2020 wurde alle 100 Minuten ein Wildunfall polizeilich registriert – alle 7,6 Stunden im Landkreis Gießen / alle 7 h im Landkreis Marburg / alle 8,5 h im Landkreis Friedberg / alle 5,5 h im Lahn-Dill-Kreis.
Erhöhte Vorsicht ist jetzt im Frühjahr (April und Mai) geboten. Der Berufsverkehr rollt zur Sommerzeit eine Stunde früher, als es der Tageszeit und der inneren Uhr der Tiere entspricht. Gerade in den Dämmerungsstunden am Morgen und Abend, zum Verkehrshoch auf den Straßen, wechseln die Tiere zum frischen Grün vom Wald auf Wiesen und Felder und zurück zu ihren Ruheplätzen. Hinzu kommt, dass das junge Rehwild in diesen Wochen für Revierkämpfe auch die weniger attraktiven Bereiche an den Straßen in Kauf nimmt und ihre Achtsamkeit in Bezug auf den fließenden Verkehr reduziert ist. Dann also kann es leicht zu Wildunfällen kommen.
Crashtest haben gezeigt, dass der Aufprall eines 80 kg schweren Wildschweins auf ein mit 50 km/h fahrendes Auto eine Wucht von zwei Tonnen entspricht. Da lässt sich leicht vorstellen, dass das bei Mensch und Tier einen erheblichen Schaden verursachen kann … und um so mehr, je schneller das Fahrzeug unterwegs ist.
Die Schilder “Achtung Wildwechsel” sollten also unbedingt ernst genommen werden, die Aufmerksamkeit gesteigert, die Fahrweise angepasst, das Fernlicht ausgeschaltet und die Geschwindigkeit gedrosselt werden, so dass sich der Bremsweg verkürzt.
Steht einem ein Tier – trotz vorausschauender Suche – auf der Straße gegenüber, ist eine Vollbremsung entsprechend dem Aufkleber “Ich bremse auch für Tiere” – zumindest bei nachfolgendem Verkehr – nicht unbedingt die erste Wahl; langsam Fahren in weiser Voraussicht schon.
Im Ernstfall also Hupen, Fernlicht aus (da die Tiere sonst geblendet stehen bleiben) und moderat bremsen oder, wenn nötig, Vollbremsung und – wenn der Crash unvermeidlich scheint – dabei geradeaus lenken (denn ein Aufprall am Baum oder gar im Gegenverkehr hätte weitaus schwerere Folgen) und beachten, dass auf ein Tier meist noch weitere folgen.
Sollte es zu einem Unfall kommen:
- Unfallstelle sichern, Blinklicht einschalten, Warnweste überziehen, Warndreieck aufstellen – evtl. erste Hilfe leisten.
- Polizei – und bei Verletzten den Rettungswagen rufen. – Die Polizei verständigt den Jäger.
- Angefahrene oder tote Tiere nicht anfassen. – Infektionsgefahr (siehe z.B. Schweinepest)
- Dokumentieren der Situation und des Unfalls mit Fotos.
- Wildunfallbescheinigung von den Polizeibeamten für die Versicherung ausstellen lassen. – Schäden aufgrund einer Kollision mit Haarwild sind in der Regel von Voll- und Teilkaskoversicherung gedeckt.
Quelle: Polizei Hessen, mehr zum Thema z.B. bei der R+V- oder Allianz-Versicherung