Waren in den 1980er Jahren innere Themen, Selbsterfahrung und Wachstum durch Selbsterkenntnis hochaktuell, so hat sich der Trend mittlerweile zur Optimierung des äußeren Erscheinungsbildes gewandelt.
Die Hashtags #beauty, #fitness oder #skincare gehören aktuell zu den beliebtesten Schlagworten auf den Plattformen der sogenannten sozialen Medizin. Unzählige Bilder lassen sich zu diesen Begriffen finden; oft mit Bildern, die das Aussehen einer Patientin oder eines Patienten vor und nach einem Eingriff zeigen. Die großen Verheißungen sind: Das “ideale Aussehen” ohne körperliches und geistiges Training, Ernährungsumstellung oder strengen Lebensstil, das gewünschte Aussehen durch einen einfachen Eingriff, “schnell und mühelos”.
Der bedenkliche Trend, der oft mit chirurgischen Eingriffen verbunden ist, gewinnt geschlechtsunabhängig immer breitere Akzeptanz, wird gar – insbesondere in der jüngeren Generation – zu „Normalität“ und damit auch bagatellisiert.
Diese Wunschmedizin, die weder medizinisch noch rechtlich oder ethisch unbedenklich ist, muss von medizinisch notwendigen Eingriffen klar abgegrenzt werden. Dies insbesondere, da sich die sogenannte Schönheitschirurgie außerhalb des gesetzlich geregelten Weiterbildungsrechts der Ärzteschaft entwickelt und die Handhabung von Hyaluronsäure und Botulinumtoxin z.B. häufig lediglich in Wochenendseminaren erlernt wird. Misslungene Interventionen mit geschädigten Menschen sind die Folge.
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Quellen: Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann,Dt. Ärzteblatt, Jg. 120, Heft 10, 10.3.2023 und
Prof. Dr. jur. Bernd halbe, Vorher-nachher-Bilder, Ärztliches Werberecht, Dt. Ärzteblatt, Jg. 120, Heft 16, 21. April 2023