Was gibt es neues in 2024? Teil 3

Vorgestern hatten wir Preissteigerung bei Benzin, Diesel und Heizöl ; gestern haben wir über mehr Lohn in gewissen Branchen berichtet. Auch Beschäftigte in der Pflege bekommen ab Mai mehr Geld. Aber was passiert mit denen, die Angehörige zu Hause pflegen?

Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht – je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht.

Auch die in einem Heim gepflegt werden müssen, bekommen größere Unterstützung. So erhöht die Pflegekasse die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.

Und wenn wir gerade bei unseren älteren Mitbürgern sind, dann stellt sich die Frage, wie es mit den agilen Rentnern aussieht. Noch gibt es keine genaue Zahlen, aber es wird mit einer Erhöhung von 3,5 % für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner herauslaufen. Wer aber teilweiser oder volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf ab diesem Jahr mehr hinzu verdienen. Übrigens steigt das Eintrittsalter in die Rente auf 66 Jahre. Damit ist der Jahrgang 1958 betroffen. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.

Auch beim Elterngeld gibt es Änderungen. Wer Kinder nach dem 01.04.2024 bekommt, hat bereits ab 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen Anspruch auf das Elterngeld. Diese Grenze lag vorher bei 300.000 Euro und soll 2025 sogar noch auf 175.000 Euro sinken. Für Alleinerziehende sinkt sie im April auf 150.000 Euro.

Der Grundfreibetrag steigt bei Ledigen zudem von 10.908 Euro auf 11.604 Euro, bei Verheirateten liegt die Grenze bei 23.208 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag zur Sicherung des Existenzminimums von Kindern steigt von 6024 Euro auf 6384 Euro je Kind an. Bei getrennten Eltern ist es die Hälfte. 

Durch diese Erhöhungen wird auch die Düsseldorfer Tabelle angepasst. Sie dient ja als Richtlinie für Unterhaltszahlungen. Für Kinder bis einschließlich 6. Lebensjahr sind dann 480 Euro (statt 437 Euro), für Kinder bis einschließlich 12. Lebensjahr 551 Euro (statt 502 Euro) und für Kinder bis zur Volljährigkeit: 645 Euro (statt 588 Euro) fällig. Allerdings steigt auch die Höhe des Eigenbedarfs. Er beträgt ab kommendem Jahr 1200 Euro (für nicht erwerbstätige Unterhaltsschuldner) bzw. 1450 Euro (für erwerbstätige Unterhaltsschuldnern).

Mehr Geld gibt es auch für Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger. So erhalten alleinstehende monatliche 61 € mehr. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekommen 51 € mehr. Bis zum 6. Geburtstag gibt es 357 € und von 6-13 Jahre 390 €.

Ob durch diese ganze Erhöhungen Entlastungen anstehen, wird sich erst noch zeigen. Morgen im abschließenden letzten Teil schauen wir unter anderem noch aufs E-Rezept und die Brustkrebsfrüherkennung.

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Quelle: focus.de,