Sabine räumt auf – ein Fall für die Versicherung?

Hagel am 12. 2. 2020

Bei uns sind durch den Sturm zwei Bäume umgefallenen. Ein Versicherungsfall?.
Im Gegenteil: Sie sollten ohnehin gefällt werden – und die Kletterrose lässt sich nun einfacher schneiden. Wer aber ist zuständig, wenn es schlimmer kommt?

Die Wohngebäudeversicherung zahlt Schäden am Gebäude, wie kaputte Glasscheiben, abgedeckte Dächer, auch das Abräumen und sonstige Folgen, wenn ein Baum aufs Haus gestürzt ist. Übrigens … weiter