Europäischer Tag der Inklusion – Appell an die Gemeindevertretung

Am 05. Mai wurde der „Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“ „gefeiert“.
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen in der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können. Unabhängig von Alter, Aussehen, Herkunft, kultureller oder religiöser Zugehörigkeit, geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung und unabhängig von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen. Inklusion beschreibt das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen und die Schaffung von Möglichkeiten für alle, aktiv am Leben teilzunehmen.
Inklusion ist nicht auf einzelne Lebensbereiche wie Bildung, Gesundheitsversorgung und Arbeit beschränkt, sondern sollte in allen Bereichen ein zentrales Thema sein.

Aus gegebenem Anlass betrifft diese Thematik Biebertal und derzeit die Diskussion insbesondere in Fellingshausen. Im besonderen betrifft es hier die Mobilitätseinschränkungen, die es zumindest deutlich erschweren, dass Rollstuhlfahrer*innen oder Menschen, die am Rollator gehen, am öffentlichen Leben teilhaben.
Konkret geht es um die Auffahrhilfen, um Rampen aus Gummi, Holz oder Metall, an Bordsteinen (unten links im Bild), die nach der StVO §32 einen unzulässigen Eingriff in den Straßenraum darstellen; heißt: Die sind verboten!
Sie waren bis vor Kurzem, als Hessenmobil als zuständige Behörde darauf hingewiesen hat, an vielen Straßen zu finden und sind es zum Teil noch immer.

Korrekt, nach aktuellen Richtlinien (DIN 18040-3 und DIN 32984), sollten die Bordsteine so aussehen, wie (auf den Bildern rechts und oben) in der Sudetenstraße in Rodheim; idealerweise mit Absenkung auf Fahrbahnniveau.

So ist es bei einer älteren Gemeinde natürlich nicht in allen Straßen und Ortsteilen.

Fehlen Auffahrhilfen bzw. abgesenkte Bordsteine, liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum vor.
Dabei ist es eine kommunale Pflicht, den Verkehrsraum so zu gestalten, dass er auch von Menschen mit Behinderung, an Rollatoren und von Rollstuhlfahrern in der Regel ohne fremde Hilfe genutzt werden kann.
Fehlen Absenkungen, können Betroffene sich an das Tiefbauamt wenden, um die Beseitigung dieser Mängel zu fordern.
Das passierte in Fellingshausen bereits vor einem Jahr – ohne Erfolg.
Das Argument der Bürgermeisterin auf der letzten Ortsbeiratssitzung in Fellingshausen sinngemäß: Die Gemeinde hat kein Geld, um diesen Wünschen gleich nachzukommen. Wir werden sukzessive Abhilfe schaffen, aber das wird Zeit brauchen. Die Auffahrhilfen, die bisher das Queren der Straße ermöglichte, sind jedoch nach der STVO verboten.

Was aber ist das für ein Argument, dass eine menschenerfundene, durchaus an vielen Stellen höchst sinnvolle und effektive Straßenverkehrsordnung, höher zählt, als Menschlichkeit?
Ist es da nicht sinnvoll, zumindest eine Übergangsregelung zu schaffen, bis die Betroffenen freie Fahrt haben?
Was haben die jetzt erkrankten Menschen davon, dass es in ein paar Jahren Möglichkeiten gibt, von denen sie jetzt träumen, die sie jetzt brauchen! Das ist Exklusion, statt Inklusion!

Konkret benötigt werden Querungshilfen in Fellingshausen an der Helenenstraße / Ecke Schmiedecke, Helenenstraße / Gladenbacher Straße zum Friedhof, Fußweg Grohbach / Marschallstraße, Grohbach, Ecke „Alte Sparkasse / Gladenbacher Straße zur Kirche (um z.B. dort zum Aufzug zu kommen), Rodheimer Straße in Richtung Gässchen, um in die Gärten zu kommen, Die Beu, um auf die andere Straßenseite zu gelangen, Bushaltestelle Rodheimer Straße, um die Straßenseite zu wechseln, z.B. zum Arzt zu kommen, an der Mehrzweckhalle + am Weidenborn, um auf den Wochenmarkt zu kommen, Links und rechts von Ärzten, Zahnärzten, Tierarzt, möglichst auf Höhe der dortigen Rollstuhlrame.

Gerne veröffentlichen wir auch die Bedarfe in den anderen Ortsteilen, denn auch dort gibt es betroffene Menschen, mit Recht auf Teilhabe.
Gut empfehlen kann ich zudem eine eigene Erfahrung mit einer Rollstuhltour durch die Gemeinde. Selbst wenn man sich mit einem Rollstuhl durch den Ort schieben lässt, sind Bordsteinkanten ein nicht zu unterschätzendes Hindernis bzw. eine echte Gefahrenquelle für den im Rollstuhl sitzenden.

Fotos: Lindemann

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert