat die Biebertaler Feuerwehr die >Interventionspläne zum Schutz von Jungen und Mädchen vor Misshandlung, Vernachlässigung und sexueller Gewalt< aus dem Jahre 2011 aktualisiert und auf die Bedürfnisse der Feuerwehr angepasst. Die Biebertaler Feuerwehr habe damit eine Vorreiterrolle übernommen, sagte der Gemeindebrandinspektor Marcel Hänsel bei der Vorstellung der Pläne in der Gemeinde-verwaltung in Rodheim.

Wichtig ist vor allem, dass alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten für das Thema Kindeswohlgefährdung sensibilisiert werden und einen Plan an der Hand haben, was im Verdachtsfalle zu tun ist.
So bieten die jetzt gemachten Interventionspläne einen konkreten Handlungsleitfaden von den Anhaltspunkten für eine Kindeswohl-gefährdung über die Information des Jugendwartes und der Gemeinde-jugenfeuerwehrwartin bis hin zu Gefährungseinschätzung – auch mit einer erfahrenen Fachkraft – und des Planens weiter Handlungsschritte.

Im Februar 2020 wird es eine Schulung der Wehrführung, der Jugendfeuerwehrwarte und der Mini-Feuerwehrwarte in Zusammenarbeit mit “Wildwasser Gießen” geben.

Die Kosten für die Erstellung der Interventionspläne und die Schulung übernimmt die Gemeinde. Frau Ortmann dankte für das Engagement.

Quelle: Gießener Allgemeine, 11.12.2019, S. 30

Bildergebnis für kindeswohlgefährdung
https://www.haushaltstipps.net/kindeswohlgefaehrdung/
Bildergebnis für kindeswohlgefährdung
https://www.google.de/search?q=kindeswohlgef%C3%A4hrdung&tbm=isch&source=iu&ictx=1&fir=iffaq8DzdhzksM%253A%252COFzsPERGgX8QWM%252C_&vet=1&usg=AI4_-kRsI3sxD-5mwZKrk6W_3W0Z7-c1yw&sa=X&ved=2ahUKEwjPvZnQqLLmAhWmwMQBHQGOC70Q9QEwAHoECAcQAw#imgrc=gnuYcMotlplHvM:&vet=1
Bildergebnis für kindeswohlgefährdung
https://www.google.de/search?q=kindeswohlgef%C3%A4hrdung&tbm=isch&source=iu&ictx=1&fir=iffaq8DzdhzksM%253A%252COFzsPERGgX8QWM%252C_&vet=1&usg=AI4_-kRsI3sxD-5mwZKrk6W_3W0Z7-c1yw&sa=X&ved=2ahUKEwjPvZnQqLLmAhWmwMQBHQGOC70Q9QEwAHoECAcQAw#imgrc=iffaq8DzdhzksM:

Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen
Information und Selbstverpflichtungserklärung

In Ihrem Kursangebot haben Sie Kontakt zu Kindern und Jugendlichen und Sie sind in diesem Rahmen auch für deren Schutz und Wohlergehen verantwortlich.

Gewalt und Misshandlung kommen in allen sozialen Kontexten vor und leider zählen auch Kinder und Jugendliche zu ihren Opfern.
Sexueller Missbrauch und Gewalt verletzen die Würde und die Integrität des Menschen. Wir sagen ein klares Nein dazu, sehen nicht darüber hinweg und werden Übergriffe nicht tolerieren. Wir übernehmen Verantwortung für die uns anvertrauten Menschen und schaffen sichere Räume in unserer Arbeit. Wir werden alles mögliche tun, einen Zugriff von Tätern und Täterinnen auf Kinder und Jugendliche in den eigenen Reihen auszuschließen.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdung und für ihr Wohl ist auch ein zentraler Bestandteil des Sozialgesetzbuchs (SGB) – 8. Buch Kinder- und Jugendhilfe. Ziel ist es, eine Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen durch grobe Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch zu verhindern.

Diese gesetzliche Fürsorgepflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen gilt nicht nur für Eltern, sondern auch für Kursleiter und Kursleiterinnen in Vereinen, Kirchen, Kitas, Schulen, Feuerwehr usw. – überall wo mit Kindern gearbeitet und umgegangen wird.

