Neue Vorschriften im Verkehr – in Deutschland und Europa

Gastbeitrag von Gerd Wegel, Frankenbach, für den ACE Mittelhessen
ACE/Mittelhessen 4. Januar 2023 –  Nicht nur in Deutschland treten mit dem Jahreswechsel wieder neue Regelungen und Vorschriften in Kraft. Auch im europäischen Ausland stehen zahlreiche Änderungen in Sachen Mobilität an, die auch Reisende aus Deutschland betreffen. Worauf bei der Reiseplanung ab dem Jahr 2023 zu achten ist, erläutert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter.   
Bahnreisende in der gesamten Europäischen Union genießen ab dem 7. Juni 2023 umfassendere Fahrgastrechte. 
– Menschen mit eingeschränkter Mobilität: Anspruch auf Hilfe beim Ein- und Aussteigen – bis 24 vor Zugabfahrt
anforderbar;
– Reservierung für Fahrräder möglich;
– Entschädigung bei Verspätungen;
Im Ausland bezahlen Die Maestro-Funktion vieler Girokarten wird zum 1. Juli 2023 abgeschafft. Alternative?
Österreich Seit 1. Oktober 2022 sind zahlreiche Änderungen in der Straßenverkehrsordnung zum Schutz von Radfahrenden, Zufußgehenden und Kindern. vorgenommen worden.
– Radfahrende dürfen innerorts nur mit einem Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern überholt werden, außerorts
müssen es 2m sein;
– Am Ende eines Radstreifens müssen sich Fahrzeuge ab sofort auch innerorts abwechselnd einordnen, wenn der
Radfahrende die Richtung beibehält. Auf Landstraßen sind Radfahrende hingegen wartepflichtig,
– An Haltestellenbereich von Bussen und Straßenbahnen dürfen Autos nur noch an der Seite vorbeifahren, wo keine
Leute ein- und aussteigen;
– Schulstraßen in unmittelbarer Umgebung zu Schulen mit zeitweisem KFZ-Verkehr-Verbot. 
Frankreich Einrichtung von Umweltzonen ab 1. Juli 2023 und Befahren mit besonderen Plaketten eingerichtet. In Straßburg und Umgehung verschärfte Ahndung bei Verstößen.
Großbritannien Teile der Innenstadt von Glasgow sind bereits seit Juni dieses Jahres zur Umweltzone erklärt worden. Ab Juni 2023 werden Verstöße auch geahndet und Bußgelder erhoben.   
Italien Amalfitana (südlich von Neapel) ab Ostern beschränkt befahrbar (viele Einzelbestimmungen, siehe Verlinkung auf Infrastruktur)
Venedig erhebt Eintritt: mindestens 6 Euro ab 6. Juli. Eintrittskarten können im Vorfeld online gebucht werden. Gilt nicht für Hotelgäste.

Lesen Sie den ausführlichen Text von Gerd Wegel unter Infrastruktur.biebertaler-bilderbogen.de/Neue Vorschriften

Kontakt zum ACE Auto Club Europa e. V.
Gerd Wegel, 1.Kreisvorsitzender Kreis Mittelhessen
Kirchstraße 34 35444 Biebertal / Frankenbach
Tel.: 06446 / 921459 – Fax: 06446 / 921459
Mobil: 0171 / 2039111 – E-Mail: gerdwegel@live.de
http://www.ace.de

Unfall- & Pannenstellenabsicherung

Wisst ihr noch, wie weit weg genau das Warndreieck bei einem Unfall oder einer Panne stehen muss?

Entfernung des Warndreiecks bei Panne oder Unfall

Ganz ehrlich – die genaue Meter Anzahl hätte ich nicht mehr drauf gehabt. Ich hätte nach meinem Ermessen das Warndreieck aufgestell. Damit aber Helfer geschützt sind und der andere Verkehr rechtzeitig gewarnt wird, muss der Bremsweg anderer Fahrzeuge bedacht werden.
Auch wenn ich als Autor diesen Beitrages nicht regelmäßig Auto fahre, so werde ich mir doch ne Eselsbrücke bauen. Innerorts 50 km/h = 50 m weg. Dasselbe für Landstraße 100 km/h = 100m weg und beides zusammen auf der Autobahn. Oft sieht man Warndreiecke am Rand stehen, aber es kommt keine Panne oder Unfall zum Vorschein.
Um hinterher das Warndreieck auch wieder aufzusammeln, einfach die Hülle oder Verpackung dafür auf den Fahrersitz legen. Darauf sitzen möchte mit Sicherheit keiner von Euch. Aber bevor ihr das Warndreieck auspackt, zieht auf jeden Fall die Warnweste an! Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit erkennen die anderen Verkehrsteilnehmer euch schon beim Aufstellen des Warndreiecks. Die Warnweste ist im übrigen seit 2014 Pflicht in jedem Fahrzeug und muss mindestens eine für den Fahrer enthalten. Hat meine keine im Auto dabei droht ein Bußgeld in Höhe von 15 €!

Aufgepasst, wenn ihr ins Ausland möchtet. Dort gelten andere Regeln. So muss z. B. in Österreich, welches ja auch ein beliebtes Urlaubsziel vieler Deutscher ist, jeder im Fahrzeug eine Warnweste dabei haben und bei Verlassen des Fahrzeuges auch tragen. Ist dies nicht der Fall, droht dort ein Bußgeld bis zu 2.180 €. Laut ÖAMTC gibt es dort allerdings keine fix definierte Entfernung, die zwischen Pannendreieck und Auto eingehalten werden muss. Es sollte so aufgestellt sein, dass der die Lenker herannahender Fahrzeuge ab dem Erkennen des Pannendreiecks noch genügend Zeit und Platz haben, um auszuweichen oder anzuhalten.

Also vor dem Urlaub am besten mal kurz schlau machen. Dann kommt auch hinterher nicht die böse Überraschung.

Weitere Infos dazu erhaltet ihr beim Auto Club Europa E.V. (ACE) und anderen Institutionen dieser Art.

Bild: ACE
Quelle: ACE Facebook, Bussgeldkatalog.de, autorevue.at