Testament, Erben und Steuern

Joachim Besier begrüßte am 8. April 2024 in der Gastatätte >Zur Post< in Fellingshausen für den Gewerbeverein Biebertal 31 Zuhörer/innen für den Vortrag vom Barbara Steiger, Rechtsanwältin, Notarin, Fachanwältin für Erbrecht; Friedrich-Löll-Str. 2, 35444 Biebertal. Telefon (06409) 640 8-0; Mail: kanzlei.steiger@t-online.de

In einem freien, sehr eloquenten und kompetenten Vortrag stellte die Referentin Wichtiges zum Thema kurz vor, stand dabei jederzeit für Zwischenfragen der Zuhörer/innen zur Verfügung. Lange Jahre Erfahrung zeichneten sie dabei aus.
Ich teile hier meine Mitschrift aus dem Vortrag, empfehle jedoch einen persönlichen Besuch!
Der lohnt in jedem Fall.

Gilt z.B. die handschriftliche Notiz auf einem Bierdeckel: “Meine beiden Kinder erben hälftig, Papa; Biebertal 8.4.2024″ als vollständiges Testament?
Ja, wenn eindeutig klar ist, wer dieser Papa ist.
Denn ein Testament muss handschriftlich verfasst und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein; es sei denn es wird (sinnvollerweise) bei einem Notar aufgesetzt.
Wichtig ist, dass ein Testament möglichst klar und eindeutig formuliert ist; Juristen bevorzugen Brüche, wie die Hälfte, zu je ein Viertel etc. oder Prozentregelungen.

Das Testament kann daheim aufbewahrt werden oder bei einem Notar oder dem Amtsgericht hinterlegt werden.
Der Vorteil eines notariellen Testaments, das auch dort jederzeit an aktuelle Veränderungen angepasst werden kann, liegt ist der Möglichkeit, jederzeit eine beglaubigte Abschrift, z.B. für die Bank, zu bekommen.
Beglaubigen lassen kann man sein Testament in Hessen auch beim Amtsgericht oder Ortsgericht; dort wird allerdings nur die Unterschrift beglaubigt. Beim Notar hingegen werden sowohl die Ordnungsgemäßheit der Unterschrift, als auch der Inhalt der Urkunde beglaubigt.
Wird das Testament bei einem Notar oder bei Gericht aufbewahrt, ist es dort optimal vor Diebstahl, Fälschung, Verlust und Unterschlagung geschützt.

Den vollständigen Artikel können Sie auf unserer Gemeinde-Seite lesen.

Fotos: Lindemann



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