Sollten Sie – in welchem Zusammenhang auch immer – Kenntnis über gewichtige Anhaltspunkte für eine akute, schwerwiegende Gefährdung eines Kinder oder Jugendlichen erlangen, sind Sie verpflichtet, dieses einer zuständigen Person, z.B. auf Leitungsebene, zu melden. Unter Beachtung der Schweigepflicht und des Datenschutzes kann eine Fachberatungsstelle – z.B. der Kinderschutzbund Gießen, die Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch Wildwasser Gießen e.V. – oder ein internes Krisenteam hinzugezogen werden.

Besteht eine akute Gefahr für das Kind oder den/die Jugendliche, ist eine Meldung beim Jugendamt nach § 8a vorzunehmen. Ist das Jugendamt nicht unmittelbar erreichbar, geht die Information an die Dienststelle der Polizei.

Auszüge aus dem SGB 8 zu Ihrer Kenntnis:
§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
1. Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung
und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeischaftsfähigen Persönlichkeit.
2. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der
Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(Grundgesetz Artikel 6 steht, Abs. 2)
3. Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Abs. 1 insbes.
– junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung
fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder
abzubauen,
– Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten
und unterstützen,
– Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
– dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen
und ihre Familien sowie eine Kinder- und familienfreundliche
Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
1. Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die
Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so
hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer
Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes
oder dieses Jugendlichen in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt
die Erziehungs-berechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen
in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern diese
nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen
unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen
Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der
Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig,
so hat es diesen den Erziehungsberechtigten anzubieten.
2. …
3. …
4. In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und
Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist
sicherzustellen, dass
– deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte
für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder
Jugendlichen eine Gefärdungseinschätzung vornehmen,
– bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft
beratend hinzugezogen wird sowie
– die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder Jugendliche in die
Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der
wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage
gestellt wird.

In der ev. Kirche Hessen und Nassau wird gemäß der Kinderschutzverordnung von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a BZRG (Bundeszentralregistergesetz) verlangt. Darüber hinaus haben alle eine Selbstverpflichtungserklärung abzugeben und regelmäßige (alle 3 Jahre) an einer Schulung teilzunehmen, die der Vermeidung von Kindeswohlgefährdung und einer Sensibilisierung für dieses Thema dient.

Selbstverpflichtung
– Ich will die mir anvertrauten Jungen und Mädchen, Kinder und
Jugendlichen vor Schaden und Gefahren schützen.
– Ich verpflichte mich, alles mir Mögliche zu tun, dass in meinen /
unseren Angeboten keine Grenzverletzungen, keine körperliche oder
seelische Gewalt, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte
Gewalt möglich werden.
– Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen der Mädchen und
Jungen, der Kinder und Jugendlichen wahr und ernst. Ich respektiere
die persönlichen Grenzen der Scham der Teilnehmer/innen sowie
der Mitarbeiter/innen.
– Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und
gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung.
– Ich werte Menschen nicht ab und achte darauf, dass andere in den
von mir geleiteten Kursen sich so verhalten.
– Ich gestalte meine Aufgabe als Kursleiter/in im Umgang mit Nähe
und Distanz verantwortungsvoll. Ich nutze meine Rolle nicht für
sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen aus.
– Ich nehme Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeiter/innen
und Teilnehmende bewusst wahr und toleriere sie nicht.
– Ich weiß, dass Betroffene kompetente Hilfe benötigen, die sie bei den
Kollegen und Kolleginnen und bei der beauftragten Vertrauensperson
unserer Einrichtung bekommen können.
– Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Information zur
gesetzlichen Fürsorgepflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen
zur Kenntnis genommen habe.
– Ich lege der Leitung unserer Institution vor Beginn meiner Tätigkeit
ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a BZRG zur
Einsicht vor; die Wiedervorlage erfolgt alle 5 Jahre.
– Ich nehme regelmäßig (alle 3 Jahre) an einer Schulung teil, die der
Vermeidung von Kindeswohlgefährdung dienst, erstmals während des
ersten Jahres meiner Tätigkeit als Kursleiter/in.

Quelle: Fortbildung in der Ev. Familien-Bildungsstätte Gießen, 26.9.2019 – Text verallgemeinernd abgewandelt (d. Verf.)

Wildwasser Gießen ist eine Beratungsstelle für Opfer sexueller Gewalt.
Dort werden kostenlos Beratungen angeboten für betroffene Mädchen und Jungen, für Eltern und Unterstützungspersonen und für lokale Fachkräfte – zur Gefährdungseinschätzung § 8a SGB VIII.

