Sie wurde am 4. Juli 1776 in Philadelphia unterzeichnet von den 56 Delegierten der 13 Neuenglandstaaten. Berühmteste Unterzeichner sind Thomas Jefferson, Benjamin Franklin und John Adams. Der amerikanische Unabhängigkeitskrieg währte schon ein Jahr und dauerte bis 1783. Dann unterzeichnete auch das Königreich Großbritannien diese Erklärung (in Paris).
Bereits drei Monate nach der Unterzeichnung lag die Erklärung in deutscher Sprache vor. Der Staat Pennsylvania, zu dem Philadelphia gehört, hatte damals etwa 225.000 Einwohner, von denen ein Drittel bis die Hälfte deutscher Herkunft waren. Sie kamen als religiös Verfolgte, um dem Wehrdienst zu entgehen und aus wirtschaftlichen Gründen. In Neuengland konnten sie auf eigenes Land hoffen – nachdem sie ihre Schulden für die Überfahrt abgearbeitet hatten. Sehr viele waren aus der Pfalz gekommen (damals noch anders aufgeteilt als heute).
Auf Philadelphia fiel die Wahl als Tagungs- und Unterzeichnungsort, weil es in der Mitte der 13 Staaten lag und ausgesprochen modern war.

Beim Stöbern in den Vereinsnachrichten des Heimatvereins Rodheim-Bieber stieß ich auf folgende Zahlen: 1880 verzeichnet die Kirchenchronik 50 Auswanderer (Heft Nr. 23). In Heft 31 berichtet Karl-Heinz Reeh über eine Verwandte aus South Dakota, die ihn im Zuge der Ahnenforschung anschrieb. Dabei fielen vor allem die Namen Voltz und Reeh. Auch Krauskopf, Platt, Gerlach, Werner und Wagner kommen vor. Diese Auswanderer zog es bereits zwischen 1850 und 1864 in „das Land der Freiheit“ (das Abenteuer kam erst später in der Zigarettenwerbung hinzu). Ob die gescheiterte deutsche Revolution von 1848 etwas mit der Rodheimer Auswanderung zu tun hat, darüber kann ich nur spekulieren. Aber sie und die Erklärungen der Paulskirchenversammlung waren selbst von der Unabhängigkeitserklärung beeinflusst worden.
Am stärksten hat sich die amerikanische Unabhängigkeitserklärung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland niedergeschlagen.
Deren zentraler Satz lautet „All men are created equal“
Dieser Satz taucht in Artikel 3 des Grundgesetzes wieder auf (Absatz 1): Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Neu im Grundgesetz sind Absatz 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt…..“
und Absatz 3 „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
An solche Sätze dachte vor 250 Jahren in Neuengland niemand. „men“ heißt ja nicht nur Menschen sondern auch Männer. Für Frauen galt die Unabhängigkeitserkärung also nicht. Ebenso wenig für die etwa 900.000 Sklaven oder die Schwarzen generell. Die Gleichberechtigung wurde in mehreren Schritten ab 1920 vollzogen. Sie hat aber nie den Sprung in die Verfassung geschafft. Für die schwarzen Amerikaner galten ähnliche Hürden. Das volle Wahlrecht erhielten sie erst 1965. Auch die indigene Bevölkerung, die heute zu großen Teilen in Reservaten lebt, bekam das volle Wahlrecht erst 1957. Und die Ungleichbehandlung durch die Polizei und Gerichte entspricht überhaupt nicht der amerikanischen Verfassung.
Beitragsbild nps.gov/inde/learn/photosmultimedia/photogallery.htm und KI
Foto Puzzle von 1921 (48 US-Staaten) eigener Besitz, Ev. Renell

