Was gibt es neues in 2024? Teil 4

In den letzten Tagen haben wir über viele Erhöhungen gesprochen. So steigt der Preis für CO2, aber auch der Mindestlohn, Elterngeld und Bürgergeld. Das sind aber nicht alle Neuerungen, die das Jahr 2024 mit sich bringt.

Auch im Gesundheitswesen schreitet die Digitalisierung voran. So sind Vertragsärzte seit Montag verpflichtet für verschreibungspflichtige Medikamente ein E-Rezept auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte dann drei Optionen: per App1, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.

Außerdem wird der Klinikatlas eingeführt. Ab April kann man dann voraussichtlich in einem Online-Portal nachlesen, welche der 1700 Kliniken bundesweit welches Angebot in ihrem Portfolio hat. Das sogenannte Transparenzverzeichnis soll als interaktives Portal verständlich über die Angebote informieren.

Ab Juli wird dann auch die kostenlose Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte von 69 auf 75 Jahre angehoben. Ebenso soll es ab Juli sogenannte Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau geben. Bereits ab April darf man im öffentlichen Raum 25 Gramm legal besitzen – im privaten sogar 50 Gramm aus Eigenanbau. Dazu sind 3 Pflanzen erlaubt. Allerdings gilt für den gesamten Cannabis-Bereich die Altersgrenze von 18 Jahren! Für die Cannabis-Clubs fehlt aber noch der nötige Bundestagsbeschluss.

Wer wieder mal Essen gehen möchte, dem könnte eine Überraschung drohen. Wurde wegen Corona die MWST in Restaurants auf 7 % gesenkt, so gilt seit Montag wieder 19 % MWST. Damit wird Essen-Gehen deutlich teurer und nicht jeder wird sich das dann noch leisten können.

Zudem muss ab 11.02. nicht nur verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch deutlich gekennzeichnet werden, sondern auch unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel. Auch beim Pfand gibt es Erweiterungen. Werden Milch oder Milchmischgetränke seit Januar in Plastikflaschen verkauft, unterliegen sie jetzt ebenfalls dem Pfandgesetz.

Vielen ist es auch schon aufgefallen, dass die Deckel an bestimmten Getränken nicht mehr komplett abgehen. Damit soll der Müll in der Umwelt verringert werden. Deshalb gilt vom 3. Juli an: Lose Verschlusskappen sind bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen – etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen – mit einem Volumen bis zu drei Litern.

Aber 2024 bringt auch gute Veränderungen mit sich. So kommen leider erst zum Ende des Jahres einheitliche Ladekabel für Handys, Tablets, Kopfhörer und alle Elektrogeräte mit USB-Anschluss. Sie werden einheitlich mit USB-C ausgestattet. Gültig sind diese dann für alle Marken und Geräte, die innerhalb der EU verkauft werden. Damit wäre dann endlich Schluss mit dem Kabelsalat. Endlich mal ein richtig gutes Gesetz, welches schon deutlich früher hätte kommen müssen.

Eine letzte Erneuerung in 2024 betrifft den Kinderreisepass. Diese können seit Januar nicht mehr beantragt werden. Der Kinderreisepass soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden. Der Preis dafür steigt von 13 € auf 37,50 €.

Mit diesem 4. Teil der Mini-Serie “Was gibt es neues in 2024?” endet diese. Wir hoffen euch einen kleinen Überblick geschaffen zu haben, was uns das Jahr 2024 zumindest von der Regierung her bringt. Machen wir das beste daraus und im Gegensatz zu anderen Gebieten auf der Erde geht es uns ja tatsächlich sehr gut. Wir sind halt einfach den hohen Standard gewohnt.

Bild 1: flickr.com – Tanja Föhr – Creative Commons Lizens
Bild 2: flickr.com
Bild 3: pxhere.com
Quelle: focus.de,


1: Apps für E-Rezept: Über den Link kommt ihr auf die Seite, wo man sich die App für das E-Rezept kostenlos für das jeweilige Handyformat runterladen kann. Ebenso wird dort beschrieben, wie man sich anmeldet, was die Vorteile sind und wie sich der Datenschutz zusammen setzt.

Neue Regelungen und überarbeitete Vorschriften im Straßenverkehr

Im kommenden Jahr werden wieder neue Regelungen und überarbeitete Vorschriften im Straßenverkehr wirksam. Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel im ACE-Kreis MITTELHESSEN, gibt Gerd Wegel, Vorsitzender Mittelhessen Europas Mobilitätsbegleiter, einen Überblick über die maßgeblichen Neuerungen im Jahr 2024. Dafür ein Dankeschön.

Die Blackbox

Aus dem Flugzeug ist eine so genannte Blackbox hinlänglich bekannt. Ab 7. Juli 2024 gehört sie auch zur Grundausstattung eines jeden neu zugelassenen Pkw. Ein solcher Event Data Recorder (EDR), auf Deutsch “Unfalldatenschreiber”, zeichnet fortlaufend Informationen zu beispielsweise Geschwindigkeit, Bremsvorgang oder Airbag-Auslösung auf, überschreibt diese aber auch regelmäßig.

