Die elektronische Patientenakte

Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) ist überzeugt, dass die elektronische Patientenakte (ePA) einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung und der medizinischen Forschung leisten kann. Zukünftig soll jede Patientin und jeder Patient eine ePA erhalten, außer es wird aktiv widersprochen.
E-Rezept und E-Krankschreibung sind ja bereits eingeführt.
Ärzte, wie ich z.B., die sich nicht an dieses Datennetz angeschlossen haben, sind damit von bestimmten Leistungen für ihre Patienten ausgeschlossen. (So sollen alle auf Kurs gebracht werden). Was aber, wenn mal der Strom weg ist?

Verfügbare Informationen können die Versorgung verbessern, so die Theorie – wobei (aus meiner Sicht) die Gefahren des Datenklaus von sensiblen Gesundheitsdaten klein geredet wird. Hackerangriffe sind mittlerweile alltäglich und die Sicherheitsvorkehrungen, wie das know how dazu, werden nicht systematisch überall installiert. Das bleibt den einzelnen Nutzern überlassen, die zwar am System teilzunehmen haben, aber oft IT-Laien sind.
So wird über die Vorteile besserer und schnellerer Information für z.B. den Rettungsdienst, die Notaufnahme oder die Intensivstation argumentiert: Ein in der ePA hinterlegter Notfalldatensatz (Infokasten 1) könne über Leben und Tod entscheiden. (In diesem Zusammenhang sei an den Roman und den Film “The Circle” erinnert.)

Infokasten 1

Daten zu weiteren Themenfeldern sollen dann zunehmend in der ePA gespeichert werden. Dazu zählen etwa persönliche Erklärungen wie der Organspendeausweis, die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht oder Impfpass, Mutterpass, Medikationspläne, Laborbefunde, Aufnahmen von bildgebenden Untersuchungen, die Ergebnisse apparativer Untersuchungen, Arztbriefe zu stationären und ambulanten Behandlungen von Haus- und Fachärzten, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten und anderen Heilberufen, Zahnbonusheft, usw..
Da wird dann vielleicht schön dokumentiert und hoffentlich auch aktualisiert (statt sich um die Patient/innen zu kümmern), aber bei so vielen Daten dürfte auch klar sein, …
dass für ein ausführliches Studium der möglichen Informationen im medizinischen Arbeitsalltag keine Zeit sein dürfte, dass dort vor allem messbare Befunde zu sehen sein werden und
sensible Daten, die im Rahmen ärztlicher Kunst und Erfahrung durch Anschauen, Befragung (Anamnese) und körperliche Untersuchungen zustande kommen, werden weiter ins Hintertreffen geraten werden.

Quellen: Elektronische Patientenkarte – Gute Datenbasis verbessert die Versorgung – Dtsch Arztebl 2023; 120(3): A-76 / B-68; Bundesministerium für Gesundheit; Foto: gematik-E-Patientenakte (Auszug)

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