Die aktuell gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung verschiedenster Erkrankungen im Rahmen des „Gesundheits-Check-ups“ sollten zweifelsohne so intensiv und flächendeckend wie möglich genutzt werden; so steht es im aktuellen Deutschen Ärzteblatt, Jg. 121, Heft 13, 28.06.2024:
Gesetzlich festgelegte Ansprüche auf Früherkennungsuntersuchungen im Erwachsenenalter:
Geschlecht
Frauen
Alter
20-34
ab 35
ab 30
50-75
Intervall
jährlich
alle 3 Jahre
jährlich
alle 2 Jahre
Vorsorge-untersuchung
Genitaluntersuchung Gebärmutterhalskrebs
Brustuntersuchung
Brustkrebs
Mammografie
Männer
ab 45
jährlich
Genital- und Prostatauntersuchung
Frauen + Männer
Männer
Frauen
Frauen + Männer
Männer
50-54
ab 50
ab 55
ab 35
ab 35
18-34
ab 35
ab 18
ab 65
jährlich
2 x im Abstand von mind. 10 Jahren
alle 2 Jahre
einmalig
einmalig
alle 3 Jahre
halbjährlich
einmalig
Test auf Blut im Stuhl
Darmkrebsvorsorge
Darmspiegelung
Hautkrebs-Screening
Screening auf Hepatitis B- + C-Virusinfektion
Gesundheits-Check-up
Zahnvorsorge
Ultraschall – Vorsorge Erweiterung Bauchaorta
*) Gesundheits-Check-up beinhaltet Anamnese, körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung, Laboruntersuchungen von Gesamtcholesterin, LDL- + HDL-Cholesterin, Triglyzeride, Serum-Glukose sowie Urinuntersuchung von Harnsteintest (ab 35. Lebensjahr), Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten, Nitrit