65 Jahre Gleichberechtigungsgesetz

Lesung dazu im Bürgerhaus Rodheim am 6. Juli, 19 Uhr

1958 war das Gesetz wenig beachtet, … klassische Rollenmuster waren damals selbstverständlich; und
2023 der angestrebte Gesetzesinhalt noch immer keine Realität, wie Spielwelten oder Gender Pay Gap und vieles anderes zeigen.

Im Foto rechts: Angela Merkel – die erste Bundeskanzlerin in der BRD-Geschichte – 2005-2021

Das Foto links zeigt Elisabeth Schwarzhaupt – die erste Ministerin in der deutschen Geschichte – 1986

Foto: DNEVNO.hr

Gleichberechtigung, so wie wir sie heute als „selbstverständlich“ ansehen, ist in den Ideen von Humanismus und Aufklärung verwurzelt und Wesenskern der Menschenwürde.
Doch tief verwurzelt in der europäischen Vorstellungswelt ist die philosophische Gratwanderung zwischen Körperleib und Geist, zwischen Natur und Idee, zwischen weiblich und männlich(er) Dominanz.
Ein prägender Punkt war die in PlatonSymposion vertretene Ideenlehre; wobei sich die in der Antike übliche “Knabenliebe” (der sexuelle Missbrauch) zwischen pubertären Knaben und älteren Mentoren zu einem angeblich rein intellektuellen Zeugungsakt metaphorisiert und als Beleg männlicher = geistiger Überlegenheit gegenüber der weiblichen Natur stilisiert wurde.

(vgl. Christoph TürckeSexus und Geist).

Als der Mann noch gottgleich war

so titelte die TAZ 2008, zu „50 Jahre Gleichberechtigung per Gesetz„.
Nach alten Recht konnte der Mann hierzulande bis 1958 über das in die Ehe eingebrachte Vermögen der Frau zu entscheiden. Eine Berufstätigkeit konnte die Frau nur dann ausüben, wenn der Ehemann zustimmte. In allen Angelegenheiten besaß er ein „Letztentscheidungsrecht“.
Diese Passagen wurden im neuen Gesetz zwar gestrichen. Die traditionelle Rollenverteilung war damals jedoch selbstverständlich. Also stand auch im neu gefassten Paragrafen 1356 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: „Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist“. Erst 1977 wurde der § 1356 neu gefasst. Darin heißt es nun: „Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung in gegenseitigem Einvernehmen … Die Ehegatten sind berechtigt, erwerbstätig zu sein. Bei der Wahl und Ausübung einer Erwerbstätigkeit haben sie auf die Belange des anderen Ehegatten und der Familie die gebotene Rücksicht zu nehmen.“

Über den Tellerrad hinausgeblickt …

… zeigt sich eine weitere schreckliche Facette der männlichen Angst vor der Kraft der weiblich assoziierten Natur: die weibliche Genitalverstümmelung, die bei diesem Thema nicht vergessen werden sollte.
Denn auch in Deutschland kommen derartig widerwärtige, frauenverachtenden Beschneidungen vor … ebenso wie es hierzulande eine Rekonstruktionschirurgie gibt – z.B. bei PD Dr. med. Dan O´Dey am Luisenhospital in Aachen. Im UKGM Gießen gibt es seit 2022 eine Spezialsprechstunde unter Leitung von Dr. med. Leonie Ströbele in der Frauenklinik für von FGM betroffene Frauen und Mädchen – incl. gesondert geschultem Personal und kultursensiblen Dolmetscher/innen.
Den vollständigen Artikel dazu lesen Sie unter folgendem Link

Quelle: Hessisches Ärzteblant 6/2023

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert