Altersdiskriminierung

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Altersgrenze bezeichnet das Lebensalter, bis zu dem (Höchstalter) oder ab dem (Mindestalter) ein bestimmtes Ereignis stattfinden kann oder bestimmte Rechte gelten.

Letztens sprach ich auf einer Fortbildung mit einer 76jährigen fidelen Kollegin, die berichtete, dass sie weder als Schöffe berufen werden könne, noch bei ihrer kleinen Hausbank in den Aufsichtsrat gewählt werden könne, da sie zu alt sei – so die Argumentation. Das hat mir keine Ruhe gelassen, auch wenn ich selbst keines dieser Ämter anstrebe.
Thematisch passte das Gespräch gerade zu Nachrichtenmeldungen, in denen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bekannter gemacht werden sollte.
Wieso darf eine lebenserfahrene Person, die geistig und körperlich fit ist, bestimmte Aufgaben nicht mehr übernehmen? Wieso wird hier unisono Gebrechlichkeit und fehlende geistige Flexibilität unterstellt?
Das mag vielleicht einmal so gewesen sein, doch inzwischen sind viele ältere Menschen bis weit über die Zeit der Berufstätigkeit agil, wollen ihren Beitrag leisten und in sozialen Bezügen bleiben. Zur Zulässigkeit von Altersgrenzen im Hinblick auf Diskriminierungsverbote verweise ich auf die Seite Altersdiskriminierung; ich schrieb aber auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin an und erhielt die folgende Antwort, die sicherlich manchen interessiert. Lesen Sie die Antwort lesen Sie auf unserer Gemeindeseite

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