Das Projekt Dorfentwicklung

Das obige Logo wurde für den im Jahr 2021,und Folgejahren laufenden Prozess nach dem >Leitfaden zur Erstellung eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzepts< (IKEK) des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung erstellt. Der dort vorgeschriebene Ablauf ist für eine Gemeinde Bedingung für die Erlangung von Fördergeldern. Daran wurden in den Ortsteilen große Hoffnungen geknüpft, da zum Teil bis zu 85 % (von was eines Projektes vom Land übernommen werden könnten – so hieß es immer wieder von Seiten unserer Bürgermeisterin.

In diesem Prozess hatten und haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Wunschprojekte für die kommenden Jahre für die Gemeindeentwicklung einzubringen. Dabei wurden 5 Hauptthemen bearbeitet:
> Wohnungsangebot / Innenentwicklung
> Jugend-, familien-, seniorengerechtes Biebertal
> Gemeinschaftsleben / Infrastruktur
> Wirtschaft und Versorgung
> Freizeitangebot, Naherholung, Tourismus.

Daneben können auch Privatpersonen über diese IKEK-Programm Gelder für Maßnahmen an ihrem Haus beantragen, wenn das Grundstück im vom Land ausgewiesenen Fördergebiet liegt, bis 1950 erbaut wurde und nicht charakterlich verändert ist. Denn gefördert wird hier das baukulturelle Erbe einer Gemeinde.
Die vom Land vorgegebenen Fördergebiete sind im Frühjahr 2022 im Rathaus einsehbar, aber seitens der Gemeinde nicht veränderbar.

Für den öffentlichen Bereich wurden nach dem hessischen Leitfaden zum integrierten kommunalen Entwicklungskonzept (IKEK) folgende Themenfelder beleuchtet:
> Bestandsanalyse mit Stärken und Schwächen – Ortsprofile mit Stärken und Schwächen
> Leitbild, Handlungsfelder und Entwicklungsziele – Umsetzungsstrategie – Projektideen zu den Themenbereichen
> Kommunikation, soziale Infrastruktur, Siedlungsentwicklung, Nahversorgung, Verkehr, technische Infrastruktur,
> Wirtschaft, Tourismus, Freizeit, Kultur.
Damit soll das kommunale Handeln mit bürgerschaftlichem Engagement ausgerichtet werden.

Dazu ist ein vorgeschriebener Prozessverlauf einzuhalten, um einerseits zu konkreten Projektideen und andererseits zu Förderanträgen zu kommen – wobei hier – im Gegensatz zu privaten Projekten – das dicke Ende zum Schluss kommt.
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Neubau Feuerwehr und Bauhof in Rodheim

Foto: https://kultusministerium.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung/neues-feuerwehrhaus-fuer-die-gemeinde-biebertal

In der Gemeinde Biebertal können demnächst die Bagger rollen: Hessens Kultusstaatssekretär Dr. Manuel Lösel hat heute in Rodheim-Bieber einen Förderbescheid der Landesregierung über 383.000 Euro zum Bau eines neuen Feuerwehrhauses an Bürgermeisterin Patricia Ortmann übergeben. Durch das Geld erhalten die Ortsteile Bieber, Fellinghausen, Rodheim und Vetzberg eine gemeinsame Zentrale für die Einsatzkräfte. So hieß es am 10.08.2018.
Neben der Sporthalle Rodheim, wo die Bauprojekte entstehen sollen, wurden allerdings bislang keine Bagger gesichtet. Nun (Dez. 2019) kommt es zu weiteren Verzögerungen; jeder Aufschub wird die Gemeinde und damit die Bürger weiteres Geld kosten!
Bürgermeisterin Patricia Ortmann mahnte an: “Das, was wir in der Planungsphase ausgeben, können wir nicht in den Bau stecken.”
Zwar haben die koalierenden Fraktionen der freien Wähler und CDU einen Kostendeckel von 9,7 Mio beschlossen, sonst stünden jetzt 12 Mio zur Diskussion.
Aber wird dieser Kostenrahmen einzuhalten sein?
Die Baukosten steigen derzeit beständig.

Ganz üblich ist es in der Planung von Bauprojekten, dass bis zum endgültigen Entwurf immer wieder umgeplant werden muss, da allerlei Bedürfnisse des Bauherrn, Erkenntnisse über Kosten, Brandschutz oder Statikanforderungen usw. eingearbeitet werden müssen.
Es wirkt da doch sehr verwunderlich, wenn Frau Ortmann erklärt, dass kplan nicht erpicht ist, ständig Punkte zu ändern. Das ist schlicht der Job eines Planungsbüros, dafür wird schließlich (gut) bezahlt.
An der Stelle ist es Aufgabe des Planungsbüros transparent und verständlich für die Entscheider zu kommunizieren und die Auftraggeber mitzunehmen. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.

Die letzten Planungen, die das Büro kplan im Februar und Juni den Gemeindevertretern vorlegte, gehen von der neuen Kostenobergrenze aus. Im Juli wurden diese Pläne einstimmig angenommen.
Die aktualisierten Kosten- und Zeitpläne sollten im Dezember vorliegen, wurden jedoch von kplan auf Januar 2020 vertagt. Unklarheiten und Fragen zur Dachform waren aufgetaucht.

Was ist da los in der Kommunikation zwischen Auftraggeber und beauftragtem Fachplaner? Reden da kompetente Verhandlungspartner?

