Trinkwassergutachten

Der Verein >Biebertaler Natur erleben und bewahren e.V.< hat Spenden gesammelt und für 5.000,- € ein umfängliches Gutachten
“zur möglichen Gefährdung des Trinkwassers der Gemeinde Biebertal durch die Errichtung von Windkraftanlagen (WEA) im Vorranggebiet für die Windkraftnutzung VTG- 4104 (Helfholz) sowie zur Bemessung der Wasserschutzzone II des Wasserschutzgebietes WSG-ID 531-011” durch Dr. phil. nat. Dipl-Geograph Alexander Stahr erstellen lassen.
Das Gutachten wird auf der Gemeindevertreterversammlung
am 08. 12. 2020 in Rodheim an die Gemeindevertreter übergeben.

Im Ergebnis zeigten sich weitere Aspekte, die in dem von der Gemeinde 2004 beauftragten Gutachten noch nicht berücksichtigt wurden. Damit ergeben sich neue, gute Argumente gegen die Errichtung von Windrädern auf der Gemarkung “Helfholz” (oben im Bild zu sehen).

Als ein Ergebnis ergeben sich aber auch weitere grundsätzliche Fragen:
Warum müssen erst engagierte Bürger privat ein Gutachten beauftragen?,
um wesentliche Argumente für die gemeindliche Argumentation im Klageverfahren gegen Windkrafträder und das Vorranggebiet Helfholz beizubringen?
(Wobei nicht unerwähnt bleiben soll – wie aus informierten Kreisen zu erfahren war – dass die Gemeinde den Verein mit Unterlagen für das Gutachten tatkräftig unterstützt hat.)

Dennoch: Es ist ja schön, wie letztlich selbstverständlich, wenn Bürger über Ergebnisse gemeindlicher Arbeit informiert werden. Die Krux dabei: Wenn man es in der Zeitung liest, ist bereits alles passiert.

Bürgerin und Bürger fühlen sich so nicht mitgenommen, nicht beteiligt – und viele im Ort vorhandenen Kompetenzen bleiben oft ungenutzt – sind letztlich nicht einmal bekannt.
Helfen könnte eine Prozessinformation über gemeindliche Vorhaben und Projekte?
Das Reduziert Unwissen und Phantasien sowie falsche Schlussfolgerungen.
Zudem würden sich informierte Bürger/innen möglicherweise wieder mehr für Politik interessieren und mitwirken wollen und können.
Transparenz und Informiertheit sind ja wesentliche Element unserer Demokratie; gerade jetzt, wo immer häufiger “Privatwahrheiten”, statt fundierter Hypothesen und ausgetauschter Standpunkte, in Medien und Köpfen kursieren.

Folgender Ergebnisbericht war am 05.12.2020 im Gießener Anzeiger zum Thema zu lesen:


Pressemitteilung
des Vereins Biebertaler Natur erleben und bewahren e.V.

Gefahr für Biebertaler und Hohenahrer Trinkwasser

Auf einer Exkursion des Vereins Biebertaler Natur erleben und bewahren e.V. fiel auf, wie nahe der natürliche Wasserspeicher Helfholz, der Wald zwischen Königsberg und Erda, an den Quellbächen Strupbach und Dünsbergbach liegt. Diese beiden Bäche speisen den Brunnen „Obermühle“, der 6 der 7 Ortsteile der Gemeinde Biebertal mit Trinkwasser versorgt. Gleichzeitig wird in diesem Bereich auch das Grundwasser für die Brunnen „Quelle Helfholz“ und „Köppelwies“ für Hohenahr-Erda gewonnen.

Dies ist einer der Gründe, weshalb die Gemeinde Biebertal mit Unterstützung der SPD, CDU und den Freien Wählern, vertreten durch Bürgermeisterin Patricia Ortmann, gegen das Regierungspräsidium Mittelhessen wegen der unberechtigten Ausweisung des Helfholz als Vorranggebiet für Windkraft klagt.