§1631 BGB: Inhalt und Grenzen der Personen sorge
1. Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht,
das Kind zu Pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen
Aufenthalt zu bestimmen.
2. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche
Bestrafung, seelische Verletzungen und andere Maßnahmen sind
unzulässig.

§1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
1. Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahren abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.

Das Wohl des Kindes ist gefährdet z.B. durch
– missbräuchliche Ausübung der elterlichen Gewalt’
– Vernachlässigung des Kindes
– unverschuldetes Versagen der Eltern
– Verhalten von Dritten
– wenn Eltern keine Hilfe annehmen (wollen oder können).

Eine Garantenstellung besitzt, wer Schutz- und Beistandspflichten übernommen hat. Entscheidend für die Begründung der Garantenstellung ist nicht das Vorliegen eines Arbeitsvertrages oder eines Dienstverhältnisses sondern die tatsächliche Übernahme der Vertrauensstellung. Der oder diejenige ist aufgrund der sozialen Sonderstellung verpflichtet, Gefahren von der Person, die er/sie betreut, abzuwenden.
Ist eine solche Person untätig, wenn sie von der Gefahr für die Betreute weiß, kann sie nach § 13 StGB wegen “unechter Unterlassung” verurteilt werden. Dies bedeutet, dass die untätige Person verurteilt werden kann, als hätte sie selbst die Straftat (z.B. sexuellen Missbrauch) begangen.

Wesentliche Vorgaben für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sind:
– nicht mehr alleine handeln
– Gefährdung einschätzen
– erfahrende Fachkraft hinzuziehen
– prüfen, ob man mit den Eltern reden darf
– falls möglich, Eltern Hilfe anbieten
– Hilfsangebote an die Eltern kontrollieren
– zur Nachvollziehbarkeit der Intervention genau dokumentieren.

Quelle: PowerPointPräsentation der Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch Wildwasser Gießen e.V. – “Sicher in die Welt” – anlässlich einer Qualifizierung für Tagespflegepersonen

Weitere Infos z.B.:
file:///C:/Users/Alfon/AppData/Local/Temp/4_12_14%20Bericht%20kurz.pdf
https://service.hessen.de/html/Beratung-bei-Kindeswohlgefaehrdung-durch-eine-Kinderschutzfachkraft-7087.htm https://www.dresden.de/media/pdf/jugend/kinderschutz/Handlungsempfehlung_Kindeswohlgefaehrdung.pdf
https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/empfehlungen_kinderschutz_bbg.pdf
https://statistik.hessen.de/pressemitteilungen/pm_1879.html
https://lks-hessen.de/sites/default/files/downloads/inhalte/Broschuere%20Kassel.pdf

Fördergelder durch “Unser Dorf hat Zukunft”

Früher hieß der beliebte Wettbewerb “Unser Dorf soll schöner werden”. Seit 60 Jahren geht es dabei um die Honorierung von Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Bürger mit dem Ziel die Lebensqualität in den Dörfern zu sichern.
Leider lässt das Interesse an dieser Förderung in den letzten Jahren nach. Wen wundert´s bei diesen Anforderungen? (Anm.d.Verf.)

Frau Müller-Mollenhauser (Fachdienstleiterin für Dorf- und Regionalentwicklung in der Abteilung für den ländlichen Raum) warb jetzt noch einmal öffentlich, wie schon vor einigen Wochen dem Ausschuss Bauen, Umwelt, Verkehr und Energie im kleinen Saal in Bürgerhaus Rodheim, für das Programm des Umweltministeriums.
An dem Wettbewerb können in Hessen Orte bis zu 3000 Einwohner teilnehmen.
Die kleinen Orte hätten hier die Chance, im dörflichen Miteinander Stärken und Schwächen aufzutun und mit entsprechenden Konzepten und Dokumentationen eine Basis für die Teilnehme an weiteren Förderprogrammen zu schaffen.
Neben den gestalterischen und kulturellen Dingen gehe es im Wettbewerb auch um die wirtschaftliche Entwicklung, um Themen wie den demografischen Wandel, Mobilität oder junge Familien.
Die Dörfer bekommen hier die Chance, ihre Lebendigkeit, Versorgung, dörfliche Gemeinschaft, oben die ganze Infrastruktur auf den Prüfstand zu stellen.