Nur im Falle eines Unfalls werden die Informationen wenige Sekunden vor und nach der Kollision gesichert, um so den Unfallhergang besser rekonstruieren zu können. Das Auslesen geschieht in der Regel nur mit Zustimmung des Fahrenden – es sei denn es wird, beispielsweise bei Unfallverletzten oder -toten, gerichtlich angeordnet. Die Unfalldaten werden lokal im Fahrzeug in einem geschlossenen und anonymisierten System gespeichert. Da diese Neuerung bereits seit letztem Juli bei allen neu entwickelten Fahrzeugen Pflicht ist, ist die besagte Blackbox schon heute in zahlreichen Neuwagen montiert.

Die Blackbox-Pflicht dient der besseren Aufklärung von Unfall Geschehen und ist damit im Sinne der Verkehrssicherheit aus Sicht des ACE begrüßenswert.

Neufahrzeuge nur noch mit Geschwindigkeitsbegrenzung

Ebenfalls von der EU vorgeschrieben ist, dass Neufahrzeuge ab dem 7. Juli 2024 mit einem intelligenten Geschwindigkeitsassistenzsystem (kurz ISA, von Intelligent Speed Assistance) ausgestattet sein müssen. Dieses soll die Autofahrenden durch akustische oder optische Signale auf Überschreitungen des Tempolimits hinweisen.

Auch eine automatische leichte Gaswegnahme, bei dem das Gaspedal leicht nach oben gegen den Fuß drückt oder vibriert, kann der Assistent in entsprechenden Fahrsituationen ermöglichen. Autofahrende haben stets die Kontrolle über das Assistenzsystem, können es jederzeit übersteuern oder beim Motorstart komplett abschalten. Außerdem müssen Neuwagen ab nächstem Sommer über einen Notbremsassistenten, einen Müdigkeitswarner, ein automatisches Notbremslicht, einen Rückfahrassistenten und einen Notfall-Spurhalteassistenten verfügen. Zudem ist dann eine Schnittstelle verpflichtend, um eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre, so genannte “Alcolocks”, nachrüsten zu können.

Der ACE fordert schon seit Jahren die Einführung von Alcolocks zur Vermeidung von Alkoholfahrten. Die Pflicht zur Implementierung einer Schnittstelle ist ein erster Schritt in diese Richtung. Im nächsten Schritt muss der Einbau vorgeschrieben werden. Da Assistenzsysteme den Straßenverkehr sicherer machen, begrüßt der ACE diese Veränderung. Gleichzeitig dürfen sich Autofahrerinnen und –fahrer nicht blind auf entsprechende Systeme verlassen und sollten sie nur als Unterstützung betrachten, die auch Grenzen hat.

Keine M+S-Reifen mehr zulässig

Ab Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol gefahren werden. Das Piktogramm aus Berg und Schneeflocke kennzeichnet den Reifen als wintertauglich. Die reine M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) ist schon längst nicht mehr im Verkauf, darf dann aber auch nicht mehr gefahren werden.

Aktuelle Reifen tragen häufig sowohl das Alpine-Symbol als auch die M+S-Kennzeichnung, diese doppelt gekennzeichneten Reifen dürfen weiterhin gefahren werden. Wer aber nur die M+S-Kennzeichnung hat, sollte sich rechtzeitig einen neuen Satz Reifen beschaffen.

Kinderreisepass wird abgeschafft

Ab Januar 2024 wird für Reisen mit Kindern unter zwölf Jahren außerhalb der EU ein regulärer Reisepass samt Chip benötigt. Dieser kostet 37,50 Euro und ist sechs Jahre lang gültig. Bisherige Kinderreisepässe, deren Datum noch nicht abgelaufen sind, sind im Prinzip weiterhin gültig, werden aber nicht mehr von jedem Land anerkannt.

Für Reisen innerhalb der EU beziehungsweise des Schengen-Raums reicht für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis aus. Dieser kostet knapp 23 Euro, ist allerdings auch nur sechs Jahre gültig. ACE-Tipp: Rechtzeitig beantragen, da die Bearbeitungszeit von Reisepässen mehrere Wochen betragen kann.  

Einerseits wird Familien das Reisen durch die längere Gültigkeit erleichtert. Andererseits soll Kindesmissbrauch im Ausland durch die Einführung eines elektronischen Reisepasses verhindert werden.

Führerscheinprüfungen werden voraussichtlich teurer

Bereits vor dem Jahreswechsel könnten Führerscheinneulinge für die Prüfungen noch etwas mehr zahlen müssen. Eine Änderung der Gebührenordnung sieht eine Erhöhung um 11 Prozent vor. Damit würde die Gebühr für die Theorieprüfung auf knapp 25 Euro steigen. Für die praktische Prüfung der Klasse B müssten Prüflinge dann statt circa 117 Euro rund 130 Euro berappen. Die Verordnungsänderung soll noch am 15. Dezember 2023 beschlossen werden und umgehend in Kraft treten.

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Text: Gerd Wegel, Vorsitzender ACE Mittelhessen