Informationsveranstaltung zu den privaten Fördermöglichkeiten in der Dorfentwicklung

v.l. Herr Heßler (Gemeinde Biebertal), Frau Ortmann (Bürgermeisterin), Frau Stiehl (Abteilung für ländlichen Raum), Herr Schnarr (plusConcept)

Die Gemeinde Biebertal wurde im Juli 2020 vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als gesamtkommunaler Förderschwerpunkt in das hessische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen.

In der Konzeptphase wurde ein integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) für die Gemeinde Biebertal gemäß Leitfaden und Leistungsbeschreibung erarbeitet, welches im Weiteren das zentrale Steuerungselement für das kommunale Handeln als solches und insbesondere für die Dorferneuerung darstellt.

Die Gemeinde Biebertal befindet sich nun für die Jahre (2022 – 2027) in der Förderphase des Hessischen Dorfentwicklungsprogramms.

Ein Teil des Dorfentwicklungsprogramms ist dabei auch die städtebauliche Beratung. Dazu hat die Gemeinde Biebertal zum 01.03.2023 das Fachbüro plusConcept aus Schwalmstadt beauftragt.

Die städtebauliche Beratung steht privaten Investitionsträgern kostenlos vor einer möglichen Förderantragstellung zur Verfügung. Vorrangig umfasst die Beratungstätigkeit die Beratung der Hauseigentümer über gestalterische, bautechnische und technische Fragen, Grundrissanordnung und den Verfahrensablauf der für die Umsetzung relevanten Fördermaßnahmen und basiert auf der Richtlinie des Landes Hessens zur Förderung der ländlichen Entwicklung – in der jeweils gültigen Fassung und auf Grundlage des IKEK’s.

Hierzu findet am Dienstag, 30.05.2023 um 19:00 Uhr eine Informationsveranstaltung im Bürgerhaus Rodheim, kleiner Saal statt, zu der alle interessierten Personen recht herzlich eingeladen sind.

Die Beratung von Privatpersonen ist auf das abgegrenzte Fördergebiet und Kulturdenkmäler in den sechs Ortsteilen der Gemeinde Biebertal Förderschwerpunktes beschränkt.

Wenn Sie Fragen oder Interesse an einer städtebaulichen Beratung haben, können Sie sich gerne an die Gemeinde Biebertal, Herrn Heßler (Tel. 06409 69 – 32 oder chessler@biebertal.de) wenden.

Bild, Text und Quelle: Gemeinde Biebertal

Das Projekt Dorfentwicklung

Das obige Logo wurde für den im Jahr 2021,und Folgejahren laufenden Prozess nach dem >Leitfaden zur Erstellung eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzepts< (IKEK) des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung erstellt. Der dort vorgeschriebene Ablauf ist für eine Gemeinde Bedingung für die Erlangung von Fördergeldern. Daran wurden in den Ortsteilen große Hoffnungen geknüpft, da zum Teil bis zu 85 % (von was eines Projektes vom Land übernommen werden könnten – so hieß es immer wieder von Seiten unserer Bürgermeisterin.

In diesem Prozess hatten und haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Wunschprojekte für die kommenden Jahre für die Gemeindeentwicklung einzubringen. Dabei wurden 5 Hauptthemen bearbeitet:
> Wohnungsangebot / Innenentwicklung
> Jugend-, familien-, seniorengerechtes Biebertal
> Gemeinschaftsleben / Infrastruktur
> Wirtschaft und Versorgung
> Freizeitangebot, Naherholung, Tourismus.

Daneben können auch Privatpersonen über diese IKEK-Programm Gelder für Maßnahmen an ihrem Haus beantragen, wenn das Grundstück im vom Land ausgewiesenen Fördergebiet liegt, bis 1950 erbaut wurde und nicht charakterlich verändert ist. Denn gefördert wird hier das baukulturelle Erbe einer Gemeinde.
Die vom Land vorgegebenen Fördergebiete sind im Frühjahr 2022 im Rathaus einsehbar, aber seitens der Gemeinde nicht veränderbar.

Für den öffentlichen Bereich wurden nach dem hessischen Leitfaden zum integrierten kommunalen Entwicklungskonzept (IKEK) folgende Themenfelder beleuchtet:
> Bestandsanalyse mit Stärken und Schwächen – Ortsprofile mit Stärken und Schwächen
> Leitbild, Handlungsfelder und Entwicklungsziele – Umsetzungsstrategie – Projektideen zu den Themenbereichen
> Kommunikation, soziale Infrastruktur, Siedlungsentwicklung, Nahversorgung, Verkehr, technische Infrastruktur,
> Wirtschaft, Tourismus, Freizeit, Kultur.
Damit soll das kommunale Handeln mit bürgerschaftlichem Engagement ausgerichtet werden.

Dazu ist ein vorgeschriebener Prozessverlauf einzuhalten, um einerseits zu konkreten Projektideen und andererseits zu Förderanträgen zu kommen – wobei hier – im Gegensatz zu privaten Projekten – das dicke Ende zum Schluss kommt.
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