Interessierte Dörfer können sich über ihre Kommune bis zum 28.2.2020 bei der Abteilung für den ländlichen Raum beim Lahn-Dill-Kreis anmelden.
Der Regionalentscheid ist für den Sommer 2020 vorgesehen, im Frühsommer 2021 findet der Landesentscheid statt, der Bundesentscheid folgt 2022.
Die Preisgelder beim Regionalentscheid staffeln sich vom 1. – 5. Platz zwischen 1000,- und 5000,- € + 4 x einen Sonderpreis von 1000,- €.
Beim Landesentscheid liegt der 1. Preis bei 7000,- €, die 4 Sonderpreise sind mit je 2000,- € dotiert.
Der Bewertungskatalog zum Wettbewerb umfasst folgende Kriterien:
– Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen
– bürgerschaftliches Engagement und kulturelle Aktivitäten
– Baugestaltung und Siedlungsentwicklung
– Grüngestaltung im Dorf und Bezug zur Landwirtschaft
– Gesamtbewertung und Eindruck

Mehr Infos auf den Internetseiten der Landkreise Gießen und Lahn-Dill, bei Gudrun Müller-Mollenhausen – Tel: 06441 407 1796 oder Mail: gudrun.mueller-mollenhausen@lahn-dill-kreis.de

Quellen: Gießener Anzeiger, 11.12.2019, S. 29, eigene Eindrücke und die Seite https://umwelt.hessen.de/landwirtschaft/laendlicher-raum/foerderung-der-entwicklung-des-laendlichen-raums/36-wettbewerb-unser-dorf-hat-zukunft-20172018

Krimi-Wein-Musik

Foto: Lindemann – Plakat am Bürgerhaus Bieber

Am 9.12.2019 las Rainer Rau im bewährten Format mit Wein und Musik im hübsch aufbereiteten Bürgerhaus aus seinem neuen Roman. Es ist nunmehr sein 8. Buch, wieder ein Thriller.

Foto: Lindemann – Plakate im Bürgerhaus Bieber – Romane von Rainer Rau

Wie schon in den Jahren zuvor wurde auch “Erlöse mich” durch die Lesung wieder gut in Szene gesetzt und von Gitarrist Chris Frey abgerundet. Es gab Liedern aus den 80er und 90er Jahren zu hören. Aber es gab am Abend nicht nur “auf die Ohren”! Auch der Gaumen durfte sich am Weinangebot aus dem Keller von Rainer Rau erfreuen.

Dabei betont der Krimi-Autor, der sich im Ort sehr für das Familienbad www.fv-familienbad-biebertal.de  einsetzt, sich im Gewerbeverein http://www.biebertal-hats.de/ oder im Bürgerhaus Bieber engagiert und einen Jahreskalender für Biebertal herausgibt, sehr, dass er sich nicht als Schriftsteller versteht. Ziel seiner Freizeit-literatur sei es weder sachlich-fachlich noch pädagogische Punkte zu setzen. Die Bücher sollen in sich logisch und spannend sein. Die Fakten müssen zwar stimmen und doch sei es wieder eine fiktive Geschichte rund um Sterbehilfe, wie er mir sagte.

Anmeldungen unter Telefon 064099753 oder wein.rau@t-online.de

Quellen: Lindemann – persönliches Gespräch mit dem Autor und die Ankündigung der Veranstaltung im Gießener Anzeiger vom 7.12.2019

Jahresabschluss der Sparte Tanzen des BSV

Foto Lindemann https://www.bsv-biebertal.de

An einer langen Tafel, wie oft nach einem Tanzabend, beschloss die Abteilung Tanz des BSV am 8.12. im Bürgerhaus in Bieber das Jahr 2019. “Anfänger” und “Fortgeschrittene” feierten gemeinsam mit ihren Übungsleitern Andreas Läufer, Lothar und Rita Stamm und wachsen so allmählich zusammen.
Zwischenzeitlich konnten die Füße bei der im Hintergrund laufenden Musik nicht still gehalten werden. Immer wieder drängten Paare auf die Tanzfläche, formierten sich in Gruppen zum Linedance oder zu Paaren für Standardtänze. Dabei standen der Spaß am Tanz, das Üben, das gemeinsame Lachen und die gegenseitige Hilfestellung im Vordergrund.
Im kommenden Jahr geht es ab dem 12. 1. – Termine siehe im Dorf-Kalender Sport – weiter: nahezu an jedem Sonntag von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr (Anfänger und Wiedereinsteiger) sowie 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr für Fortgeschrittene

Hinweise: Neue Paare sind jederzeit gerne gesehen. Es empfiehlt sich eine vorherige Absprache mit dem Abteilungsleiter unter  Tel 06409-7177.

