Schweinepest im Kinzenbacher Wald?

Bereits im Januar informierte der Heuchelheimer Bürgermeister Lars Burkhard Stein im Anzeigenblättchen über die Afrikanische Schweinpest. Diese kommt in der Regel bei Wildschweinen vor, kann allerdings auf die Hausschweine und auch auf die Menschen übertragen werden.

Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Es ist zu betonen, dass die afrikanische Schweinepest für die Menschen ungefährlich ist.

Das hessische Umweltministerium und das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit befürchtet die Gefahr einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinpest in Hessen. Es wäre fatal für die Bauernhöfe mit Schweinehaltung.

Ein Ausbruch soll möglichst früh festgestellt werden. Dazu hat das Hessische Umweltministerium ein flächendeckendes Monitoring-Programm etabliert. In Wetzlar gibt es das Tierseuchenzentrallager für Hessen, welches bereits mit zusätzlichem Material, wie Sets zur Bergung verendet aufgefundener Wildschweine und Kadaversammel-Container, ausgestattet worden ist.
Sollten Sie selbst ein verdächtiges Tier finden, bitte sofort die Gemeindeverwaltung informieren.

Aktuell werden innerhalb der Jägerschaft auch Kadaversuchhunde ausgebildet.
Infizierte und verendete Wildschweine müssen so schnell wie möglich aus dem Wald gebracht werden, um weitere Infektionen zu verhindern.

Die afrikanische Schweinepest hielt sich für ungefähr 100 Jahre im Osten des afrikanischen Kontinents; in 2014 gelang der Schweinepest der Sprung nach Europa. In Polen wurden die ersten Fälle festgestellt. Trotz eines Schutzzaunes entlang der Oder-Neiße-Grenze gelang der Viruserkrankung der Sprung über die Grenze – dies war im Oktober 2020 in Sachsen. Bereits im November 2020 war die afrikanische Schweinepest dann in Mecklenburg-Vorpommern anzutreffen und die Ausbreitung geht weiter.
Betroffen sind Haus- und Wildschweine und die meisten der betroffenen Tiere verenden qualvoll.

Übertagen wird das Virus durch den direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder mit deren Kadavern sowie kontaminiertem Material wie landwirtschaftlich genutzten Geräten, Jagdutensilien, Kleidung, Futter oder Speiseabfällen.
Für den Fall eines lokalen Ausbruches in unserer Gegend wurde bereits eine Schutzverordnung durch die Landesregierung erlassen. Auf dieser Grundlage werden Sperrzonen eingerichtet, in welchen besondere und weitergehende Regeln gelten. Ausgehend von den Erfahrungen, die man aus einer erfolgreichen Bekämpfung eines Schweinepestausbruchs in den Böhmischen Wäldern gemacht hat, wird das betroffene Gebiet mit großer Wahrscheinlichkeit mit einem großen Zaun eingezäunt. Dort gibt es dann Jagd-Ruhe und das Suchen von Fallwild sowie die Beseitigung von möglichen Virusträgern.
Der personelle Aufwand bei einem solchen lokalen Ausbruch ist enorm, weil mehrmals wöchentlich das betroffene Gebiet mit hoher Personalstärke abgesucht werden muss, um das Schweinepestvirus sicher ausmerzen zu können.

Sollte ein Ausbruch festgestellt werden, so wird die Bürgerschaft über die uns zu Verfügung stehenden Kanäle informiert.

Quelle: Heuchelheimer Anzeigenblättchen, 16. Januar 2021, agrarheute.com, Wikipedia

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