Von einem Gutachten der Gemeinde war bekannt, dass die geplante Waldrodung, die groben Erdbewegungen für Zuwege und Trassen in diesem steilen Gebiet, Fundamente für 250 m hohe Windräder, das Hantieren mit wassergefährdenden Stoffen und Ölen eine Zerstörung von natürlichen Speicherräumen und die Gefährdung des Trinkwassers bedeuten.

Bisher fällt das Helfholz in die bisherige Trinkwasserschutzzone III, welche nur Auflagen für WKA vorsieht. Doch ist es nicht ersichtlich, weshalb die Wasserschutzzone II, die generell eine Errichtung von WEA verbieten würde, am Waldrand endet. Um diese Frage unabhängig und wissenschaftlich fundiert abzuklären, beauftragte der Verein Biebertaler Natur erleben und bewahren e.V. ein mit Spenden finanziertes Gutachten, welches jetzt vorliegt.

Die Schutzzone II wird als 50-Tage-Linie abgegrenzt, das ist die geringe Zeit die Verunreinigungen brauchen, um ins Grundwasser zu gelangen. Im Gutachten wird darauf hingewiesen, dass diese Zone II schon jetzt 200 m ans Vorranggebiet heranreicht, so dass es bei über 200 m hohen WEA im Havariefall zu einer Kontamination direkt oder indirekt über Oberflächen oder oberflächennahe Abflüsse in den Strupbach und letzten Endes in die Trinkwasserbrunnen kommt. Die Gutachter gehen aber davon aus, dass die Bemessung der Zone II aus fachlicher Sicht basierend auf einer zeitgemäßen Datenlage erheblich größer festzulegen ist. Sie weisen darauf hin, dass die letzte amtliche Festlegung 2004 erfolgte. Die Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete (W101) sieht jedoch vor, alle 10 Jahre zu überprüfen, ob alle Gefährdungspotentiale abgedeckt sind und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Laut Gutachten ist eine Neufestsetzung notwendig, weil die Umwandlung dieses Waldareals in einen Windpark ein völlig neues Szenario mit einer Vielzahl von Gefährdungspotentialen darstellt. Aus diesem Grund sei es zum Schutz des Trinkwassers die Pflicht der Behörden sicherzustellen, dass keine Windenergieanlagen in einer realen Zone II errichtet werden.

Auch aufgrund fehlender Begründungen bzw. belastbarer Daten für die Bemessung aus 2004 wird im Gutachten die Neufestsetzung der Schutzzonen gemäß DVGW W101 unter modernen geohydraulischen Aspekten empfohlen. Es wird erklärt, den Oberlauf des Strupbaches als besonders risikobehaftetes Gebiet anzusehen, dessen Anteil am Trinkwasser bisher zu gering bemessen ist. Die von der Richtllinie W101 geforderten unter- und oberirdischen Zuflüsse sind bisher noch nicht bekannt und benannt, und Angaben über die Fließgeschwindigkeiten fehlen. Auch deshalb ist eine neue Bemessung der Schutzzonen notwendig.

Das Fazit des Gutachtens ist, dass aufgrund der kritischen hydrologischen Faktenlage aus fachlicher Sicht eine potentielle Gefährdung der Trinkwasserversorgung Biebertals durch die Umsetzung der Planungen im Helfholz vorliegt. Von der Errichtung und dem Betrieb von WEA ist daher nach Auffassung der Gutachter unbedingt abzusehen.

Der Verein Biebertaler Natur erleben und bewahren e.V. übergab das Gutachten an die Bürgermeisterin, um ihr für den Schutz des Waldes und des Trinkwassers am Helfholz ein weiteres wissenschaftliches Argument zur Verfügung zu stellen. Der Verein machte das Gutachten auch den Gemeindevertretern zugänglich, um deren Antrag zur Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes an die Obere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium mit Fakten zu stützen.

Bild: weitergeleitet von Thorsten Cramer




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