AusweisApp 2 – Teil 2

Screenshot aus dem 1. Teil

Natürlich konnte ich es nicht abwarten. Für solche Pins suche ich mir natürlich welche aus, die ich mir auch merken kann. Und nein es ist nicht 1 2 3 4 5 6 ;-). Der Pin soll ja schließlich Schutz bieten. Wie bei anderen Produkten mit Pineingabe habt ihr mehrere Versuche. Hier aber nur 2. Sollten diese beiden fehl schlagen, so muss man für den nächsten Versuch erst einmal die Eingabe wieder frei schalten. Man hier aber keinen PUK1 wie bei der Sim-Karte vom Smartphone, sondern einfach euren Personalausweis. Dort steht auf der Vorderseite eine 6stellige Nummer (CAN2) neben dem Ausstelldatum. Diese dient als PUK.

So ihr wart also wie ich auf der Gemeinde und habt euch nen neuen PIN einlesen lassen oder ihr kennt ihn sogar noch, dann könnt ihr die Ausweisapp2 jetzt auch nutzen. Ich selber nutze ein Huawei P30 Pro. NFC (Erklärung siehe Bericht in der Dorfzeitung v. 04.02.2022) einschalten und den Ausweis unter die Kamera halten. Anders als bei einem QR-Code3 Scanner kann die Karte auch direkt ans Handy gelegt/gehalten werden. Es wird kein Abstand dazwischen benötigt.

Gerät und Ausweis haben der Prüfung standgehalten.
Menü
Sicherheitsabfrage

Auch wenn es nervt, werdet ihr vor der ersten Aktion noch einmal gefragt, ob ihr euren PIN kennt. Denkt aber daran, dass dies alles nur der Sicherheit euer Daten dient. Daten sind ja das Gold der Moderne.

Im 3. Teil verrate ich euch dann, welche Daten bei einer Anfrage übermittelt werden. Dieser wird am kommenden Samstag erscheinen.

Screenshots: C. Haus
Quelle: wikipedia, eigener Versuch


1: PUK ist die Abkürzung für Personal Unblocking Key. Er wird auch SuperPIN genannt und ist ein elektronischer Schlüssel, der zum Entsperren einer Chipkarte dient, nachdem eine PIN mehrmals falsch eingegeben worden ist.

2: CAN ist die Abkürzung für Card Access Number. Sie ist die Zugangsnummer zum Personalausweis. Über sie kann man allerdings keine Rückschlüsse über die Person erlangen.

3: QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, der von der japanischen Firma Denso Wave im Jahr 1994 entwickelt wurde. Aufgrund einer automatischen Fehlerkorrektur ist dieses Verfahren sehr robust und daher weit verbreitet.

Organspende

In Deutschland sind die Krankenversicherer verpflichtet, Vollversicherte ab dem 16. Lebensjahr regelmäßig über das Thema Organspende zu informieren. 
Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, Organe nach dem eigenen Tod zu spenden?
Viele Menschen sind auf eine Spende angewiesen, um weiterleben zu können, doch noch immer fehlen in Deutschland viele viele Organe, die nicht weitergegeben werden.

In Deutschland ist die „Entscheidungslösung“ gültig.
Das bedeutet, dass hierzulande die Organspende davon abhängt, dass eine Zustimmung des Organspenders nachgewiesen wird. Ein Widerspruch ist nicht erforderlich.

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