Schweinepest im Kinzenbacher Wald?

Bereits im Januar informierte der Heuchelheimer Bürgermeister Lars Burkhard Stein im Anzeigenblättchen über die Afrikanische Schweinpest. Diese kommt in der Regel bei Wildschweinen vor, kann allerdings auf die Hausschweine und auch auf die Menschen übertragen werden.

Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Es ist zu betonen, dass die afrikanische Schweinepest für die Menschen ungefährlich ist.

Das hessische Umweltministerium und das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit befürchtet die Gefahr einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinpest in Hessen. Es wäre fatal für die Bauernhöfe mit Schweinehaltung.

Ein Ausbruch soll möglichst früh festgestellt werden. Dazu hat das Hessische Umweltministerium ein flächendeckendes Monitoring-Programm etabliert. In Wetzlar gibt es das Tierseuchenzentrallager für Hessen, welches bereits mit zusätzlichem Material, wie Sets zur Bergung verendet aufgefundener Wildschweine und Kadaversammel-Container, ausgestattet worden ist.
Sollten Sie selbst ein verdächtiges Tier finden, bitte sofort die Gemeindeverwaltung informieren.

Aktuell werden innerhalb der Jägerschaft auch Kadaversuchhunde ausgebildet.
Infizierte und verendete Wildschweine müssen so schnell wie möglich aus dem Wald gebracht werden, um weitere Infektionen zu verhindern.

Die afrikanische Schweinepest hielt sich für ungefähr 100 Jahre im Osten des afrikanischen Kontinents; in 2014 gelang der Schweinepest der Sprung nach Europa. In Polen wurden die ersten Fälle festgestellt. Trotz eines Schutzzaunes entlang der Oder-Neiße-Grenze gelang der Viruserkrankung der Sprung über die Grenze – dies war im Oktober 2020 in Sachsen. Bereits im November 2020 war die afrikanische Schweinepest dann in Mecklenburg-Vorpommern anzutreffen und die Ausbreitung geht weiter.
Betroffen sind Haus- und Wildschweine und die meisten der betroffenen Tiere verenden qualvoll.

Übertagen wird das Virus durch den direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder mit deren Kadavern sowie kontaminiertem Material wie landwirtschaftlich genutzten Geräten, Jagdutensilien, Kleidung, Futter oder Speiseabfällen.
Für den Fall eines lokalen Ausbruches in unserer Gegend wurde bereits eine Schutzverordnung durch die Landesregierung erlassen. Auf dieser Grundlage werden Sperrzonen eingerichtet, in welchen besondere und weitergehende Regeln gelten. Ausgehend von den Erfahrungen, die man aus einer erfolgreichen Bekämpfung eines Schweinepestausbruchs in den Böhmischen Wäldern gemacht hat, wird das betroffene Gebiet mit großer Wahrscheinlichkeit mit einem großen Zaun eingezäunt. Dort gibt es dann Jagd-Ruhe und das Suchen von Fallwild sowie die Beseitigung von möglichen Virusträgern.
Der personelle Aufwand bei einem solchen lokalen Ausbruch ist enorm, weil mehrmals wöchentlich das betroffene Gebiet mit hoher Personalstärke abgesucht werden muss, um das Schweinepestvirus sicher ausmerzen zu können.

Sollte ein Ausbruch festgestellt werden, so wird die Bürgerschaft über die uns zu Verfügung stehenden Kanäle informiert.

Quelle: Heuchelheimer Anzeigenblättchen, 16. Januar 2021, agrarheute.com, Wikipedia

Viruserkrankungen der Tiere – Geflügel- u. Schweinepest

Ende Januar wurde die Geflügelpest im Landkreis Gießen nachgewiesen; ebenso die afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen.
Für Geflügel ist Stallpflicht als Vorsichtsmaßnahme und Sicherheitsvorkehrung. Sie gilt nun sowohl für erwerbsmäßig gehaltenes Geflügel, wie für Hobbyzüchter. Das betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Entern und Gänse – auch wenn nur einzelne Tiere gehalten werden. Für andere Vögel wie Kanarienvögel oder Sittiche gilt die Regel erst ab 50 Tiere in der Voliere. Für Tauben gilt die Stallpflicht nicht, da ein geringes Infektionsrisiko besteht.

Die Vogelgrippe, wie die Erkrankung >Geflügelpest< auch genannt wird, ist wie die Schweinepest eine durch Viren ausgelöste Infektion. Wie beim Menschen können von diesen Erregern mehr oder weniger harmlose bis tödliche Mutationen vorkommen.
Wie immer kann es in seltenen Fällen – wie die Corona-Pandemie zeigt – vorkommen, dass eine Virusmutante nicht nur den üblichen Wirt Tier befällt, sondern auch auf den Menschen überspringt und ihm dann gefährlich werden kann.

In jedem Fall sind diese beiden Krankheiten anzeigepflichtige Tierseuchen. Funde von erkranken oder in der Natur tot aufgefundenem Geflügel oder Wildschwein sind, über 110 der Polizei oder dem Veterinäramt in der Rodheimer Str. 33, 35398 Giessen, Telefon: 0641 966140 zu melden.

Normalerweise sind die erkrankten Tiere für den Menschen ungefährlich, aber für den Tierbestand in der Landwirtschaft, wie für Hobbyhalter, bedeutet eine Infektion seiner Vögel oder Hausschweine eine tödliche Gefahr. Damit einhergehend kann auch der wirtschaftliche Schaden immens sein.
Daher sind verdächtige Tiere unbedingt, vorsichtshalber zu melden.

Mehr und eingehenderes ist dazu auf unserer Seite Natur im Rahmen unseres Wald-Schwerpunktes 2022 zu finden.

Quellen: wikipedia, Hessenschau 19.01.2022, Bundesforschungsinstitut für Tierseuchen, agrarheute, dlg.org, Sonntagmorgenmagazin vom 23.01.2022
Fotos: wikipedia; https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/goerlitz-weisswasser-zittau/schweinepest-goerlitz-ausweitung-schutzzone-100.html