Biebertal, Naturwaldgemeinde am Fuße des Dünsbergs – was heißt das eigentlich?

Dünsberggrund

In der Gemeindevertretung Biebertals wurde 1996 folgender Beschluss gefasst:
“Die Gemeinde verpflichtet sich für mindestens 10 Jahre die “Kriterien der Waldbewirtschaftung in Naturwald-
Gemeinden” einzuhalten. Die Gemeinde sorgt dafür, dass die waldbaulichen Vorgaben der Kriterien Bestandteil der
Forsteinrichtungsplanung werden. Eine dauerhafte naturnahe Waldbewirtschaftung wird angestrebt.
Die vom deutschen Naturschutzbund (NABU) empfohlenen Kritertien zur Waldbewirtschaftung in Naturwald-
Gemeinden lauten:
1. Vollständiger Verzicht auf kahlschlagweise Nutzung der Wälder
2. Verzicht auf überwiegende Pflanzaktivität – Vorrang hat die Naturverjüngung
3. Verzicht auf Chemieeinsatz (bei Kalkungen sollten vorher Bodenuntersuchungen erfolgen)
4. Sanfte Betriebstechnik (keine Einsatz von schweren Geräten)
5. Aktiver Waldnaturschutz
6. Sicherung waldökologischer Wilddichten”

Dieser Antrag der CDU-Fraktion wurde mit 29 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

Auch nach vielen Jahren ist Biebertal noch immer diesen Kriterien verpflichtet und erfüllt die Kriterien für das Prädikat “Naturwaldgemeinde”:

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An dieser Stelle sei auch auf die Seite http://www.biebertal-herrmann.de/arboretum.htm hingewiesen, die einen Waldlehrpfad markiert.