Die folgende Nachricht erreichte uns über den Presseverteiler des Landratsamtes:
“vom 22. September bis 6. Oktober 2022 wird die Jugendsammelwoche durchgeführt.
(Sie war fürs Frühjahr 22 geplant, konnte aber wegen Corona nicht durchgeführt werden.)
Wie jedes Jahr können sich alle Jugendgruppen, Jugendorganisationen, Jugendzentren und Jugendverbände aus dem Landkreis Gießen an der Sammelaktion beteiligen.
So eine Sammelaktion unterliegt bestimmten Richtlinien, die wir ganz unten veröffentlichen.*)
Etwas merkwürdig fanden wir den folgenden Satz: Bitte beachten Sie außerdem, dass der gesammelte Betrag zu 50 % bei der Jugendgruppe verbleibt. Die anderen 50 % des gesammelten Betrags werden von Ihnen an die
Jugendförderung überwiesen. siehe auch soziales.hessen.de/finanzielle-foerderung
Mal ehrlich: Wenn man spendet, wüsste man doch gerne auch, wofür. Wenn also die Jugendgruppen der Gemeinde für eine Skater-Anlage sammeln, geben wir doch eher Geld, als wenn wir nicht wissen, was mit dem Geld passiert. Kann ja sein, dass davon nur Bier gekauft werden soll.
Und zweitens: Die Jugendförderung ist eine Aufgabe des hessischen Sozialministeriums. Es ist mehr als armselig, wenn dafür gesammelt wird. Zumal viele Aufgaben, die dem Sozialministerium obliegen, damit von vornherein nicht durchgeführt werden können. Man weiß schließlich nicht, wieviel Geld zusammen kommt. Außerdem unterliegen diese Gelder offenbar auch nicht den Haushaltsbeschlüssen des Landtages. Das bedeutet, dass kein Spender weiß, was mit seinen/ihren Spenden letztendlich “Gutes gestiftet wird”.
Übertrieben???? Dann schauen Sie mal darauf, wie viele Millionen €uro, die von so vielen Leuten als Soforthilfe gedacht waren, bis heute nicht bei den Betroffenen angekommen ist. swr.de Report Flutkatastrophe im Ahrtal-Betroffene warten noch immer auf finanzielle Hilfen
*) die vielen Rechtschreibfehler im Anschreiben hat unsere Redaktion nicht korrigiert. Anbei erhalten Sie von uns ein Anschreiben für die Jugendgruppen, mit der Bitte, dieses weiterzuleiten!
Hilfreich für eine erfolgreiche Durchführung der Jugendsammelwoche, gerade auch in diesem Jahr, ist eine Ankündigung in der regionalen Presse. Mustervorlagen finden Sie unter wwwjugendsammelwoche-hessen_d_e.
Wir bitten Sie die Abrechnung bis spätestens 11.11.2022 bei uns eingereicht zu haben und hierfür die beiliegenden Vordrucke zu benutzen. Bitte halten Sie diese Frist unbedingt ein, da auch wir angehalten sind die vom Hessischen Jugendring (HJR) vorgegebene Frist (31.12.2022) einzuhalten. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn die Unterlagen nicht zeitnah vorliegen. Nicht verwendete Unterlagen können mit den Sammellisten an uns zurückgeschickt werden.
Bitte beachten Sie außerdem, dass der gesammelte Betrag zu 50 % bei der Jugendgruppe verbleibt. Die anderen 50 % des gesammelten Betrags werden von Ihnen an die Jugendförderung überwiesen.
Corona-Bestimmungen
Der HJR wird hinweise für die Durchführung der Jugendsammelwoche unter den Bedingungen der Corona-Pandemie mit dem hessischen Ministerium für Soziales und Integration sowie mit den Kommunalen Spitzenverbänden abstimmen und veröffentlichen. In den Hinweisen werden auch die besonderen Bedingungen für eine Haustürsammlung Berücksichtigung finden. Um die Hinweise möglichst aktuell auf die dann geltenden Verordnungen und Regelungen zum Umgang mit der CoronaPandemie abzustimmen, werden die Hinweise in zeitlicher Nähe zum Sammeltermin auf www.juqendsammelwoche-hessen^de veröffentlicht.
Zusätzlich zu den Informationen durch den HJR werden wir von der Jugendförderung Sie über die dann geltenden lokalen Bestimmungen auf dem Laufenden halten. Das lokale Infektionsgeschehen und die damit verbundenen Regelungen sind für die Durchführbarkeit der Jugendsammelwoche vor Ort maßgeblich.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Teamleitung Jugendförderung