Quelle: Lindemann, Mitglied der Tanzsportgruppe

Adventskonzert in Krumbach

Schon für sich genommen klingen die Chöre aus Fellingshausen, Königsberg und Krumbach gut. Was sie gemeinsam auf die Beine stellen können, zeigten sie am 8.12.2019 in der Mehrzweckhalle in Krumbach beim Adventskonzert.

Der Chor Frohsinn-Harmonie Krumbach eröffnete den Liederreigen mit weihnachtlichen Liedern.
Elisabeth Jost begrüßte das Publikum und zwei neue Chormitglieder. Zudem nahm sie die Ehrungen von langjährigen Mitgliedern vor.
Der Gesangverein Liederfreund Königsberg präsentierte ebenfalls adventliches, während die Concordia aus Fellingshausen zurück in die weltliche Musik tendierte und der Chor Ton Art Königsberg englischsprachiges zu Gehör brachte.
Im zweiten Programmteil folgten noch einmal Advents- und Weihnachtslieder, wobei sich zum Abschluss die Chöre aus Fellingshausen und Krumbach zu einem gemeinsamen Klangkörper zusammenschlossen.

Quelle: Gießener Anzeiger, 11.12.2019, S. 30

Adventskonzert in der ev. Kirche Rodheim

Die Chorformation "Sing & Swing" der Eintracht Rodheim erfreut die Zuhörer. FOTO: WS
Foto: Klaus Waldschmidt, Gießener Allgemeine, 12.12.2019

Am 2. 12. 2019 gaben die beiden Chöre der “Eintracht Rodheim-Bieber 1863” www.chor-eintracht-rodheim.de ihr Weihnachtskonzert.

Mit virtuosem Orgelspiel, gemeinsam Singen, dem Auftritt des gemischten wie des Frauenchores der Eintracht, einer Predigt mit vielfachem Augenzwinkern … bis hin zu Weihnachtsgebäck, Würstchen und Glühwein wurde den Besuchern am 2. Advendssonntag einiges geboten.
Gerahmt vom Gesang der Anwesenden brachte zuerst der gemischte Chor Advendslieder zu Gehör. Anschließend sprach Pfarrer Claus Becker vor dem gut besuchten Gotteshaus über die in der Bibel verzeichneten “Anfänge” des weiblichen und männlichen Gesangs. Angeblich wurden Frauenstimmen dort oft mit Aggression und Männergesänge mit der Liebe in Verbindung gebracht.
In der Praxis wies sich, dass die Frauenstimmen von Sing & Swing eher mit Schönheit assoziiert sind.

Foto Lindemann

Überraschenderweise brachte der Chor unter Leitung von Rainer Geitl ein völlig neues Repertoire an spirituellem Liedgut zu Gehör … woraufhin die Gruppe gleich für das nächste Jahr wieder eingeladen wurde.
Anschließend wurden bei lebhaften Gesprächen Mitgebrachtes – man Höre und Staune – in der Kirche verzehrt. Einerseits war das sicher auch dem Wetter geschuldet, andererseits schuf Pfarrer Becker mit dieser Einladung eine heimelige, weihnachtlich familiäre Atmosphäre “wie daheim in der Küche”.

Quelle: Lindemann

Faszinierende musikalische Ausstrahlungskraft

Biebertal(ws). Das evangelische Gotteshaus in Rodheim war einmal mehr Ort musikalischer Brillanz: Der gemischte Chor des Gesangvereins Eintracht 1863 Rodheim eröffnete das Adventskonzert mit faszinierender musikalischer Ausstrahlungskraft mit dem Chorsatz von Constantin C. Dedekind “Gelobet sei, der da kommt” (Keyboardbegleitung Rainer Geitl).

Mit dem italienischen Sprichwort “Gott wohnt in der Musik” hieß Pfarrer Claus Becker die über 80 Zuhörer, darunter Bürgermeisterin Patricia Ortmann, willkommen. Der gemischte Chor und die Chorformation “Sing & Swing” (beide Dirigent Geitl) gaben ein Konzert auf hohem Niveau. Den ersten Teil bestritt der gemischte Chor mit “Maria durch ein Dornwald ging”, der Motette von Lajos Bardos “Aeterne Rex” und brachte auch beim Chorsatz von Lorenz Maierhofer “Ich will den Herrn loben” seinen herausragenden Klangkörper zur Geltung. Mit “Lobt Gott, ihr Christen alle gleich” und dem rhythmisch-schwungvoll vorgetragenen Spiritual “Glorious Kingdom” klang der erste Konzertteil mit großem Beifall aus. Die gemeinsam gesungenen Lieder “Macht hoch die Tür”, “Wie soll ich dich empfangen” und “Tochter Zion” begleitete Erhard Hirz an der Orgel.

