Krankheitsfrüherkennung

Die aktuell gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung verschiedenster Erkrankungen im Rahmen des “Gesundheits-Check-ups” sollten zweifelsohne so intensiv und flächendeckend wie möglich genutzt werden; so steht es im aktuellen Deutschen Ärzteblatt, Jg. 121, Heft 13, 28.06.2024:

Gesetzlich festgelegte Ansprüche auf Früherkennungsuntersuchungen im Erwachsenenalter:

Geschlecht

Frauen








Alter

20-34

ab 35


ab 30


50-75


Intervall

jährlich

alle 3 Jahre


jährlich


alle 2 Jahre


Vorsorge-untersuchung

Genitaluntersuchung Gebärmutterhalskrebs


Brustuntersuchung
Brustkrebs


Mammografie


Männer


ab 45


jährlich


Genital- und Prostatauntersuchung


Frauen + Männer

Männer
Frauen


Frauen + Männer







Männer


50-54

ab 50
ab 55


ab 35

ab 35

18-34
ab 35

ab 18


ab 65


jährlich

2 x im Abstand von mind. 10 Jahren


alle 2 Jahre

einmalig

einmalig
alle 3 Jahre

halbjährlich


einmalig


Test auf Blut im Stuhl
Darmkrebsvorsorge

Darmspiegelung


Hautkrebs-Screening

Screening auf Hepatitis B- + C-Virusinfektion

Gesundheits-Check-up

Zahnvorsorge


Ultraschall – Vorsorge Erweiterung Bauchaorta


*) Gesundheits-Check-up beinhaltet Anamnese, körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung, Laboruntersuchungen von Gesamtcholesterin, LDL- + HDL-Cholesterin, Triglyzeride, Serum-Glukose sowie Urinuntersuchung von Harnsteintest (ab 35. Lebensjahr), Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten, Nitrit