Unser Grundgesetz wird am 23. Mai 75 Jahre alt

Die Verkündung am 23. Mai 1949 wird gleichzeitig zur Geburtsstunde der Bundesrepublik. Sie folgte der Abstimmung am 8. Mai 1949 über eine provisorische Verfassung – für einen neuen Staat:

Die Bundesrepublik Deutschland.


Monatelang haben die 61 Männer und 4 Frauen des Parlamentarischen Rates unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Konrad Adenauer (CDU) beraten. Sie sind von den jeweiligen Parlamenten der elf westdeutschen Länder gewählt worden. Aus Berlin sind fünf Delegierte mit beratender Stimme anwesend. CDU/CSU und SPD stellen die stärksten Fraktionen.
Die Ministerpräsidenten der Länder jedoch wollen die deutsche Teilung nicht durch einen eigenen Nationalstaat zementieren, sondern deren vorübergehenden Zustand betonen. So berufen sie statt der von den Westalliierten geforderten verfassungsgebenden Versammlung nur einen “Parlamentarischen Rat” ein. Und dessen Mitglieder erarbeiten statt einer Verfassung nur ein Provisorium, das sie Grundgesetz nennen. Später werden die Abgeordneten deshalb auch nur das kleine provinzielle Bonn zur “vorläufigen” Bundeshauptstadt wählen.

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Bild: ccnull.com

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