Sabine räumt auf – ein Fall für die Versicherung?

Hagel am 12. 2. 2020

Bei uns sind durch den Sturm zwei Bäume umgefallenen. Ein Versicherungsfall?.
Im Gegenteil: Sie sollten ohnehin gefällt werden – und die Kletterrose lässt sich nun einfacher schneiden. Wer aber ist zuständig, wenn es schlimmer kommt?

Die Wohngebäudeversicherung zahlt Schäden am Gebäude, wie kaputte Glasscheiben, abgedeckte Dächer, auch das Abräumen und sonstige Folgen, wenn ein Baum aufs Haus gestürzt ist. Übrigens ist diese Versicherung nur noch Pflicht, wenn der Erwerb oder Bau eines Hauses durch Kredite finanziert wurde. Also nicht bei abbezahlten, ererbten Häusern. Da nach Statistiken der Münchner Rückversicherung – heißt jetzt Munich – Re die Sturmschäden zunehmen werden, ist eine Überprüfung des eigenen Versicherungszustandes angebracht. Es gibt so genannte Basisverträge, bei denen aber “Elementarschäden” und Gartenschäden nicht versichert sind.

Generell sind die Versicherungsleistungen vor dem Abschluss zu erfragen.

Die Hausratsversicherung übernimmt die Kosten für Schäden an der Wohnungseinrichtung, Hier sollten Sie in Ihrer Hausratsversicherung gucken, ob der Schadensumfang überhaupt dem aktuellen Stand ihrer Wohnung entspricht. Viele Leute sind nämlich unterversichert, weil sie den Vertrag nie anpassen.

Die Teilkaskoversicherung der Autoversicherung zahlt, wenn durch den Sturm Schäden am Auto entstanden sind. Ein recht häufiger Fall, vor allem bei “Laternenparkern”.

Im Übrigen ist zu beachten, dass alle solche Schäden nur übernommen werden, wenn sie durch Windstärke 8,sprich ab 62 km/h verursacht werden. Man nennt Windstärke 8 auch “stürmischer Wind”.

Foto: Eveline Renell, Video: Winfried Senger
Infos: HDI, Giessener Allgemeine Zeitung

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