Neue Vorschriften im Verkehr – in Deutschland und Europa

Gastbeitrag von Gerd Wegel, Frankenbach, für den ACE Mittelhessen
ACE/Mittelhessen 4. Januar 2023 –  Nicht nur in Deutschland treten mit dem Jahreswechsel wieder neue Regelungen und Vorschriften in Kraft. Auch im europäischen Ausland stehen zahlreiche Änderungen in Sachen Mobilität an, die auch Reisende aus Deutschland betreffen. Worauf bei der Reiseplanung ab dem Jahr 2023 zu achten ist, erläutert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter.   
Bahnreisende in der gesamten Europäischen Union genießen ab dem 7. Juni 2023 umfassendere Fahrgastrechte. 
– Menschen mit eingeschränkter Mobilität: Anspruch auf Hilfe beim Ein- und Aussteigen – bis 24 vor Zugabfahrt
anforderbar;
– Reservierung für Fahrräder möglich;
– Entschädigung bei Verspätungen;
Im Ausland bezahlen Die Maestro-Funktion vieler Girokarten wird zum 1. Juli 2023 abgeschafft. Alternative?
Österreich Seit 1. Oktober 2022 sind zahlreiche Änderungen in der Straßenverkehrsordnung zum Schutz von Radfahrenden, Zufußgehenden und Kindern. vorgenommen worden.
– Radfahrende dürfen innerorts nur mit einem Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern überholt werden, außerorts
müssen es 2m sein;
– Am Ende eines Radstreifens müssen sich Fahrzeuge ab sofort auch innerorts abwechselnd einordnen, wenn der
Radfahrende die Richtung beibehält. Auf Landstraßen sind Radfahrende hingegen wartepflichtig,
– An Haltestellenbereich von Bussen und Straßenbahnen dürfen Autos nur noch an der Seite vorbeifahren, wo keine
Leute ein- und aussteigen;
– Schulstraßen in unmittelbarer Umgebung zu Schulen mit zeitweisem KFZ-Verkehr-Verbot. 
Frankreich Einrichtung von Umweltzonen ab 1. Juli 2023 und Befahren mit besonderen Plaketten eingerichtet. In Straßburg und Umgehung verschärfte Ahndung bei Verstößen.
Großbritannien Teile der Innenstadt von Glasgow sind bereits seit Juni dieses Jahres zur Umweltzone erklärt worden. Ab Juni 2023 werden Verstöße auch geahndet und Bußgelder erhoben.   
Italien Amalfitana (südlich von Neapel) ab Ostern beschränkt befahrbar (viele Einzelbestimmungen, siehe Verlinkung auf Infrastruktur)
Venedig erhebt Eintritt: mindestens 6 Euro ab 6. Juli. Eintrittskarten können im Vorfeld online gebucht werden. Gilt nicht für Hotelgäste.

Lesen Sie den ausführlichen Text von Gerd Wegel unter Infrastruktur.biebertaler-bilderbogen.de/Neue Vorschriften

Kontakt zum ACE Auto Club Europa e. V.
Gerd Wegel, 1.Kreisvorsitzender Kreis Mittelhessen
Kirchstraße 34 35444 Biebertal / Frankenbach
Tel.: 06446 / 921459 – Fax: 06446 / 921459
Mobil: 0171 / 2039111 – E-Mail: gerdwegel@live.de
http://www.ace.de

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