Die Chorformation “Sing & Swing” bestritt den zweiten Teil und eröffnete mit “Denn er hat seinen Engeln befohlen”. Auch “Mary’s Boychild” fand bei den Zuhörern großen Anklang. Eine gelungene Kombination aus “Magnificat” und “Aus der Armut eines Stalles” erreichte die Herzen des Publikums. Ein weiteres Highlight war “I Will Follow Him” aus “Sister Act”. Mit “Feliz Navidad”, vorgetragen mit großer Klangfülle, klang das konzertante Ereignis erster Güte aus. Beide Eintracht-Chöre machten mit ihrem ausgezeichneten Ausbildungsstand beste Werbung für den Chorgesang. Die Spenden des Konzertes waren für die Arbeit der Schule in Ngwenda/Tansania bestimmt. Dort war die Rodheimer Schwester Hildegard Platt viele Jahre tätig.

Quelle: Klaus Waldschmidt, Gießener Allgemeine, 12.12.2019

Klimawandel – der Wald und unser Wasser

Foto: Weymar J

https://www.nw-fva.de/fileadmin/user_upload/Sachgebiet/Waldzustand_Boden/WZE-Berichte/WZB2019_Hessen_Internet.pdf

Das Waldsterben, das wir in den 80er Jahren durch sauren Regen nur befürchten, das ist jetzt traurige Realität. Besonders betroffen sind Fichten, Eichen und Kiefern.
Mit der zunehmenden Erderwärmung kommen, wie schon vor Jahrtausenden, mediterane Pflanzen, Insekten und Tiere zurück.
Die natürliche Einwanderung von Baumarten ist allerdings deutlich langsamer, als es für die Speicherung unsere Wasservorräte im Boden gebraucht würde. Daher muss aktiv angepflanzt werden, um einer Versteppung unseres Waldes entgegenzuwirken;
wie es z.B. der Klimafairein Oberhessen umsetzen möchte.

Im Biebertaler Forst kommen ca. 34 % Buchen und ca. 30 % Eichen vor. Der Anteil der Fichten hat seit 2007 stark abgenommen.
Nun soll auch in Biebertal aufforsten. Geplant sind zunächst Aufforstungen von 2 Hektar im kommenden Jahr; weitere 5,5 Hektar sind vorgesehen. Zwar ist der Holzmarkt nahezu zusammengebrochen, so dass mit dem Einschlag von Holz kein Euro zu gewinnen ist. Dennoch muss Geld in die Hand genommen werden, um Schäden vorzubeugen und für zukünftige Entwicklungen gewappnet zu sein.

Quelle: Jürgen Purrucker, Vorsitzender des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Verkehr, Biebertal

Einstimmung in den Advent “mit Herz”

ev. Kirche Fellingshausen Foto: Lindemann

Der Fellingshäuser Gesangverein “Concordia” (lat. „Eintracht“, oder auch: con cor – “mit Herz)” gab am 30. 11. 2019 in der heimischen evangelischen Kirche eine eineinhalbstündige Einstimmung in den Advent … und begeisterte über 100 Zuschauer. Der Kirchenraum bot eine gute Akustik für die Darbietungen, wobei am Schluss alle mit einstimmen durften. Zwischenzeitlich gab es in der Pause bei Sekt und Knabbereien Gelegenheit für Gespräche und adventliche Texte rund um das Thema Licht, Liebe, Freude und die Hoffnung auf Frieden.
Zum Repertoire gehörten in diesem Jahr Lieder wie “Sing mit mir”, “Weit, weit, weg”, “Kann es wirklich Liebe sein”, “Ich wollte nie erwachsen werden”, “The Rose” oder “Leise rieselt der Schnee”, “Sind die Lichter angezündet”, “Süßer die Glocken nie klingen” usw.
Unterstützt wurde der Chor von Christel Lampadius mit Chello und von Chorleiterin Lidia Peis, die mit dem Klavier begleitete.

Quellen: Schilderungen von Konzertbesuchern, wie auch der Artikel im Gießener Anzeiger vom 7.12.2019.