Die Briefwahl

Briefwahlunterlagen

Gerade jetzt in Zeiten der Pandemie werden wohl sehr viele Bürger auf Briefwahl umsteigen.
Wie aber komme ich an die Unterlagen? Genau dazu haben wir mal beim Hauptwahlleiter der Gemeinde Herrn Peter nachgefragt. Wir hoffen, Euch mit diesen Infos weiterhelfen zu können, so dass alles korrekt abläuft und die Gefahr einer Ansteckung bei der Kommunalwahl sehr gering bleibt.

Die Briefwahl ist theoretisch ab 01.02.2021 möglich. Allerdings ist dafür die Wahlbenachrichtigungskarte notwendig. Nur in Ausnahmefällen geht diese bereits vorher (z. B. jemand ist ab 05.02. für 3 Monate in Australien). Dazu müsst Ihr dann Herrn Peter auf der Gemeinde anrufen (06409 69-25).
Dieses Jahr geht die Anmeldung zur Briefwahl einfach und unkompliziert. Ihr könnt nach wie vor den Antrag auf der Rückseite der Wahlberechtigung ausfüllen und einreichen oder ihr geht auf die Homepage der Gemeinde (biebertal.de). Direkt auf der Startseite ist dann ein Hinweis zur Beantragung der Briefwahl.
Um diese dort zu beantragen ist allerdings ein Code notwendig, den Ihr auf der Wahlbenachrichtigungskarte findet. Wenn Ihr also die Briefwahl online beantragt und Euch mit dem Code entsprechend ausgewiesen habt, bekommt ihr die Briefwahlunterlagen automatisch zugeschickt. Theoretisch habt Ihr bis 15.03. 15 Uhr Zeit die Briefwahl zu beantragen. Allerdings sagt der logische Menschenverstand, dass da natürlich keine Zustellung mehr erfolgen kann.

Die Wahlbenachrichtigungskarte wird Mitte Februar vom Land Hessen verschickt.

Um die Unterlagen jetzt wieder zur Gemeinde zu bekommen, müssen die Stimmzettel in die entsprechende beiliegenden Umschläge und dann per Post eingereicht werden. Alternativ geht auch der Briefkasten der Gemeindeverwaltung.
Damit nicht alle losrennen, um die Unterlagen bei der Gemeinde einzuwerfen, könnte man sich vielleicht in der Nachbarschaft absprechen und einer nimmt die Unterlagen für alle mit.

Wenn man für andere Personen als sich selbst Briefwahl beantragen möchte, braucht man eine Vollmacht der Person. Dafür reicht ein formloses Schriftstück. Es muss aber die Unterschrift der entsprechenden Person beinhalten. Man kann, bei entsprechender Vollmacht, für bis zu 4 Personen Briefwahlunterlagen beantragen.

Da bei der Kommunalwahl panaschieren und kumulieren gilt, werden am Wahltag selbst bei den Briefwahlunterlagen nur die Stimmzettel mit den Parteikreuzchen ausgezählt.
Die Auszählung der Kreuzchen für einzelne Personen erfolgt dann am Montag + Dienstag.

Siehe dazu auch (ab 2.2.2021) den folgenden Bericht zur Kommunalwahl und (ab 4.2.2021) die Kandidaten für die Ortsbeiratswahl (die ihre Unterlagen geschickt haben) unter “Biebertal entdecken” in den verschiedenen Ortsteilen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert