Die künftige Entwicklung unserer Region – mitbestimmen

Wo können künftige Baugebiete für Industrie, Gewerbe oder Wohnen ermöglicht werden? Wo hat der Hochwasserschutz oder Trinkwasserschutz Vorrang? Wo dürfen Rohstoffe abgebaut werden?
Auf derartige Fragen gibt, uns betreffend, der Regionalplan Mittelhessen etwa alle 10 Jahre Antworten.

Die obere Landesplanungsbehörde im Regierungspräsidium Gießen ist in diesen Prozess als Geschäftsstelle der Regionalversammlung federführend und koordiniert die unterschiedlichen Ebenen, die am Plan mitarbeiten.

Vom 10. Januar bis zum 11. März kann der Entwurf öffentlich eingesehen werden.

Die Planungen können in der oben angegebenen Zeit Im Internet unter www.rp-giessen.hessen.de oder auch persönlich in den Kreishäusern der Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Limburg, Marburg-Biedenkopf, Vogelsbergkreis, Weilburg und in der Geschäftsstelle der Regional-Versammlung Mittelhessen, Colemanstr. 5, Gießen, Zimmer 123 montags bis donnerstags von 8.30-12 und 13.30-15 Uhr, sowie freitags von 8.30-12 Uhr eingesehen werden. Am schnellsten findet ihr die Unterlagen und die Möglichkeit zur digitalen Beteiligung hier .

Stellungnahmen können in dem gleichen Zeitraum – bis 2 Wochen danach – dort abgegeben oder auch online eingereicht werden: beteiligungsportal.hessen.de. Die Nutzung dieses digitalen Zugangs hat den Vorteil, dass die Hinweise, Einwände, Anregungen aus der Bevölkerung, von Firmen, Verbänden, Kommunen passgenau dem jeweiligen Kapitel des Entwurfs zugeordnet und weiterbearbeitet werden können. Auch schriftlich lassen sich Eingaben machen:
Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 31 – Regionalplanung, Bauleitplanung, Colemanstr. 5, 35394 Gießen oder per Mail: regionalplan@rpgi.hessen.de – in diesem Fall sollte das bereitgestellte Formblatt benutzt werden. Ab dem 28. März werden die Eingaben beraten und in den Regionalplan eingearbeitet, so dass am Ende ein 31-köpfiges Gremium über die endgültige Fassung des Regionalplanes für die nächsten 10 Jahren beschließen kann.

Am 31. Januar findet von 17-19 Uhr eine Online-Info-Veranstaltung zum Thema statt.
Anmeldung bis 24. Januar per Mail an: vorzimmer.abtIII@rpgi.hessen.de


Dies ist eine erste Ankündigung. Es werden weitere Berichte folgen, in dem wir uns die einzelnen Sachen unserer Gemeinde genauer anschauen.


Quellen: RP Gießen sowie Sonntagmorgenmagazin 9. Januar 2022 und Biebertal.de

Grundwasserschutz in Biebertal

Kalksteinbruch 1995

Knapp 30 Jahre ist es her, dass die Firma Westermann ihren Kalksteinabbau am Eberstein eingestellt hat. Zurück blieb, wie auf dem Foto von 1995 zu sehen ist, ein Krater mit schroffen Felswänden als tiefe Wunde in der Natur. Dazu hohe Abraumhalden von nicht verwertbaren Kalkstein.

Aufgrund von Verunreinigungen waren die bisherigen Wassergewinnungsanlagen von Rodheim und Vetzberg nicht mehr nutzbar. Die Gemeinde musste sich also mit der Problematik der Wasserversorgung auseinander setzen. 1992 fiel dann die Entscheidung, an der Obermühle, dort, wo der Fellingshäuser Brunnen bereits Wasser liefert, eine Probebohrung durchzuführen. In 80 Meter Tiefe war genügend Grundwasser vorhanden, um damit zukünftig alle Biebertaler Ortsteile – außer Krumbach – zu beliefern. Die tiefe Sohle des Steinbruches, die nur knapp über dem Grundwasserspiegel lag, machte allerdings Probleme.

Durch Rekultivierung und durch die Natur sieht man von den schroffen Felswänden heute sehr wenig. Der ganze Bereich des Ebersteines steht unter Naturschutz und es ist beeindruckend, welches ein tolles Biotop für seltenen Pflanzen und Tierarten sich dort entwickelt hat. Bis heute von werden alle Biebertaler Ortsteile (Ausnahme Krumbach) von dort mit Wasser versorgt.

Kalksteinbruch heute

Den kompletten Bericht von Peter Kleiner finden Sie unter:
https://infrastruktur.biebertaler-bilderbogen.de/?p=192

Fotos und Infos: Peter Kleiner