Nicht überall haben Radler Vorfahrt

Straße oberhalb der Hauptstraße kurz vor der Einfahrt zum Rewe.

Liebe Radfahrerinnen und Radfahrer,

ihr habt nicht überall Vorfahrt! Wenn ihr mit euren Rädern unterwegs seid und euch im Straßenverkehr befindet, gelten für euch die gleichen Regeln der StVO, wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer auch. Das bedeutet auch, Ihr habt die Verkehrsschilder zu beachten. Den Autofahrern wird zwar (rechts im Bild) per Schild angezeigt, dass Radfahrer kreuzen, aber es bedeutet nur Achtung und nicht Vorfahrt gewähren. Alleine der vielen Rücksichtsnahmen der Autofahrern ist es bis jetzt zu verdanken, dass es an der Einfahrt zum REWE in Rodheim nicht zu schweren Unfällen gekommen ist. Wenn ihr Radler allerdings die Straße oberhalb der Hauptstraße nutzt, um die unübersichtliche Kurve zu meiden, habt ihr bei der Einfahrt zum Rewe Vorfahrt zu gewähren.

Dieses “Vorfahrt achten“-Schild steht vor Kreuzungen oder Einmündungen, um zu signalisieren: “Aufgepasst, hier muss ich den Querverkehr vorlassen.” Wer auf solch ein Schild zufährt, der sollte langsam abbremsen und sich einen Überblick über die Situation an der Kreuzung verschaffen.

Das “Vorfahrt achten“-Schild besagt ganz klar, dass ihr im Gegensatz zur Einmündung ins Gewerbegebiet (siehe Bild rechts) beim REWE keine Vorfahrt habt.

Hochmut, fehlende Achtsamkeit oder Unvernunft auf dem Rad können schnell bös enden. Denkt immer daran, dass es im Zweifelsfall bei einem Unfall euch mehr weh tut.

Fotos: C. Haus, Pixabay.com
Quelle: Google

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