Das Onlinezugangsgesetz (OZG) gibt es seit 2017

Ende 2022 sollte es in Kraft treten

Bewusst wahrgenommen habe ich diese Bezeichnung erst am 31. Dezember in einem Artikel des Gießener Anzeigers. Und gleich habe ich mich auf der Webseite der Gemeinde auf die Suche gemacht. Klickt man auf <Politik und Verwaltung>, so findet man im nächsten Fenster unter <Ortsrecht und Formulare> das Formularcenter. Hierunter sind eine ganze Menge Formulare als pdf-Datei abgespeichert (die Obertitel werden weiter unten aufgeführt). Man kann sie ausdrucken und in aller Ruhe zu Hause ausfüllen. Was mir gut gefällt: Immer wenn es sich um Antragsformulare handelt, die offenbar von der Gemeinde Biebertal entwickelt wurden, so ist zugleich eine Telefonnummer und/oder Email-Adresse der zuständigen Sachbearbeiterin angegeben, die im Zweifel telefonisch weiter helfen kann. Bei Anträgen, die Landesgesetze betreffen, z.B. Anträge unter Bezug auf die Hessische Bauordnung, ist das nicht der Fall.
Manchmal steht das Jahr dabei, in dem das Formular entwickelt wurde, manchmal auch die Gebühren.

Ich habe versucht, die pdf-Datei in einem anderen Format zu speichern, um sie eventuell online auszufüllen. Das gelang mir leider nicht. Es wird als Schwäche des OZG angesehen, dass nicht klar definiert wurde, was mit online-Zugang gemeint ist. Jedenfalls nicht, dass man die Formulare aufrufen und ausdrucken kann und dann doch mit ihnen zur Post muss, meint Walter Wallmann, der Präsident des Landesrechnungshofes Hessen.
Von einem digitalisierten Verwaltungsakt könne man erst sprechen, „wenn eine Leistung einschließlich aller Nachweise vollständig digital abgewickelt werde „.

Man kann der Gemeinde also nicht vorwerfen, dass sie die Schließung des Rathauses in Coronazeiten nicht dafür genutzt hat, den Digitalisierungsvorgang voranzutreiben. Möglicherweise wusste man es nicht besser.

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