Der Fahrradhelm

So sitzt der Helm richtig, Foto und Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 26. 07. 2020, Nr. 30, S. 15
Artikel in Anlehnung an: „Der Kopf ist das, was uns ausmacht“,von Lucia Schmidt

Bei Studien mit verletzten Radfahrern konnte man feststellen, dass das Risiko für schwere Gehirnerschütterungen mit Helm um 30 % sinkt und die Gefahr von Hirnblutungen gerade bei einem frontalen Aufprall um 90 %.
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Lesen Sie auch unseren Bericht zur Fahrradklingel, die Unfälle vermeiden helfen kann.

• Ausgeschilderte Tempolimits gelten für Radfahrer wie für andere Verkehrsteilnehmer.
Grundsätzlich ist es natürlich gut, bremsbereit zu sein und Situationsangemessen zu fahren, die Geschwindigkeit an Witterungsbedingungen, Straßenverhältnisse, die eigenen Fähigkeiten und die Mitbürger anzupassen.

Telefonieren auf dem Rad ist ebenso verboten wie alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss zu fahren.
Mit Headset ist Telefonieren zwar erlaubt; es bedeutet aber dennoch eine hohe Selbst- und Fremdgefährdung, da eine wichtige Orientierung im Verkehr, das Hören, unterdrückt wird.

• Bei Alkohol im Blut kann schon bei 0,3 %o eine Strafanzeige drohen; ab 1,6 %o ist man völlig fahruntüchtig und riskiert seinen Führerschein, 3 Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts sowie eine MPU-Untersuchung.

Für Autofahrer gilt inzwischen ein Mindestabstand von 1,50 Metern innerorts und 2 Metern Abstand außerhalb von Ortschaften beim Überholen von Radfahrern.
Auf Straßen mit Radwegen gilt vor Einmündungen und Kreuzungen auf 8 Metern ein Parkverbot.