Gehälter für Staatsdiener – eine Belastung für die Kommunen

Der Mai verspricht für Deutschlands Beamte beim Blick auf den Gehaltszettel ein echter Wonnemonat zu werden. Denn der Gehaltszettel weist ab jetzt ein paar hundert Euro mehr aus als bisher.
Das liegt nicht etwa am Tarifabschluss für dieses Jahr von 2,8 Prozent, sondern daran, dass die Bundesregierung die Besoldungsordnung für Beamte einer Generalrevision unterzogen hat. In der Folge wurde das Gehaltsniveau in allen Besoldungsgruppen kräftig angehoben. Ursächlich dafür war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Herbst vergangenen Jahres. Darin verwarfen die Richter die Besoldung der Berliner Landesbeamten als zu niedrig und stellten Maßstäbe auf, an denen sich die Besoldung der Beamten in Deutschland künftig orientieren muss.
Im Kern besagen die Richter, dass kein Beamter weniger als 80 Prozent des mittleren Einkommens aller Beschäftigten verdienen darf. Zudem müssen die Gehälter der Staatsdiener mit der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung in Deutschland Schritt halten. Die Richter verlangen, dass ein Beamter in der Lage sein muss, seine Familie als Alleinverdiener zu ernähren. Die jährlichen Mehrkosten dafür belaufen sich allein für den Bundeshaushalt auf 3,5 Milliarden Euro.

Laut der neuen Gehaltsliste erhalten zum Beispiel Beamte der Besoldungsstufe A 14 – zu ihnen zählen Oberstudienräte und stellvertretende Schulleiter – bis zu fast 1300 Euro mehr pro Monat als bisher. Das entspricht einem Aufschlag von über 20 Prozent gegenüber ihrem alten Gehalt.
Selbst in den unteren Einkommensgruppen können Staatsdiener noch mit Gehaltsaufschlägen von zwischen 500 und 600 Euro monatlich rechnen, ohne dass sie mehr leisten oder mehr Verantwortung übernehmen müssen.
Von solch üppigen Lohnsteigerungen können die Beschäftigten in der Privatwirtschaft nur träumen; mehr noch, sie dürften den meisten Beschäftigten in der Privatwirtschaft nur schwer zu vermitteln sein.
Und das zu Recht. Denn anders als Staatsdiener beziehen sie ihre Einkommen nicht aus Steuern, die andere entrichten müssen. Sie müssen sie vielmehr jeden Tag aufs Neue im Markt und im Wettbewerb legitimieren – indem sie Güter produzieren, die anderen Nutzen stiften. Ihre Gehälter müssen sich daher an der Produktivität ausrichten.
Das Urteil der Karlsruher Richter lässt zudem außer acht, dass die Alimentierung der Beamten eine implizite zweite Komponente enthält, über die die Beschäftigten in der Privatwirtschaft nicht verfügen. Es ist dies die Unkündbarkeit. Sie ist gerade in Krisenzeiten, in denen die Beschäftigten in der Privatwirtschaft um ihre Jobs zittern, ein großes Privileg und begründet den Lohnabstand zur Privatwirtschaft. Hinzu kommen dann noch die Beihilfezahlungen zur privaten Krankenversicherung, ein deutlich höheres Rentenniveau, als bei den gesetzlich Versicherten.
Da ist es kein Wunder, dass mittlerweile jeder 8. Arbeitnehmer beim Staat verbeamtet oder angestellt ist. Bürokratieabbau wird da immer schwieriger, ebenso wie in der Wirtschaft Produktivität und Kreativität unter solchen Konstellationen leiden dürften.

Quelle: Der andere Blick am Morgen, von Malte Fischer, Wirtschaftsredaktor NZZ Deutschland, Neue Züricher Zeitung – online, 5.5.26 / Bild: ChatGPT

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