Schon jetzt ist das Vertrauen in die Politik geschädigt; so auch der Eindruck der Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr Biebertal, die ihr Unverständnis über die Lage in einem offenen Brief zum Ausdruck brachen, den Frau Ortmann in der öffentlichen Sitzung vorlas.

Erfolgt der Spatenstich bis Ende Juni 2020 nicht, läuft die Frist des Landes für die oben genannten Fördergelder ab. Die fast 400.000 € kommen dann nicht, dürfen zusätzlich von den Bürgern finanziert werden.
Im Februar gilt es dann die Leistungsphase III mit einer Abstimmung über die Zeit- und Kostenplanung in der Gemeindevertretersitzung abzuschließen. Die nächste Phase muss dann laut der Bürgermeisterin wieder ausgeschrieben werden. Ob sich kplan dafür bewirbt, lege dann in deren Ermessen, erklärte Frau Ortmann.
So weit der emotionale, vielleicht sogar irrationale Frust, mit dem dieser Artikel allerdings nicht enden soll. Denn was macht Ärger? Er verärgert und kränkt und das kann nicht das Ziel von Kritik sein. Denn sicherlich geben sich alle Mühe und tun ihr Bestes! Dafür ist den Beteiligten Lob auszusprechen und Ermutigung zu sagen, nicht in ihrem demokratischen Bemühen nachzulassen, sich immer wieder – am Besten mit sachverständiger Unterstützung – zusammenzusetzen und einen Kompromiss zu finden. Biebertal hat schließlich vom Architekten über Projektentwickler, Bauunternehmer bis hin zum Bausachverständigen und Landschaftsbauer einiges zu bieten.

Quelle: Gießener Anzeiger, 20.12.2019

Eigen-Kommentar:

Ein Riesenproblem bei solch einem Projekt, da ist die Gemeinde völlig unschuldig und machtlos, sind die EU-Vorschriften über die Ausschreibungspflichen der Kommunen. Statt die lokalen, der Kommune Steuergelder bringenden, heimischen Unternehmen zu stärken, müssen Billigangebote ausgenutzt werden – was durchaus nicht immer billiger ist! Denn, wie wir wissen, lebt der Mensch nicht vom Brot allein.
Und auch die “gläubige” Position der hiesigen SPD: Kplan werde es schon wissen, scheint mir unangebracht und der SPD als linker Partei ernsthaft unwürdig; selbst wenn sie damit ein schnelleres Vorankommen im Projekt im Sinn haben.

Fördergelder durch “Unser Dorf hat Zukunft”

Früher hieß der beliebte Wettbewerb “Unser Dorf soll schöner werden”. Seit 60 Jahren geht es dabei um die Honorierung von Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Bürger mit dem Ziel die Lebensqualität in den Dörfern zu sichern.
Leider lässt das Interesse an dieser Förderung in den letzten Jahren nach. Wen wundert´s bei diesen Anforderungen? (Anm.d.Verf.)

Frau Müller-Mollenhauser (Fachdienstleiterin für Dorf- und Regionalentwicklung in der Abteilung für den ländlichen Raum) warb jetzt noch einmal öffentlich, wie schon vor einigen Wochen dem Ausschuss Bauen, Umwelt, Verkehr und Energie im kleinen Saal in Bürgerhaus Rodheim, für das Programm des Umweltministeriums.
An dem Wettbewerb können in Hessen Orte bis zu 3000 Einwohner teilnehmen.
Die kleinen Orte hätten hier die Chance, im dörflichen Miteinander Stärken und Schwächen aufzutun und mit entsprechenden Konzepten und Dokumentationen eine Basis für die Teilnehme an weiteren Förderprogrammen zu schaffen.
Neben den gestalterischen und kulturellen Dingen gehe es im Wettbewerb auch um die wirtschaftliche Entwicklung, um Themen wie den demografischen Wandel, Mobilität oder junge Familien.
Die Dörfer bekommen hier die Chance, ihre Lebendigkeit, Versorgung, dörfliche Gemeinschaft, oben die ganze Infrastruktur auf den Prüfstand zu stellen.

Interessierte Dörfer können sich über ihre Kommune bis zum 28.2.2020 bei der Abteilung für den ländlichen Raum beim Lahn-Dill-Kreis anmelden.
Der Regionalentscheid ist für den Sommer 2020 vorgesehen, im Frühsommer 2021 findet der Landesentscheid statt, der Bundesentscheid folgt 2022.
Die Preisgelder beim Regionalentscheid staffeln sich vom 1. – 5. Platz zwischen 1000,- und 5000,- € + 4 x einen Sonderpreis von 1000,- €.
Beim Landesentscheid liegt der 1. Preis bei 7000,- €, die 4 Sonderpreise sind mit je 2000,- € dotiert.
Der Bewertungskatalog zum Wettbewerb umfasst folgende Kriterien:
– Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen
– bürgerschaftliches Engagement und kulturelle Aktivitäten
– Baugestaltung und Siedlungsentwicklung
– Grüngestaltung im Dorf und Bezug zur Landwirtschaft
– Gesamtbewertung und Eindruck

Mehr Infos auf den Internetseiten der Landkreise Gießen und Lahn-Dill, bei Gudrun Müller-Mollenhausen – Tel: 06441 407 1796 oder Mail: gudrun.mueller-mollenhausen@lahn-dill-kreis.de

Quellen: Gießener Anzeiger, 11.12.2019, S. 29, eigene Eindrücke und die Seite https://umwelt.hessen.de/landwirtschaft/laendlicher-raum/foerderung-der-entwicklung-des-laendlichen-raums/36-wettbewerb-unser-dorf-hat-zukunft-20172018